bestehende Selbstständigkeit / Wohn- und Büroraum / Unterhaltsansprüche /

  • Hallo,


    ich habe bezüglich meiner Problematik bereits gegoogelt und auch die Forensuche genutzt, habe dennoch einige Fragen und würde mich freuen, wenn mir da jemand weiter helfen kann.


    Vorweg kurz etwas zu unserer Situation. Mein Freund und ich leben in einer gemeinsamen Wohnung. Ich bin in schulischer Ausbildung und habe einen 400 Euro Job. Zudem erhalte ich finanzielle Untertsützung von meinen Eltern auf freiwilliger Basis, ich bin über 25. Mein Freund ist Selbstständig. Leider läuft es mit der Selbstständigkeit zur Zeit nicht so gut, da die Kunden zur Zeit wegbleiben. Finanzielle Reserven und Ersparnisse sind auch aufgebraucht. Um die Kosten der nächsten Wochen decken zu können, werden wir am Wochenende unsere Motorräder verkaufen. Das ist jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn die Kredite sowie laufenden Kosten laufen ja weiter und alleine mit meinen Einnahmen können wir nicht alles stemmen. Deswegen wollen wir kommende Woche bei der ArGe vorsprechen. Wir machen dies nur ungern, möchten jedoch auch vermeiden mit der Firma in die Insolvenz zu geraten.


    Nun zu meinen Fragen:


    Wir haben eine Wohnung (100 m2), welche jedoch auch einen Büroraum und einen Empfangsbereich für Kunden beinhaltet. Sowohl auf den Büroraum als auch auf den Empfangsbereich sind wir im Rahmen der Selbstständigkeit zwingend angewiesen. Hat man als Aufstocker einen Anspruch darauf oder werden nur die Kosten, welche der Regelsatz für Unterkunft hergibt, berücksichtigt?


    Kann die private Krankenversicherung meines Freundes bestehen bleiben oder muss er in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?


    Mein Freund wurde vor kurzem geschieden. Vor der Scheidung wurde bereits anwaltlich bei seiner Ex Trennungsunterhalt geltend gemacht, sie zahlt jedoch nicht. Dieser wird nun eingeklagt, was natürlich noch etwas dauern kann bis die dann rückwirkende Zahlung kommt. Ursprünglich wurde damals, als finanziell noch alles gut aussah, kein nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung vereinbart. Nun haben wir gelesen, dass man diesen doch beantragen kann wenn man andernfalls gezwungen ist Sozialleistungen zu beantragen. Freiwillig wird seine Ex vermutlich nicht zahlen, so dass man auch diesen dann wohl einklagen muss. Finanziell ist seine Ex in der Lage zu zahlen. Welche Auswirkungen hat der bestehende Unterhaltsanspruch auf die ArGe? Kann dieser ggf. sogar durch die ArGe bei seiner Ex geltend gemacht werden?


    Vermögen haben wir keines mehr, bis auf die Motorräder welche nun auch verkauft werden und somit weg sind. Mein Auto haben wir bereits vor 4 Monaten verkauft. Nun haben wir nur noch ein Auto, welches jedoch auch als Firmenwagen dient und für die Selbstständigkeit von existentieller Wichtigkeit ist. Privatfahrten machen wir damit nur sehr selten. Wenn ich es richtig verstanden habe, können wir das Auto ja aber behalten da es dienstlich gebraucht wird. Zählt dann der volle Wert als Vermögen oder zählt es nur anteilig?


    Ich freue mich über alle Tipps und Ratschläge.
    Danke schon Mal im vorraus.


    Viele Grüße,
    Katzentatze

  • 1. Berücksichtigt werden nur die reinen Wohnkosten. Die Kosten, die für die Anmietung von Gewerberäumen entstehen, kann man gewinnmindernd geltend machen. Das ist beim Jobcenter genauso wie beim Finanzamt. Wenn man natürlich keinen Umsatz/Gewinn hat, muss man sehen, wo man das Geld für die Gewerberäumlichkeiten herbekommt. Dann hat man ein Problem und müsste sich eingestehen, dass das Gewerbe insolvent ist.


    Somit wird man nur den Wohnanteil berücksichtigen. Sollten schon allein die Kosten für diesen sich als unangemessen erweisen, wird man euch wohl zur Kostensenkung auffordern.


    2. Er muss sogar in der privaten KV bleiben. Dass auch Selbständige bei ALG 2 Bezug einfach in die GKV wechseln können, wurde vor etlicher Zeit abgeschafft.


    3. Der Unterhaltsanspruch geht auf das Jobcenter über, korrekt.


    4. Na ja, da stellt sich ja wieder die Frage, ob ihr nicht schon längst in der Insolvenzverschleppung seit. Ansonsten dürfte das Kfz geschützt sein, da es erstmal zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit dient.


    Ach ja: du hast als Azubi sowieso keinen Anspruch auf ALG 2...


    Turtle


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    Ich kenne das Problem in etwa selbst!


    Ich war freier Makler nebenberuflich und habe noch richtig voll gearbeitet!


    Daher konnte ich auch Verluste verrechnen, mit meinem Normalo Verdienst!


    Allerdings war es früher zumindest so, das auch das Finanzamt nach ca. 4 Jahren kommt und sagt Nu iss aber Schluss mit lustig!


    Weil Sinn einer Selbstständigkeit ist ja alles andere, als damit dauernd nur Verluste zu machen!


    Lasst Euch doch mal beraten, es gibt glaube ich so Senior Berater bei den IHK s, vielleicht müsst Ihr nur Euer Konzept ändern, weiss ich natürlich nicht, kommt darauf an was Ihr macht!


    Zumindest wenn zu wenig Kunden kommen, stimmt ja etwas nicht!
    Zumindest falls Ihr es nicht beeits gemacht habt ergründen woran liegt es?
    Können wir etwas dran ändern oder nicht?
    Wie lange dauert die vermeintliche Durststrecke noch?


    Das schlechteste ist zu warten bis es wieder von alleine besser wird, ausser man kennt den Grund genau und weiss das es wieder besser wird!


    Ich habe es dann aufgegeben, denn irgendwann muss man auch zu sich selbst ehrlich sein, nur Verluste machen, Geschäftsautos und zu Grosse Räumlichkeiten vorhalten, macht über längere Zeit keinen Sinn!


    Und ewig von der EX Leben wohl auch nicht wirklich!



    Elch