Hartz 4 und P-Konto

  • Hallo liebe User,


    seit 01.01.12 sollen Menschen die Schulden haben und Pfändungen auf ihrem Konto, mit dem P-Konto bis zum jeweiligen Pfändungsfreibetrag geschützt werden. Alles schön und gut....


    DOCH.....es hat einen riesen Nachteil !!!!


    Da die Leistungen des Jobcenters immer erst am 30. bzw. 31. eines Monats eingehen, beginnt der Horror:


    Die Geldeingänge müssen innerhalb eines Monats verbraucht sein bzw. abgehoben. Ist dies nicht der Fall, kann einmal im Monat das Geld in den nächsten Monat als Guthaben übernommen werden.


    Da nun erneut die Leistungen des Jobcenters am 30. bzw. 31 eingeht, wird die Differenz zum Pfändungsfreibetrag an die Gläubiger ausbezahlt !!!!!!
    Dies ist bereits 2 Mal passiert und es fehlten fast immer 180, € !!!


    Ich habe dieses Konto bereits seit 6 Monaten und es ist keine große Hilfe.


    Das Jobcenter kann angeblich wg. "zu hohem Aufwand" die Gelder nicht zu einem anderen Datum überweisen.


    Hat jemand eine andere Erfahrung gemacht ??? Ich möchte mich nun an einen RA oder an das Sozialgericht wenden.


    DANKEEEEEEE:)

  • Presse Info 065 vom 04.11.2011


  • vielen dank dms,


    ich habe vor 6 Monaten mein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt.


    Ab Januar 2012 geht ein Girokonto eh nicht mehr, wenn man Pfändungen auf dem Konto hat.


    Die Problematik ist aber die Frist. Bei P-Konto MUSS !!! das Geld innerhalb eines Monats aufgebraucht werden, dann kann es zwar EINMAL in den nächsten Monat "rübergenommen" werden, aber wenn dann wieder die Leistungen des Jobcenters am Ende des gleichen Monats eingehen, wird es als GUTHABEN gerechnet und die Differenz wird dann an die Gläubiger ausbezahlt.


    Das ist mein Problem. Das Jobcenter will die Leistungen nicht früher oder später auszahlen, da dies eben für diese ein zu hoher Aufwand sei.


    Wenn dann mal 180,- fehlen....kann ich nicht überleben.


    Weißt du Rat ??


    DANKEEE