habe gleich ganz viele Fragen

  • Lacki,


    da zitiere ich nun aus dem Gesetz und trotzdem kommt von dir sowas:


    Zitat

    maximal einen notfallschutz kann er von der Barmer erwarten, bis zu dem zeitpunkt, an dem die schulden abgetragen sind.


    NEIN; ER KANN RICHTIGEN SCHUTZ ERWARTEN!!!!!


    Nochmal:


    Zitat

    Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.


    DAS RUHEN ENDET; WENN DER VERSICHERTE HILFEBEDÜRFTIG IM SINNE DES SGB II WIRD!!!!!!!!!! UND DAS IST HIER DER FALL!!!!

  • Alles schön und gut, aber das betrifft doch lediglich Künstler und Publizisten. So sehr es mir widerstrebt, dass da jemand durch eine Gesetzeslücke keine KV mehr bekommen soll, glaube ich nicht, dass sich Ralf auf dieses Gesetz berufen kann Turtle.

  • ja, aber die krankenkassen sind nun mal keine gemeinnützigen organisationen. sie werden ihn, und das ist nun mal gängige praxis, auflaufen lassen. 1. es fehlen denen 5000 € und 2. wer will schon einen61 jäh. als kunde.
    wie ich schon vorher schrieb, das muss er mit hilfe eines anwaltes durchbringen. zudem, ist ja nun auch selbstverschuldet!

  • Entschuldige Turtle aber Du bist in dieser Runde die einzige Person, die davon ausgeht, dass Ralf Mitglied einer Krankenkasse wäre. Nach dem der Threadersteller die Aufnahme in einer KK sucht, wird er ja wohl kaum noch Mitglied bei der Barmer sein.

  • Zitat

    lacki, ich weiß. Die KK bei der ich mal war, will 5000,--Außenstände nachgezahlt haben, um mich wieder aufzunehmen....


    da steht -um mich wieder aufzunehmen-. der hat ein problem, wie es größer nicht sein kann. ich habe ja gefragt, ob es ein mahnverfahren gegeben hat, od die barmer ihn gekündigt hat(was sie eigentlich nicht darf), wovon er die letzten drei jahre gelebt hat. fakt ist, die barmer macht keinen finger krumm! egal was das SGB V auch schreiben möchte!

  • Es besteht aber Aufnahmezwang, da seine letzte Krankenkasse eine gesetzliche war. Logisch, dass sie für de 3 Jahren dazwischen das Geld wollen, aber das werden sie derzeit nicht bekommen und ihn, weil er nunmal ALG 2 Bezieher ist, trotzdem versichern und Leistungen erbringen müssen. So ist es vom Gesetzgeber gedacht und so werden sie es umsetzen müssen. Diese Streitigkeiten gibt es seit Einführung des Versicherungspflichtzwangs zuhauf und sind bisher nie positiv für die GKVs ausgegangen, natürlich versuchen sie trotzdem, unliebsame Kunden abzuwimmeln, damit der sich eine andere Krankenkasse sucht. Man denke nur an das Theater, was die Barmer (oder war es die DAK?) gemacht hat, als die eine BKK Pleite ging und man die alten, teuren Versicherten nicht aufnehmen wollte, obwohl die jedes Recht darauf hatten, aufgenommen zu werden. Das sind nunmal die Krankenkassen. Dass sie sich weigern, heißt noch lange nicht, dass sie auch Recht haben.


    Turtle