Unterhalt für ein unehel. Kind

  • Hi, ich habe mal ein paar Fragen. Aber als erstes Schildere ich am besten mal den Sachverhalt.


    Ich habe ein uneheliches Kind aus einer früheren Beziehung. Da ich in den letzten Jahren sehr wenig verdient (ca. 700 € netto) habe, musste/konnte ich noch keinen Unterhalt zahlen. Jetzt kam wieder ein erneuter Fragebogen vom Jugendamt, wegen einer neuen Prüfung. Jetzt ist es so, da ich seit August relativ gut verdiene (ca. 1.600 € netto) stellen sich einige Fragen. Ich habe seit dem 08.11.2010 eine Tochter mit meiner Verlobten und im Juni kommt ein zweites Kind mit ihr. Wir wohnen auch in einer gemeinsamen Wohnung. Auf diesem Fragebogen wird gefragt ob ich noch für andere Personen Unterhaltsverpflichtet bin. Und wenn ja, in welcher Höhe. Macht es dort einen Unterschied ob ich verheiratet bin oder verlobt? Und wie sieht es mit dem noch ungeborenen Kind aus? Kann ich dieses auch schon angeben oder geht das erst, wenn es auf der Welt ist? Meine Verlobte ist übrigens nicht Berufstätig und erhält auch kein ALG II, da ich zuviel verdiene. Spielt das auch eine Rolle? Der Fragebogen bezieht sich auf mein erstes Kind, welches nicht von meiner Verlobten ist.


    Ich hoffe mal, dass ich alles Wichtige jetzt rein geschrieben habe.

  • Wird meine Verlobte nicht berücksichtigt? Denn sie hat ja kein eigenes Einkommen und ist ja dadurch auch von mir Abhängig. ALG II, welches Ihr ja zustand da die Tochter noch keine zwei Jahre ist, wurde Ihr gestrichen, da ich zuviel verdiene. Daher muss sie doch auch berücksichtigt werden, oder nicht? Oder wird sie erst berücksichtigt, wenn wir verheiratet sind?

  • HAllo,


    hier wird es ja wohl, spätestens wenn das dritte Kind da ist, zu einer Mangelfallberechnung kommen.


    Die LG hätte theoretischen einen Unterhaltsanspruch gegen Dich. Allerdings steht sie den Kindern im Rang nach, und würde erst dann berücksichtigt werden, wenn alle Kinder den Mindestunterhalt erhalten hätte.


    Du bezifferst Dein Einkommen mit 1.600€. Bereinigt würden wohl etwa 1.500€ übrigbleiben. Dein SB beträgt ggü. den minderjährigen Kindern 950€. Denmach stünde eine Verteilmasse von 550€ zur Verfügung.


    Je nach Alter der Kinder würde der Unterhalt dann auf die Kinder verteilt werden.


    LG chico