habe gleich ganz viele Fragen

  • Hallo und guten Tag!!


    ich heiße Ralf, bin 61 Jahre alt, lebe alleine und seit 1.3. 2012 H4 Empfänger.


    meine Fragen:


    warum übernimmt das Amt die Stromkosten meiner Wohnung nicht?


    müssen die auch die Kosten der Müllabfuhr tragen?


    wie verhält es sich mit der Kirchensteuer?


    habe größte Probleme, eine Krankekasse zu finden, die mich aufnimmt..
    Gibt es Kassen, die einen aufnehmen müssen?


    der Antrag auf Befreiung GEZ läuft- ich bin aber verkabelt und die wollen knapp 20,--€ je Monat.
    Muß das das Amt übernehmen?


    Ich danke Ihnen bzw. Euch für hilfreiche Reaktionen.


    Gruß


    Ralf

  • Hallo Ralf,


    Folgendes zu Deinen Fragen:


    a) Die Stromkostren musst Du aus Deiner Regelleistung bezahlen.
    b) Die Müllabfuhrgebühren sind Bestandteil der Kosten der Unterkunft und werden vom Jobcenter bezahlt.
    c) Als Hartz IV-Empfänger hast Du mit Steuern nichts zu tun, auch nicht mit der Kirchensteuer.
    d) Wenn Du Hartz IV bekommst, dann bist Du damit auch gesetzlich krankenversichert.
    e) Wenn der Kabelanschluss Bestandteil des Mietvertrages ist, so bezahlt das Jobcenter auch die Kabelgebühren.


    Gawain

  • Zitat

    Wenn Du Hartz IV bekommst, dann bist Du damit auch gesetzlich krankenversichert.


    na ganz so ist es nicht. mit 61 Jahren nimmt ihn keine gesetzliche Kasse auf. das heisst also, er muss eine Krankenkasse finden, die ihm zum grundtarif versichert und dann bekommt er es von der arge erstattet. aber es wird sehr schwer in dem alter sowas zu finden.


    und wenn er 20 euro extra an eine Kabelgesellschaft zahlt, wird das wohl leider nicht bestandteil des mietvertrages sein. hier rate ich zu einer kündigung.


  • Gawain, danke Ihnen
    schönes Wohenende!

  • na ganz so ist es nicht. mit 61 Jahren nimmt ihn keine gesetzliche Kasse auf. das heisst also, er muss eine Krankenkasse finden, die ihm zum grundtarif versichert und dann bekommt er es von der arge erstattet. aber es wird sehr schwer in dem alter sowas zu finden.


    und wenn er 20 euro extra an eine Kabelgesellschaft zahlt, wird das wohl leider nicht bestandteil des mietvertrages sein. hier rate ich zu einer kündigung.




    Hallo, lacki!


    sind die Krankenkassen nicht gesetzlich verpflichtet, einen aufzunehmen?


    Gruß Ralf

  • Zitat

    sind die Krankenkassen nicht gesetzlich verpflichtet, einen aufzunehmen?


    die gesetzlichen krankenkassen sind vom gesetzgeber davon befreit, einen über 55jährigen aufzunehmen. denn gerade im alter, wenn die beiträge deutlich steigen, würden viele privatversicherte zurück in die gesetzliche wechseln. hier die derzeitige sachlage:



    leider ist es ja so, dass keine Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, sich nicht darum reißen wird, einen 61jährigen, wie auch immer, zu versichern.

  • die gesetzlichen krankenkassen sind vom gesetzgeber davon befreit, einen über 55jährigen aufzunehmen. denn gerade im alter, wenn die beiträge deutlich steigen, würden viele privatversicherte zurück in die gesetzliche wechseln. hier die derzeitige sachlage:




    leider ist es ja so, dass keine Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, sich nicht darum reißen wird, einen 61jährigen, wie auch immer, zu versichern.


    lacki, das hört sich ja gar nicht gut an. Mist!
    Dir trotzdem... ;-)) .ein schönes Wochenende.

