Kindesunterhalt bei Volljährigkeit

  • Hallo, ich hoffe, mir kann Jemand helfen. Bin vollkommen fertig. :(


    Ich war gestern beim Anwalt mit meinem seit November 18. jährigen (unehelichen) Sohn, da sein Vater ab dem Geburtstag den Unterhalt eingestellt hat. Er hat auch zuvor, trotz Beistandschaft des Jugendamtes immer mal wieder Monate nicht gezahlt, inzwischen stehen ca. 5000 Euro aus. Nur zur Info.
    Dagegen will der Anwalt nun mit Pfändungen vorgehen, die aber nicht gut aussehen, da der Vater selbstständig ist und nicht willens ist, zu zahlen. Aussage des Anwaltes. Für die eventuell dann fehlgeschlagenen Pfändungsversuche muss ich finanziell aufkommen.
    Das ich nun auch finanziell für meine Sohn zahlen muss, ist mir klar, da er bei mir wohnt, könnten wie das verrechnen.


    Nun zum eigentlichen Problem.
    Ich bin seit Anfang des Jahre Frührentnerin (davor nur vorübergehend), die Rente reicht so gerade, da ich noch einen 23 jährigen im Ausland studierenden (ehelichen) Sohn habe, den ich gemeinsam mit meinem getrennt lebenden Mann, finanziell unterstütze. Ich wohne in einem bereits größtenteils bezahlten Eigenheim.


    Nach der Rechnung des Anwaltes, wäre mein Selbstbehalt jedoch nur 715 Euro, den Rest müsste ich für den Unterhalt meines Jüngsten Sohnes nutzen, der große Sohn hätte aber keinen Anspruch, da er eben studiert.:eek:
    Der Vater meines Jüngsten hingegen müsste ein Nettoeinkommen von 1600 Euro haben, damit er zur Hälfte Unterhalt zahlen müsste.


    Wieso hat mein großer Sohn kein Anrecht auf Unterhalt von mir? Muss er eventuell sein Studium abbrechen, damit mein Jüngster sein Abi machen kann. Ich dachte immer, das meine Kinder den gleichen Anspruch hätten.
    Wieso ist mein Selbstbehalt nur so gering, trotz starker Geh-Behinderung, bisher leider noch nicht beim Versorgungsamt anerkannt worden. Bei dem Geld könnte ich mein Auto nicht halten, bin aber darauf angewiesen, weil ich durch Schmerzrheuma und starker Arthrose nur noch höchstens 50 Meter laufen kann. Ich weiß echt nicht weiter. :confused:

  • Was soll denn dieser Blödsinn.
    [B]Er ist selbstständig aber nicht willens zu zahlen
    ER muss zahlen, ob er willens ist oder nicht.
    Bei den Pfändungsversuchen musst Du vielleicht in Vorleistung gehen, hast aber das Recht diese Kosten von ihm wieder einzufordern.


    Gruß
    mani

  • Danke Mani
    Er hat auch vorher schon immer versucht, den Unterhalt kürzen zu lassen. Kam aber zum Glück damit nicht durch. Da er nun selbstständig ist und auch schwarz arbeitet, was wir aber nicht nachweisen können, wird er da Einiges unternehmen können, um seinen Verdienst klein zu rechnen, das wurde vom Anwalt angedeutet und auch vorher schon vom Jugendamt erwähnt. Hat mein Vater damals auch gemacht, als es um Unterhalt ging und ist damit durch gekommen. :confused:


    Das Einzige, was wir dann tun können, uns ans Finanzamt wenden, wegen einer Steuerprüfung.
    Dazu war das Jugendamt aber nicht in der Lage, die Frau war eh schon überfordert und hat fast nichts schriftlich gemacht. Deshalb wird sie nun erst einmal von unserem Anwalt ein nettes Schreiben bekommen. Beschwerden beim Amt haben nichts bewirkt. Sie hat nicht die Interessen von meinem Sohn vertreten, sonst wäre es anders verlaufen, ich war wegen psychischer Problemen nicht dazu in der Lage.


    Das ich noch ein Beratungsrecht habe, hat sie auch verschwiegen, hab das hier eben gelesen. Sie sagte, das wir zum Anwalt müssten oder es selbst machen.


    Das ich in Vorleistung gehen muss, hat der Anwalt mir gesagt, nur frage ich mich, wie, da ich ja so schon kaum Geld zum leben habe. Wenn bei ihm nichts zu holen ist, bleibe ich ja auf den zusätzlichen Kosten sitzen.:(
    Die ausstehenden Unterhaltszahlen laufen schon seit 2007 und das ohne Zinsen, der wäre ja blöd, wenn er zahlen würde, ist ja ein kostenloses Darlehn.


    Wenn ich jetzt den Großteil des Unterhaltes an meinen Jüngsten leisten muss, weiß ich nicht, wie es weiter gehen soll. Die Berechnung vom Anwalt mit den 715 Euro, die gehen alleine fürs Haus und Auto drauf, wie haben bisher vom Unterhalt und Kindergeld gelebt.

  • Hallo rubincen,


    Dein SB beträgt nicht 715€ sondern 770€. Entweder hast Du Dich verhört oder der RA hat keine Ahnung.


    Was der RA meinet, dass Du zunächst Unterhalt an den jüngeren Sohn zahlen musst, hat folgenden Grund.


    Der 18jährige ist noch privilegiert, weil in allgemeiner Schulausbildung. Daher steht er nach § 1609 BGB im ersten Rang. Der studierende Sohn steht im 4. Rang. Daher muss zunächst der Bedarf des 18jährigen gedeckt werden. Verbleibt dann noch etwas oberhalb des SB, kann das für den Unterhalt des Studenten verwendet werden.


    Zitat

    Der Vater meines Jüngsten hingegen müsste ein Nettoeinkommen von 1600 Euro haben, damit er zur Hälfte Unterhalt zahlen müsste.


    Sehe ich nicht unbedingt so. Der SB des Vaters beträgt 950€. Alles was darüber ist kann für den KU eingestezt werden. Allerdings muss sich das volljährige Kind selber um die Durchsetzung seines Unterhaltsanspruches kümmern.Is halt volljährig.


    LG chico

  • Zitat

    Der SB des Vaters beträgt 950€. Alles was darüber ist kann für den KU eingestezt werden.


    Es ging darum, ab wann er die Hälfte zahlen müsste, da ist der Selbstbehalt von 950 und dann mein Rest, der über meinen Selbstbehalt geht, daher 1600 Euro.


    Meine Rente beläuft sich auf knapp 1500 Euro, Unterhalt für meinen Großen war bisher immer 350 Euro Miete, den Rest zahlt mein Nochehemann, der damit den größeren Teil zahlt, aber leider nicht mehr zahlen kann.


    Nein, habs schriftlich, das es nur 715 Euro sind. Es wurde mein Haus angerechnet, das ja abbezahlt ist, bis auf öffentliche Mittel, bei denen nur minimale Zinsen zu zahlen sind und es wurden meine Medikamente angerechnet, die ich wegen meiner Erkrankungen zahlen muss. Das Auto auf das ich angewiesen bin, darf leider noch nicht angerechnet werden, da das Versorgungsamt sich noch weigert mir das aG zu geben.


    Noch was, Kindergeld bekomme ich momentan nur 28 Euro, weil man in Deutschland der Meinung ist, ich müsste nun im Ausland, in dem mein Mann lebt, das Kindergeld beantragen. Da die da noch langsamer arbeiten, habe ich das bisher auch noch nicht bekommen. Das mein Jüngster einen deutschen Vater hat, weiß das Amt, aber das interessierte dort Niemanden.