Wohngeld abgelehnt, was nun?

  • Hallo liebe Leute,


    Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer Mietswohnung. 2-Zimmer, 55 qm im Raum Stuttgart. 80 KM von dem Wohnort meiner Eltern und derer meines Freundes entfernt.
    Wir zahlen dort 560€ warm + 90€ Strom. Mein Freund zahlt die Hälfte (325€) und ich die andere Hälfte (325€).
    Ich verdiene bei meiner kaufmännischen Ausbildung 670€ Brutto, 532€ Netto.
    Ich bekomme aber noch Kindergeld in Höhe von 184€. (Ist aber glaube ich nicht relevant für Wohngeld)
    Mein Freund verdient etwa 1700€ Brutto, 1200€ Netto (73%-Stelle)
    Von meinen 532€ Netto bleiben mir abzüglich der Miete also etwa 200€.
    Allerdings fahre ich zwei Mal die Woche etwa 70 KM zur Berufsschule und die anderen 3 Tage etwa 30 KM. (Hin- und zurück wurde bereits zusammengerechnet). Dies fahre ich mit meinem Auto. Daher bleiben mir von den 200€ etwa nur noch 100€. Jetzt lebe ich aber noch einen Monat und gebe genau wie mein Freund exakt 120€ monatlich für Essen aus. Die Versicherung und Steuer des Fahrzeuges wird SOGAR bereits von meinem Freund übernommen. Mir bleibt also absolut kein Geld übrig. Ganz im Gegenteil sogar! WIe zur Hölle kann es also sein, dass mein Wohngeldantrag abgelehnt wird? Wie kann das bitte sein?
    Vom Kindergeld bleiben noch 160€. Davon gehen Handyrechnung, gelegentliche Reparaturen fürs Auto, sonstige Fahrten (Man fährt ja nicht nur zur Arbeit und zurück). und gelegentliche Anschaffungen weg. Es bleibt also nicht einmal vom Kindergeld etwas übrig.


    Bitte erklärt mir, wie es sein kann, dass ich nicht berechtigt bin, Wohngeld zu bekommen und was ich nun für Möglichkeiten habe.


    Liebe Grüße,
    Lisa

  • na weil ihr zusammen anscheinend ein zu hohes einkommen habt. vielleicht solltet ihr versuchen an anderer stelle zu sparen. 90 euro strom für zwei personen!? dein freund hat sicher auch ein auto. oder mal eine billigere wohung suchen. der staat ist doch keine Amme und kann nun alles und jeden bezahlen. bei 2370 brutto plus einmal kindergeld für zwei personen wirds sicher keine wie auch immer geartete transferleistungen geben!
    in berlin bekommt ein hartz4-paar mit angemessener miete 1100 euro. ihr habt über 1900 € netto!

  • (o) Nun... Wir haben zusammen ein Auto, mein Freund fährt mit dem Fahrrad zur Arbeit und für meine Ausbildung wird ein Auto regelrecht vorrausgesetzt. Wir wohnen seit einem Jahr hier. Bisher zahlen wir nunmal 90€ Strom. Das wurde so veranschlagt. Ob wir nun ein Rückzahlung bekommen oder nicht - keine Ahnung. Jedenfalls kann ich nicht nachvollziehen, was das Ganze mit dem Verdienst meines Freundes zu tun hat. Nur weil er mit mir in einer Wohnung wohnt, heißt das nicht, dass er mehr als die Hälfte zu zahlen hat. Wir teilen uns alles auf, was geht. Bei mir bleibt eben nichts mehr übrig, bei ihm schon. Aber das ist auch sein Geld. Wir haben keine Ehe und kein gemeinsames Konto. Sein Geld hat überhaupt nichts mit meiner Lage zu tun. Oder ist es nun so, dass nur weil einer etwas übrig hat, er verpflichtet ist, mehr zu zahlen als andere? Schön wäres, wenn das in Deutschland so wäre... So ist es aber nicht. Sein Geld bleibt sein Geld und hat mit mir nichts zu tun. Er zahlt ja schon die Unterhaltung des Autos und hin- und wieder hilft er mir mit Spritkosten aus. Aber das ist schon eine freiwillige Leistung. Ist der Staat an dieser Stelle wirklich so vermessen zu behaupten, dass sein Geld ausschlaggebend für meine Hilfeleistungen ist?


    (o) Ich habe als Auszubildende kein Anrecht aus Wohngeld? Nichts für Ungut. Aber ich glaube, dass diese Aussage nicht stimmt!


