Umzug - Rat/Hilfe

  • Hallo!



    Meine Situation ist etwas umständlicher zu beschreiben.
    Also, ich bin im Sommer 2010 nach Berlin gezogen, weil ich mich nach einer langjährigen Beziehung getrennt habe und woanders ganz neu anfangen wollte. Bin also ohne mich vorher abzumelden bzw. hier neu anzumelden einfach los. Die ARGE hat dann meinen Antrag nach langem hin und her doch noch genehmigt.


    Jetzt ist es so, dass ich mich hier doch nicht so wohl fühle, wie gedacht und ich mich vor einem halben Jahr neu verliebt habe. Nun möchte ich gerne umziehen (nach NRW) und dort an der Seite meiner neuen Partnerin einen neuen Lebensabschnitt beginnen. Ich kann in ihre Wohnung ziehen und mein Ziel ist es, langfristig aus H4 rauszukommen. Ich glaube, dass ich in NRW mehr Chancen auf Weiterbildung/Ausbildung/Förderung habe, als es hier in Berlin der Fall ist. Außer einem 1,50 €-Job haben die hier nämlich nichts für mich.



    Nun meine Fragen:


    1.) Wenn ich einfach umziehe und die ARGE in meinem neuen Wohnort einfach vor vollendete Tatsachen stelle, dann müssen die mir doch erstmal H4 bewilligen, oder?
    Ich meine, dann kann ich ja nicht mehr zurück. (Bei mir spielen noch gesundheitliche Aspekte eine nicht ganz unwesentliche Rolle, weswegen ein Ortswechsel nach NRW in meinem Fall durchaus gut wäre.)


    2.) Wenn das Gehalt meiner Partnerin in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird, bekomme ich dann trotzdem H4? Für Miete, Krankenversicherung, etc?
    Und wenn ja, wieviel?



    Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!



    P.s.: Den Umzug selber würde meine Partnerin finanzieren. Die hat da gute Beziehungen.

  • Zitat

    Außer einem 1,50 €-Job haben die hier nämlich nichts für mich.



    tja, so sind wir berliner!
    umziehen kannste wohin du willst. wenn die dich mit deiner neuen freundin gleich als bedarfsgemeinschaft zählen, hängt von der höhe deines einkommens ab, od du hartz4-leistungen bekommst und somit auch krankenversichert wärst.
    ihr könnte es ja erstmal auf ein jahr probe ankommen lassen. dann würdeste 374 € hartz4 und die hälfte der(angemessenen)miete bekommen.
    oder ihr heiratet am besten gleich.


    p.s. übrigens, wer es in berlin nicht schafft, der schafft es nirgendwo! :-(

  • Ich beziehe H4 und müsste das in NRW ja auch beantragen.


    Meine Frage ging dahingehend, ob und wieviel Bezüge ich bekommen würde, wenn meine Freundin und ich uns als Bedarfsgemeinschaft angeben würden? (Also für Miete, Krankenversicherung, Lebensunterhalt.) Oder ob sie dann für mich zahlen müsste?


    Und kann ich wirklich einfach so umziehen? (Aufgrund persönlicher Umstände, aber auch beruflicher Perspektiven.)

  • qo und mieviel h4.und damit krankenversicherung hängt vom einkommen deiner freundin ab. wenn sie gut verdient, dann bekommst du nix und sie muss für deinen lebensunterhalt sorgen. und privat krankenversichern musst du dich auch noch. es gibt eine
    niederlassungsfreiheit in deutschland, auch für hartz4-empfänger. also kannst du umziehen.


    "

    Zitat

    Wer es nirgendwo geschafft hat, zieht nach Berlin!"


    genau, leider ist es so!