Drohende Kürzung - rechtens ? Achtung: lang :-))

  • Ich bin nun neu hier im Forum, also erst ein Mal Hallo :)
    Ich werde versuchen mich möglichst kurz zu fassen - aber Achtung (!) es ist ein wenig lang und kompliziert (verschachtelt).


    Ich bin verheiratet und habe ein Kind (3). Derzeit bin ich in Ausbildung und mein Mann bekommt leider seit über einem Jahr Hartz IV. Ich werde durch die Ausbildung nicht zur Bedarfsgemeinschaft angerechnet, muss aber anteilig alles mit bezahlen zu einem Drittel.


    Mein Mann ist auf Arbeitssuche und hat im Februar ein paar Probearbeitstage bei einer Firma geleistet. Da die Kita nur Plätze bis max. 13 Uhr anbietet, haben wir unser Kind danach von meiner Oma abholen lassen. Leider ist diese überhaupt nicht mit ihm zurecht gekommen (Er hat nur noch geweint, weil er uns vermisst) und hat uns dann gesagt, dass das einfach nicht geht und sie das nicht mehr macht. Zeitgleich wollte die Firma meinen Mann fest einstellen und hat das gleich dem Amt mitgeteilt. Leider musste mein Mann aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeit aber beschämt absagen (er hatte sich sehr gefreut) und hat schriftlich Stellungnahme dazu bezogen, dass derzeit nur Teilzeit in Frage kommt, weil das Kind nirgends betreut werden kann. Dazu muss ich sagen, dass wir seit Oktober 2011 bereits bei der Stadt einen neuen Kitaplatz beantragt haben, wo er dann Ganztags bleiben könnte. Diesen können wir auch (erst) ab August durch einen Kitawechsel haben (haben wir heute von der Stadt gesagt bekommen).


    Nun hat er heute ein Gespräch gehabt, in denen die Damen ihm gesagt haben, dass sie 30 % kürzen wollen, weil er sich ja nicht bemüht und insbesondere, weil er diesen Arbeitsplatz abgelehnt hat. Sie meinten, es wäre zumutbar gewesen, dass er beispielsweise Freunde, Nachbarn und Bekannte organisiert für die Kinderbetreuung und dazu soll er verpflichtet gewesen sein. Außerdem haben sie sehr unverschämt angemerkt, ich zitiere: "Wenn Sie Ihr Kind am Arbeiten hindert, dann sollten wir wohl das Jugendamt einschalten um eine andere Lösung zu finden".
    Mein Mann will ja endlich wieder arbeiten, hat regelmäßig Vorstellungsgespräche, aber derzeit ist Vollzeit unmöglich. Wir können das Kind bis August absolut nirgends lassen. Wir können ja auch nichts dafür, dass wir keinen Kitaplatz früher erhalten, obwohl wir es beantragt haben.


    Ich bin echt total fertig mit den Nerven :(
    Für den Februar hat mein Mann auch noch nichts an Leistungen erhalten, da es da nun auch noch ein Problem gibt.
    Wie gesagt werde ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Ich habe auf mein Konto 500€ von der Uroma meines Mannes erhalten. Da mein Mann kein eigenes Konto hat (negative Schufa), fließt sein ALG 2 auf mein Konto und somit habe ich für den Folgeantrag von ihm auch 6 Wochen Auszüge davon mitgegeben. Dort sind eben diese 500€ drauf.
    Das Geld ist ein Geschenk an mich persönlich, von dem ich mir Kleidung für die Ausbildung, meinen Handyvertrag, Autoversicherungen und Bücher finanzieren sollte. Da ich ja nicht in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet werde und somit nur mein Azubigehalt + Kindergeld für mich habe, wovon ich auch noch alle Kosten zu einem Drittel praktisch an meinen Mann + Kind "abgebe", bleibt mir eben nicht viel für solche Anschaffungen. Aber das ist Nebensache denke ich.
    Nun wollen sie eine Begründung zu diesen 500 € und heute haben sie meinem Mann sogar eine Kontoüberprüfung angedroht von meinem Konto. Ich gehöre doch nicht der Bedarfsgemeinschaft an (!), erhalte somit keinen Cent von ihnen und nun soll mein Mann Rechenschaft über mein Konto ablegen ? Ich hab mit denen doch nichts direkt zu tun.


