Meine persönliche Sorge

  • Hallo, ich bin Schüler eines Abendgymnasiums und möchte gerne auch in die Nähe der Schule ziehen, denn es ist mir etwas zu stressig momentan im Elternhaus - und außerdem: jeden Tag 20 Km hin und zurück zu fahren, ist auch nicht ohne.


    Heute wollte ich eigentlich zu Arge gehen und ein Antrag auf Leistung stellen, denn ich werde nächsten Monat 25. Ich helfe meinen Eltern zurzeit im Laden aus und habe daher auch Probleme mit der Krankenversicherung -, denn ich helfe ja nur aus. Ich würde daher gerne in die Nähe der Schule ziehen. Natürlich will ich nur umziehen und mir dann auch schnellst-möglich eine Arbeit suchen. Vormittags bei Mcdonalds oder Bürgerking kann ich mir zumuten.


    Da ich gerade im 2. Semester bin, möchte ich wenig wie möglich arbeiten, weil ich mich um die Schule kümmern muss. Wie sieht es denn aus, wenn ich einen 400€ Job habe...kann dies bis zur Erreichung meines Abitur geduldet werden, ohne das seitens des Amtes Maßnahmen ergriffen werden würden?


    Es ist wichtig; zuhause gibt es nur streit. Ich habe genug von zuhause, ich möchte mich emanzipieren, aber auch nicht mit der Schule aufhören.

  • Du kannst Bafög beantragen. Wenn du Hartz IV beantragst, dann musst du an Maßnahmen teilnehmen, Bewerbungen schreiben, evtl. Arbeit aufnehmen. Bei Hartz IV muss man alles tun, um schnellstmöglich Geld zu verdienen. Im Übrigen ist das mit den 20 km ein Witz. Das ist ja wohl zumutbar, 20 km zu pendeln. Das mit den 25 Jahren ist bei Bafög uninteressant. Die Emanzipation sollte man sich aus eigener Tasche leisten können und nicht auf Staatskosten.

  • Du kannst Bafög beantragen. Wenn du Hartz IV beantragst, dann musst du an Maßnahmen teilnehmen, Bewerbungen schreiben, evtl. Arbeit aufnehmen. Bei Hartz IV muss man alles tun, um schnellstmöglich Geld zu verdienen. Im Übrigen ist das mit den 20 km ein Witz. Das ist ja wohl zumutbar, 20 km zu pendeln. Das mit den 25 Jahren ist bei Bafög uninteressant. Die Emanzipation sollte man sich aus eigener Tasche leisten können und nicht auf Staatskosten.


    Hallo Birgit,


    Bafög bekäme ich ab dem 4.Semester. Ich möchte von Zuhause weg; auf eigenen Füßen stehen und auch etwas im Leben erreichen. Ich hatte es im Leben nicht einfach gehabt und mittlerweile möchte ich auch nicht anderen alles Recht machen; ich will mir etwas gönnen - wie eine eigene Wohnung zum Beispiel. Ich habe ja geschrieben, dass ich mich bereit erkläre nach einer Arbeit zu suchen. Es sollte mich nicht auslasten, denn ich versuche ein gutes Abiturzeugnis zu erreichen, um gute Voraussetzungen zu schaffen. Im Prinzip bräuchte ich vom Amt nur die Hilfestellung für einen Umzug - mehr nicht.

  • Du könntest zwar Leistungen beantragen aber wenn du dort angibst zur Schule zu gehen wirst du nichts bekommen da du ja den Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung stehst. Man wird dich ans Bafögamt verweisen.


    @ Birgit 20 km klingt nicht sehr viel aber wenn man diese Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen muß ist das oft kein Spaß.

  • Gönnen kannst du dir was von deinem eigenen Geld und nicht von Hartz IV. Dazu ist das nämlich nicht gedacht. Es gibt viele, die es in ihrem Leben nicht immer leicht gehabt haben. Da bist du sicher kein Einzelfall und wirst daher auch nicht als solcher behandelt. Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, bekommst du kein Hartz IV. So einfach ist das.


    Was die 20 km angeht, weiß ich schon was das heißt wenn man diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen muss.


    Du wirst dir wohl einen Nebenjob suchen müssen. Wobei ich da auch überhaupt keine Probleme sehe. Du hast ja tagsüber Zeit und kannst arbeiten gehen. Fange doch damit an, spare ein wenig und dann kannst du dir eine Wohnung suchen und umziehen.
    So macht es nämlich der Ottonormalverdiener.

  • Bafög gibt es genau aus dem Grund, dass in den ersten Semestern gearbeitet werden kann, erst ab dem 4. Semester. Insoweit kann ein "ich kann nicht arbeiten, weil ich..." überhaupt nicht als Begründung dienen. Das ist dann eher ein Zeichen von Bequemlichkeit. Ich habe eine Bekannte, die hat tagsüber ihre Ausbildung durchgezogen (teilweise Arbeit bis 18 Uhr) und ist anschließend zum Abendgym. Wieso also sollte das nicht schaffbar sein?


    Turtle

  • Hallo,


    ich weiß nicht, ob dir das weiterhilft. Mein Sohn ist auch ausgezogen, obwohl ich Hartz 4 bekomme. Er wohnt alleine und geht auf ein Gymnasium. Er konnte beweisen, dass sein Schulweg zu lange ist. Nebenbei arbeitet er noch und kommt so über die Runden


    siehe:


    1 Wann ist der Schulweg zu weit?


    Nach VwV 2.1a.3 ist dies der Fall, wenn der Auszubildende bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden (einschl. Wartezeiten vor und nach dem Unterricht) benötigt. Bei einem Fußweg kann jeder angefangene Kilometer mit 15 Minuten berechnet werden.


    Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php


    Schöne Grüße