    (o) Zum Thema mit der billigeren Wohnung. Wir wohnen in einem der schlechtestens Gebiete Stuttgarts. Mit mehr Migrationsanteil, als sonst irgendwo. Wer sich mit Stuttgart auskennt, weiß, was ich meine. Und selbst hier ist die Miete nunmal sehr teuer. Möglicherweise könnten wir mit viel Glück etwa 50€ im Monat sparen durch eine günstigere Wohnung, was im Endeffekt 25€ für jeden von uns ausmachen und das Problem, in dem ich mich befinde, in keiner Weise lösen würde. Stuttgart ist und bleibt ein teures Pflaster!


    Also was würdet Ihr mir nun empfehlen?
    Würdet Ihr einen Widerspruch empfehlen?
    Was genau ist dieses BAB und wie beantrage ich das wo?
    Wie genau würde die Hilfeleistung des BAB aussehen?
    Gibt es dazu einen Bogen um dies zu beantragen?


    Liebe Grüße,
    Lisa


  • 1. Wohngeld zwischen Glaube und Wissen ist ein himmelweiter Unterschied
    Nachtrag: ich zittiere mal von einem anderem Forum

    Zitat

    Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen für den Bezug von Wohngeld. Im Allgemeinen gilt der Rechtsgrundsatz, dass Studenten, Schüler und Auszubildende, die einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, kein Wohngeld beantragen können. Einen Wohngeldanspruch haben Schüler, Auszubildende und Studenten nur in dem Fall, dass ihnen aus Sicht des Gesetzgebers „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht.


    2. BAB - nutze die Links in meiner Signatur


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dms () aus folgendem Grund: Nachtrag eingefügt

  • Meine liebe Lias, was du glaubst oder nicht glaubst, ist mir eigentlich völlig Rille. Wenn man nur glaubt, was einem persönlich gefällt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn man -so wie jetzt, wo du ggf. schon monatelang x Euronen BAB bekommen könntest- auf die Sch....ze fliegt.


    Vielleicht googelst du mal selbst oder liest. Z. B. hier:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld#Wohngeld_f.C3.BCr_Sch.C3.BCler.2C_Studenten_und_Auszubildende


    Du als Azubi hast keinen Wohngeldanspruch und dein Freund hat keinen, weil er schlichtweg zuviel verdient! Comprende? Ich schreibe das sicherlich nicht aus lauter Langeweile.


    @ dms: Gilt beim BAB auch § 28 SGB X? Könnte sie mit der Wohngeldablehnung rückwirkend BAB beantragen? Eigentlich ja, oder? Wobei ich nach der obigen Antwort eigentlich gar keinen Bock mehr habe, der TE zu helfen.


    Turtle

  • ...


    @ dms: Gilt beim BAB auch § 28 SGB X? Könnte sie mit der Wohngeldablehnung rückwirkend BAB beantragen? Eigentlich ja, oder? Wobei ich nach der obigen Antwort eigentlich gar keinen Bock mehr habe, der TE zu helfen.


    Turtle


    Vorerst NEIN.(die genaue Begründung für die Wohngeldablehnung ist nicht bekannt).
    Allerdings würde ich u.U. dazu neigen, dass Antragsdatum des Wohngeldantrages auch zu berücksichtigen, wenn Sie noch innerhalb ....


    Glaube hier sind genug Hinweise gegeben wurden.


  • Meine liebe Lias
    Turtle


    Ungeachtet des Schreibfehlers in meinem NAMEN, ist dieser Einstieg eine zu tiefst herablassende Art mit jemanden zu sprechen. Sowas verbiete ich mir! Was ist denn das für eine Respektlosigkeit? Nicht zu fassen!


    Du achtest gefälligst mal auf Deine Wortwahl. Les noch einmal alle Beiträge sorgfältig durch und achte auf die Stimmung, welche vor allem in Deinen Beiträgen mitschwingt. Wenn du offenbar nicht motiviert bist, anderen zu helfen, dann lass es einfach. Unfassbar... In keinster, absolut KEINSTER Weise habe ich Dich angegriffen. Ganz im Gegensatz zu deinen Aussagen hier.


    Ich schrieb in meiner Aussage betreffend deinem Statement sogar "Nichts für Ungut".
    Du scheinst offenbar die Bedeutung dieser Worte nicht zu kennen.
    Um es Dir noch einmal verständlich zu machen, erkläre ich sie Dir, noch einmal genau:
    Dies bedeutet übersetzt: "Nimm es mir nicht übel, aber"... Oder: "Bei allem Respekt, aber..." Oder gerne auch: "Nimm es nicht persönlich, aber..."
    Aber persönlich hast du es genommen. Und zwar sehr!


