Betriebskostenrückerstattung für Zeit vor Alg II Bezug

  • Guten Abend.


    Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.


    Folgender Sachverhalt liegt vor. Bin über 25, wohne wieder bei meinen Eltern und bekomme seit Oktober 2011 Alg II + KDU. Da sich eine Differenz zwischen den veranschlagten Heizkosten und den tatsächlichen Heizkosten durch die Rechnung ergeben hat, fordert das Jobcenter jetzt einen Betrag von zurück, was nachvollziehbar ist.
    Die errechnete 12 monatige Gesamthöhe für den Haushalt beträgt ca. 440 € und mein anteiliger Wert beträgt ca. 146 € (440/3 Personen). Soweit so gut.
    Das jobcenter verlangt den gesamten berechneten Betrag zurück, obwohl ich Alg II nur 3 Monate im alten Jahr bezogen habe und demnach sollte von mir auch nur ein 3 monatiger Betrag von insgesamt ca. 36 € verlangt werden.
    Sehe ich das richtig oder gar komplett falsch? Kenn mich mit der gesetzlichen Berechnungen nicht aus.



    freundliche Grüße
    Thomas

  • Es gibt ein Heizkostenguthaben, wenn ich das richtig verstehe? Dieses ist (hier zu 1/3, da 2 Personen der Haushaltsgemeinschaft kein ALG 2 bekommen) auf die Kosten der Unterkunft und Heizung im Monat nach Erstattung des Guthabens anzurechnen.


    Wie lange schon ALG 2 bezogen wurde, ist dabei unerheblich.


    Turtle

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Hast es richtig erkannt. Es ist ein Guthaben.


    Trotzdem ist mir das mit der Berechnung auf das ganze Jahres einfach unschlüssig und zu weit gefasst. Ich kann ja nicht von jemanden irgendwas aus einem Zeitraum verlangen, in der keinerlei Beziehung z.b. in Form einen Vertrages bestand.
    Bei der Vorstellung, jemand hat nur einen Monat im Jahr Hartz bezogen und soll daraufhin die anderen 11 Monate auch nachzahlen, trotzt keinerlei vorheriger Inanspruchnahme von Unterstützung, find ich einfach nur beschissen. Bei sind es ja nur 2 Monate mehr.


    Naja, muss ich wohl mitleben



    Thomas

  • Zum besseren Verständnis:
    Das Ganze beruht auf dem Zuflußprinzip, d.h., da Du dieses Guthaben während des Bezuges von ALG II bekommst, ist es anzurechnen. Hättest Du im umgekehrten Fall eine Nachforderung erhalten, so würde das Amt auch diese übernehmen, obwohl der Verbrauch in einer Zeit vor ALG II-Bezug entstanden ist.


    Gawain