  • drei jahre nicht krankenversichert!? aua! nur wenn du die letzten drei jahre entsprechende beiträge nachzahlst, hast du überhaupt eine chance jemals in eine krankenkasse aufgenommen zu werden. du musst dich wirklich warm anziehen!


    lacki, ich weiß. Die KK bei der ich mal war, will 5000,--Außenstände nachgezahlt haben, um mich wieder aufzunehmen....


    hatte ich eine Chance, mich mit einemr Grundversorgung privat zu versichern? Laß irgendwo, das würde
    das Jobcenter dann zahlen.


    Danke Dir vorab.

  • Zitat

    hatte ich eine Chance, mich mit einemr Grundversorgung privat zu versichern? Laß irgendwo, das würde
    das Jobcenter dann zahlen.


    hartz4-leistungen werden grundsätzlich nicht für die vergangenheit bezahlt, sondern erst ab antragstellung. also keine chance. du hat nämlich einen gesetzesverstoß begangen. es gibt in Deutschland eine pflicht zur krankenversicherung. zudem wirft sich ja für jeden klar denkenden die frage auf, wovon du die letzten drei jahre gelebt hast?
    5000 € für drei jahre, damit kannst du zufrieden sein. aber mal ehrlich, keine krankenkasse nimmt die freiwillig wider auf in deinem alter. die summe von 5000 € soll auch abschreckend sein.

  • Zitat

    Ansprüche hast du gar nicht oder?


    klar hat er ansprüche:


    Zitat

    fühle mich bei 21 Grad auch am wohlsten .
    was aber, wenn ich sinnlos heizen würde?


    eine warme wohung und ohne jemals die heizung zudrosseln.

  • Die GKV muss ihn ungeachtet der Beitragsrückstände wieder aufnehmen. Denn die Versicherungspflicht von ALG 2 Beziehern ist nunmal eine Pflicht Kraft Gesetzes. Im Übrigen war der TE auch in den letzten 3 Jahren krankenversichert, daher ja die Schulden, hatte jedoch nur Anspruch auf Notversorgung.


    Rechtsgrundlage dafür, dass er jetzt im ALG 2 Bezug normal versichert ist und wieder Anspruch auf alle Leistungen (bis auf Krankengeld) hat, ist § 16 Abs. 3a SGB V:


    Zitat

    Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html


    Turtle

  • Zitat

    Die GKV muss ihn ungeachtet der Beitragsrückstände wieder aufnehmen


    ja aber nur im basistarif, nicht als normaler Hartz4-empfänger, denn er ist schon Ü55. wäre ja auch kein problem, denn das jobcenter müsste den vollen beitrag übernehmen. aber realistisch betrachtet wird er sich wohl in deine krankenkasse einklagen müssen.

  • Wieso denn? Er war doch die ganze Zeit bei der Barmer, sonst hätte er doch auch nicht die Rückstände. Von daher ist ja "wieder aufnehmen" unglücklich ausgedrückt.


    Er ist bereits Mitglied, aufgrund der Rückstände jedoch mit Anspruch auf Notfallbehandlung. Durch den ALG 2 Bezug muss die Krankenkasse ihm jetzt aber wieder die normalen Leistungen gewähren. Solange, wie er ALG 2 bekommt.


    Turtle

  • maximal einen notfallschutz kann er von der Barmer erwarten, bis zu dem zeitpunkt, an dem die schulden abgetragen sind.
    wobei mich allerdings interessiert, ob die barmer kein mahnverfahren eingeleitet hat. wenn er freiwillig bei der barmer versichert war, wurde sicher bereits eine kündigung ausgesprochen. als gesetzlich versicherter ist eine kündigung nicht statthaft.
    meine empfehlung daher, eine ratenzahlung vereinbaren und hoffen, dass die KK, sofern die raten pünktlich gezahlt werdrn, den vollen krankenschutz gewährt.

  • Wieso denn? Er war doch die ganze Zeit bei der Barmer, sonst hätte er doch auch nicht die Rückstände. Von daher ist ja "wieder aufnehmen" unglücklich ausgedrückt.


    Er ist bereits Mitglied, aufgrund der Rückstände jedoch mit Anspruch auf Notfallbehandlung. Durch den ALG 2 Bezug muss die Krankenkasse ihm jetzt aber wieder die normalen Leistungen gewähren. Solange, wie er ALG 2 bekommt.


    Turtle


    turtle, danke Dir. Du machst mir wieder etwas Hoffnung.
    Dir eine gute Zeit.
    Gruß Ralf