    Du als Azubi hast keinen Wohngeldanspruch und dein Freund hat keinen, weil er schlichtweg zuviel verdient! Comprende?
    Turtle


    Comprende? Für wen zum Teufel hältst du Dich eigentlich. Hast Du eine Ahnung, wie lächerlich das wirkt?



    Wobei ich nach der obigen Antwort eigentlich gar keinen Bock mehr habe, der TE zu helfen.
    Turtle


    Dann tu doch einfach jedem hier den gefallen, es einfach zu lassen. Außer unkanalisierten Agressionen kommt dabei sowieso nichts wirklich hilfreiches rüber! Sowas krankes!


    Achja und... Nichts für Ungut... o.O!


    Also da muss offenbar noch viele Kommunikations-Verständnis geschaffen werden. Aber damit soll sich jemand anders rumquälen.


    dms und lacki:
    Danke für Eure Hilfe.
    Meint ihr, ich sollte nun die Ablehnung des Wohngeldes nutzen um BAB zu beantragen?


    LG, Lisa

  • Meine liebe Lisa,


    dein "nichts für Ungut" hat mir gesagt, dass du dir nicht mal ein FÜNKCHEN MÜHE gemacht hast und wenigstens EINMAL (oder ZWEIMAL) gegoogelt hast, ob das, was ich sage, der Wahrheit entspricht.


    Nein, du tust das gleich und sofort mit einem "das glaube ich nicht" ab. Das heißt "Ich habe zwar keine Ahnung und jetzt auch keine Lust, das zu prüfen, aber weil ich das nicht glaube, glaube ich das nicht.".


    DAS IST RESPEKTLOS!!!! Und darüber solltest du mal nachdenken. Vielleicht erkennst du dann, was du da geschrieben hast. Wenn du in deinem weiteren Leben so faul bist, dann wirst du es jedenfalls nicht weit bringen. Wenn ich keine Ahnung habe, dann antworte ich nicht "das glaube ich nicht", sondern dann mach ich MICH KUNDIG!!! Das kostet Zeit, das kostet Mühe, aber es verhindert, dass ich mich blamiere, indem ich sowas wie dein ("glaube ich nicht") von mir gebe.


    Weil es eigentlich bei jedem im Oberstübchen die Frage auslösen sollte "Könnte da was dran sein, ich habe ja keine Ahnung, vielleicht hat mein Gegenüber mehr Ahnung.". Aber bei dir hat es nur zu "nichts für ungut... glaube nicht." gereicht. Und jetzt frag dich mal, wieso. Und wieso ich sowas auf den Tod nicht ausstehen kann.


    Ob dir lacki was zu BAB sagen kann: ich wage es zu bezweifeln. Er hat ja bei der Wohngeldablehnung schon falsch gelegen und der Vorschlag von BAB kam von mir. BITTE; GERN GESCHEHEN; KEIN DANKE NÖTIG!!!! Und ob dir dms jetzt noch helfen mag: er wollte es eben schon nicht mehr:


    Zitat

    Glaube hier sind genug Hinweise gegeben wurden.


    Jetzt wird er wohl erst recht nicht mehr mögen.


    Turtle
    BTW: "Nichts für ungut" ist eine Bitte (bitte nimm mir das nicht übel). Einer Bitte muss man aber nicht entsprechen. Deine Eltern haben dir bestimmt auch nicht immer alles erlaubt, nur, weil du schön "bitte, bitte" gemacht hast. Und ich wüsste nicht, wieso ich Faulheit entschuldigen sollte.

  • Ach ja, wenn ich es sein lassen soll und nur "unkanalisierte Agressionen" (habs in Anführungszeichen gesetzt, damit man erkennt, dass ich hier nur deinen Rechtschreibfehler übernommen habe, nicht, dass noch jemand denkt, ich weiß nicht, wie Aggressionen geschrieben wird):


    Dann lösche doch bitte deine Fragen nach BAB aus deinen Beiträgen heraus. Dieser unkanalisierte und höchst aggressive Tipp kam nämlich von mir. Da ich solche Tipps aber unterlassen soll, weißt du ja gar nichts von BAB. Also: bitte rauslöschen und nicht danach fragen.


    Turtle

  • Ach ja, wenn ich es sein lassen soll und nur "unkanalisierte Agressionen" (habs in Anführungszeichen gesetzt, damit man erkennt, dass ich hier nur deinen Rechtschreibfehler übernommen habe, nicht, dass noch jemand denkt, ich weiß nicht, wie Aggressionen geschrieben wird):


    Dann lösche doch bitte deine Fragen nach BAB aus deinen Beiträgen heraus. Dieser unkanalisierte und höchst aggressive Tipp kam nämlich von mir. Da ich solche Tipps aber unterlassen soll, weißt du ja gar nichts von BAB. Also: bitte rauslöschen und nicht danach fragen.


    Turtle


    Hui. Ein "r" wurde offensichtlich nicht mitgetippt. Skandal!
    Was den Rest angeht...: Ich frage lieber Leute, welche sich auszudrücken wissen und welche sich nicht über grundsätzliche Regeln und Normen der Kommunikation hinwegsetzen.

  • Zitat

    Ein "r" wurde offensichtlich nicht mitgetippt. Skandal!


    Ist es so schwer, zu merken, dass es zwei "g" sind, mit denen man "Aggression" schreibt?! Auch wieder zu faul gewesen, danach zu googeln?


    O. k., dann frage mal andere Menschen. Aber bitte nicht nach BAB. Diesen Tipp hast du ja nie erhalten.


    Turtle

  • stimmt, dass mit dem Wohngeldanspruch für azubis habe ich übersehen.
    aber da beim BAB das einkommen der Eltern/Lebenspartner mit angerechnet werden:


    .....
    wird bei einem brutto von 1700 € des freundes nichts rüberkommen.


    Hallo lacki,


    der Freund ist kein Lebenspartner. Zumindest lässt sich dies hier nicht erkennen, dass TE und Freund gleichen Geschlechtes sind un d eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.


    Dies hat zur Folge, dass das Einkommen des Freundes (Mitbewohner in der Wohnung) bei der Berechnung von BAB nicht von Interesse ist.
    Der Freund hat nur Auswirkungen hinsichtlich der zu berücksichtigenden Miethöhe.

  • Hallo dms,
    also würde mein Freund nicht als Lebenspartner gelten?
    Bist Du Dir da sicher? Das wäre echt gut für mich. Ich habe ja echt keine besonderen Ausgaben. Nur Miete, Nahrung, Fahrtweg zur Arbeit und zurück und davon bleibt schon nichts mehr übrig. Deshalb kann ich mir echt nicht vorstellen, dass ich keine Hilfe bekommen kann.


    Dann würde ich gerne dieses BAB beantragen.
    Ich habe gerade gelesen, dass es dazu keinen online vordruck gibt.
    Dann muss ich wohl zur Agentur für Arbeit und am Besten noch innerhalb des Monats.


    Wird die Ablehnung des Wohngeldes für mich einen Nutzen erbringen in Verbindung mit dem BAB?

  • Als ich damals während meiner Ausbildung zu meinem Freund gezogen bin (der schon voll im Berufsleben stand und richtig verdient hat), gab es überhaupt keine Diskussionen, dass mein Freund mehr zahlt, als ich. Aber es gab damals auch kein BAB und Hartz IV. Da war sowas noch selbstverständlich. Man hat sich geliebt und wenn man dann, wie ich, meint, man muss Tag und Nacht zusammen sein und deshalb von zu Hause ausgezogen ist, war es überhaupt keine Frage, dass das Geld in einen Topf geschmissen wurde und davon das gemeinsame Leben bestritten wurde. Wir beide sind inzwischen viele Jahre verheiratet, das Blatt hat sich gewendet. Mein Mann verdient durch seine berufliche Neuorientierung weniger als ich und wir schmeißen immer noch das Geld zusammen und leben davon.
    Heute möchten die jungen Leute zusammen wohnen, aber zusätzlich noch Geld vom Staat bekommen, damit der Partner ja keinen Cent von seinem Geld abgeben muss.

  • Hallo dms,
    also würde mein Freund nicht als Lebenspartner gelten?
    Bist Du Dir da sicher? Das wäre echt gut für mich. .....


    Ich bin mir sicher, bin mir nicht sicher, bin mir sicher, bin mir nicht sicher.......


    Da Du evtl. wenigstens meinen Rat gefolgt bist und meine Links in meiner Signatur gefolgt bist,
    hättest Du u.U. dies gefunden



    Jetz kannst Du selbst entscheiden, ob Du und dein Freund ein Lebenspartnerpaar seid?
    Bist Du dir sicher?????


    ....
    Dann muss ich wohl zur Agentur für Arbeit und am Besten noch innerhalb des Monats.
    ....


    Könnte so sein


    ....
    Wird die Ablehnung des Wohngeldes für mich einen Nutzen erbringen in Verbindung mit dem BAB?


    NEIN