Amt hat nach Wohngeldbezug keine Miete überwiesen!

  • Hallo!


    Ich habe eine dringende Frage,ich bin alleinerziehende Mutter eines 13 Monate alten Kindes und beziehe für dieses seit anfang Novermber Wohngeld in Höhe von 149 Euro.
    Am monats Anfang hatte ich schon Probleme,da wurde mir meine Leistung nicht überwiesen,musste mir diese per Barauszahlung holen weil mein Antrag neu bearbeitet werden musste und das Amt es nicht hinbekommen hat es rechtzeitung zu machen und nun wurde mir meine Miete nicht überwiesen,weil eben mein Antrag noch nicht bearbeitet wurde!
    Nun hasbe ich eben mit meinem Vermieter gesprochen und er sagte mir,dass ich bis Ende des Monats zeit hätte die Miete für November zu zahlen und wenn nix kommt,dann werde mir gekündigt.
    Und das alles nur,weil mein Amt es nicht hinbekommt,meinen Antrag zu bearbeiten,der ist nichtmal jetzt bearbeitet!Ich bin echt verzweifelt,habe Angst,dass meine Miete nicht mehr gerzahlt wird und ich bald auf der Straße stehe,ich weiß nichjt was ich machen soll.


    Vielleicht kann mir einer hier sagen,was ich tun kann und ob mir denn Miete noch gezahlt wird oder der ähnlichen!


    Lg
    Pia

  • Zum Ersten: Der Vermieter wird frühestens nach dem Ausbleiben der dritten Miete kündigen (Zwei Monatsmieten muss er sich schon mal gefallen lassen, wenn es kein Dauerzustand wird). Und selbst dann kann die Kündigung durch Mietnachzahlung nichtig werden.
    Wichtig ist aber: Für die Zahlung der Miete bist du verantwortlich, nicht das JC. Denn du hast ja die Wohnung angemietet, nicht das Amt.


    Frage: Wann wurde der Antrag denn beim Amt gestellt? Wenn er vollständig vorliegt, dauert die Bearbeitung i.d.R. 4 Wochen. Wobei, lt. Gesetz hat das Amt Zeit: Erst nach 6 Monaten kann man Untätigkeitsklage einreichen. Also mal ganz höflich beim Amt nachfragen, wie denn der Bearbeitungsstand ist.


    Deinen Anteil für Miete und Regelsatz wirst du nach Bearbeitung des Antrages abzüglich der vom Amt geleisteten Vorauszahlungen erhalten.


    So ein Kind hat sicher auch einen Vater. Vielleicht könnte der was zum Unterhalt beitragen? Zusammen mit Wohngeld für das Kind, Kindergeld, Kinderzuschuss und Unterhalt des Veters (oder vom Jugendamt als Unterhaltsvorschuss) wäre zumindest der Bedarf des Kindes abgedeckt.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: