Unser Sohn hatte eine lehrstelle( die 2.) und ein WG-Zimmer 300km weit weg von zu Haus bis er eine außerordentliche Kündigung bekam( das 2. mal). Jetzt kann er das WG-Zimmer nicht mehr bezahlen u. kommt wieder nach Hause. Wir sind nervlich u. finanziell am Ende und möchten, dass er sich eine eigene kleine Wohnung nimmt u. natürlich auch eine Arbeit sucht um das zu finanzieren. Kann er ALG II beantragen u. bekommt er Unterstützung für eine eigene Wohnung weil er ja schon mal außerhalb des Elternhauses gewohnt hat? Wir sind beide berufstätig u. haben auch ein kleines Haus, also keinen Anspruch auf ALGII . Wieviel ist Eltern zuzumuten? Wir haben alles versucht...
-
-
kaum, denn ein Zimmer in einer WG kann man ja nicht zwingend als eigenen Haushalt bezeichnen. Habt ihr halt Pech gehabt mit dem missratenen Sohn. Alles eine Frage der Erziehung!
-
Warum interessiert DICH das, ob dein Sohn ALG 2 beziehen kann? Du schreibst doch selbst, er soll sich gefälligst Arbeit suchen, damit er eine eigene Wohnung bezahlen kann. Wieso willst du ihn also vom bequemen Hotel Mama in das Hotel Papa Staat abschieben?
Schmeiß ihn raus und lass ihn zusehen, wie er erwachsen wird und erkennt, dass er nicht in einem Land lebt, wo einem ohne eigenes Zutun die Tauben in den Mund fliegen!
Es bringt dir eh nix, wenn wir schreiben "Er bekommt ALG 2.". Denn: wenn er weiterhin diese Einstellung zu Arbeit und Ausbildung weiterlebt, wirst du in spätestens 3 Monaten hier schreiben: "Hilfe, mein Sohn wurde auf NULL sanktioniert, was kann er machen?".
Turtle
-
lacki und Turtle
Na na na, euer Sonntag war wohl nicht wirklich toll?
Vom Prinzip her kann man eure Antworten ja verstehen, allerdings sind sie wenig hilfreich, da das Kind ja nunmal bereits in den Brunnen gefallen ist und eine Umerziehungsmaßnahme sicherlich zu spät kämeHasenkinder
Grundsätzlich sind, bevor der Staat bezahlt, erst einmal die Eltern dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Als Eltern darf man jedoch erwarten, dass sich das Kind zielstrebig um eine Ausbildung bemüht und diese ebenso zielstrebig abschließt. Ist dies nicht der Fall, könnte der Unterhalt verweigert werden.Einen Wiedereinzug des Sohnes müsst ihr euch nicht mehr antun und solltet ihr auch tunlichst verweigern, denn sitzt er erst mal wieder im Hotel Mama bekommt ihr ihn in Verbindung mit ALG II U25 nicht mehr heraus. Der Sohn soll sich beim für ihn zuständigen Jobcenter melden, ALG II beantragen, sich eine angemessene Wohnung suchen und sich die Kostenübernahme vor Unterzeichnung des Mietvertrages vom Jobcenter genehmigen lassen. Was in seiner Region als angemessene Wohnung anzusehen ist, könnt ihr für ihn mit Hilfe des Links "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur mal selbst checken.
Ansonsten stimme ich lacki und Turtle zu: Den Sohnemann ruhig mal aufsitzen lassen, damit er auf eigenen Füßen zu stehen lernt.
Gawain
-
An Turtle und Lacki: es ist leicht ein URTEIL gesprochen vom "Mißratenem Sohn"... Aber so einfach ist das nicht. Die ganze Geschichte hier zu schreiben wiederstrebt mir, erst recht nach euren Komentaren. Wir haben schon einiges durch und auch nichts unversucht gelassen . Was auch immer passiert, wir werden uns immer um ihn sorgen, ihn unterstützen wo es geht. Andere Eltern haben nach solchen Situationen nur noch einen kalten Stein vor sich zum Blumen ablegen, wir haben unseren" mißratenen Sohn" wenigstens noch. Unsere anderen 2 Söhne sind übrigens "wohlgeraten" einer studiert Mathe und der kleine lernt KFZ-Mechatroniker. Wir sind ihm also auch alle ein Vorbild. In unserer Wohngegend ist alles weit auseinander gelegen, Busverbindungen sehr ungünstig, sehr hohe Arbeitslosenquote. Ich mach mir nicht die Hoffnung, dass er von heute auf morgen hier einen Job bekommt. Ohne Räder unter dem Hintern. Deshalb denke ich er zieht dahin, wo er eine Arbeit finden und diese auch pünktlich erreichen kann. Aber mein Mann und ich sind mitlerweile auch finanziel am Ende. Es ist nicht unser Ziel dem Staat in den wir übrigens auch einzahlen auf der Tasche zu liegen aber unser soziales Netzwerk ist doch wohl so gedacht, dass niemend durch die Maschen fallen soll oder sehe ich das falsch? Er soll aber lernen für siich selbst zu sorgen und Verantwortung übernehmen, das ist unser Ziel, das sind wir ihm schuldig als Eltern. Nur muss ja unser Leben auch weiter gehen... Und wir haben noch 2 Kinder, die unsere Unterstützung auch brauchen.
An Gawain
danke für die aufmunternden Worte. Wir sind keine Rabeneltern und auch keine Sozial-es-sich-leicht-macher= ich verlass mich auf den Vater Staat. Wir wollen eigentlich nur das er sein Leben auf die Reihe bekommt.
Ich wusste nicht, dass das Jobcenter die Kosten übernimmt. Danke, ein Lichtblick.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,4k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,6k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 17k
12
-