    Weiter haben sie ihn angefahren, dass ich zwei Autos besitzen würde. Nunja, dass kann man nun natürlich sehen wie man will. Meine Mutter hat mir vor etwa 2 Jahren ein Auto gekauft bzw eher vorerst bezahlt. Die Abmachung ist, dass sobald ich aus der Ausbildung bin ich ihr das Geld zurück zahle und erst dann den entsprechenden KFZ-Brief, der als Sicherheit dient und bei ihr ist, bekomme. Die Versicherung läuft natürlich über mich. Das Auto gehört mir also so gesehen nicht ein Mal.
    Als ich die Ausbildung begonnen habe, hat mein Mann ja noch gearbeitet. Er konnte vorher also noch mit "meinem" Auto zur Arbeit fahren - ich war noch in Elternzeit und damals konnte noch meine Mutter auf unser Kind aufpassen (mittlerweile leider nicht mehr möglich).
    Er verlor knapp zwei Monate nach Ausbildungsbeginn seinen Job. Als er dann ein knappes halbes Jahr später wieder eingestellt werden sollte, standen wir vor dem Problem, dass er dafür mobil sein musste.
    Da ich mein Auto nun aber selbst regelmäßig brauchte, habe ich das für meinen Stiefbruder bestimmte Auto von meinem Stiefvater mehr oder minder "geliehen" und angemeldet. Er soll dieses nämlich erst zu seinem 20. Geburtstag bekommen und wir gingen damals ja davon aus, dass wir uns bis dahin genug Geld ansparen können, damit wir uns selbst einen kleinen zweiten Wagen für meinen Mann kaufen. Bis dahin habe ich meinem Stiefvater monatlich 50 € gegeben, wegen des Wertverlusts, das ein Auto so nun mal mit sich bringt. Leider kam die Firma dann doch noch wieder in Schwierigkeiten und konnte meinem Mann keinen Arbeitsvertrag mehr anbieten. Da die Anmeldung aber auch gekostet hat und er weiterhin auf Jobsuche war und wir gehofft haben, er findet schnell was, habe ich beschlossen die Versicherung zu übernehmen und das Auto nicht abzumelden. Da ich sonst sehr sparsam bin mit meinem Geld, konnte ich das von meinem Gehalt soweit auch tragen.
    Nun drehen sie ihm ein Strick aus der Tatsache, dass ich diese beiden Autos ja besitzen würde und diese verkaufen soll. Wie eben geschildert, ist das aber so nicht richtig. Das eine gehört mir hoffentlich irgendwann in der Zukunft - jetzt nicht - und das Zweite ist "geliehen". Ich habe keinen einzigen KFZ-Brief.
    Und abmelden möchte ich es auch nicht, da mein Mann auch weiterhin nach Arbeit sucht und spätestens ab August die Chancen durch die Vollzeitbetreuung in einer Kita steigen, einen Arbeitsplatz zu bekommen.
    Solange mein Stiefvater mich das Auto nutzen lässt und mein Stiefbruder noch keine 20 ist, sehe ich persönlich kein Problem darin. Ich zahle es doch selbst von meinem Gehalt.


    Mein Text sollte möglichst kurz sein, aber ich glaube, daran bin ich gescheitert :)
    Nur sind einige Infos nebenbei leider unentbehrlich um zu verstehen, warum das nun so schief läuft.
    Wir haben derzeit echt ein großes Problem mit den oben benannten Tatsachen und dass mein Mann letzten Monat keine Leistungen erhalten hat, machts nicht einfacher. Ich kann von meinem Gehalt zwar meine Anteile mitzahlen und mich selbst versorgen und dann gerade so noch die Versicherungen zahlen, aber alles andere geht nicht. Somit haben wir derzeit so gut wie nichts mehr und Miete, Kita, Heizkosten usw sind für den März auch nicht beglichen.



    Eine letzte Anmerkung noch, weswegen ich vermute, dass es derzeit solchen Stress mit dem Amt gibt:
    Mein Mann hat riesigen Streit seit 5 Jahren mit seiner Mutter. Diese arbeitet bei einem anderen Amt und gibt gerne mal hier und da alles Mögliche aus seiner Akte heraus, um ihn schlecht zu machen. Dies soll hauptsächlich dienen, dass seine Uroma, die angeblich (ich weiß es ehrlich gesagt nicht, da sie sehr weit weg wohnt und sie uns nur selten besuchen kann), ihn nicht im Testament berücksichtigt. Diese Uroma hat ihn großgezogen seitdem er klein war, weil seine Mutter ihn nicht wollte, und nun hat die liebe Familie Angst ums Erbe. Die Uroma hat denen wohl gegenüber angedeutet, dass sie ihren Liebling alles nach ihrem Tod hinterlassen will, weil der Rest der Familie verlogen ist und nie dankbar war für das was sie gegeben und getan hat.
    Nunja, die Damen vom heutigen Gespräch haben meinem Mann sogar genaue Automarken genannt und andere Details und wir vermuten, dass seine liebe Mutter dahinter steckt und sie für diese Probleme sorgt.
    Naja, aber dass ist wohl sowieso eine andere Baustelle :)


    So, fertig :-)))
    Danke fürs Lesen und ich hoffe auf Antworten und Einschätzungen zur Situation.


    Wünsche allen noch einen schönen Abend !


    Gruß,
    Sophie

  • Habe leider wirklich nicht alles, sondern wirklich nur ganz kurz - quer - gelesen. Das, weil es wirklich viel ist. Aber eine Frage taucht sofort auf: Wenn du, wie du schreibst, nicht zur BG - Bedarfsgemeinschaft - gezählt wirst. Dann kannst du doch Autos haben, soviel du möchtest?

  • tut mir echt leid wegen dem riesen Text, aber sonst wären sicherlich irgendwelche "Unwahrheiten" aufgekommen und ich hätte jedem Einzelnen einen kleinen Teil erzählen müssen.


    Ich sehe das aber auch so, dass ich "haben kann was und so viel ich will". Aber dennoch machen die nun diese (ungerechtfertigten) Vorwürfe, obwohl diese beiden Autos letztendlich ja nicht ein Mal mir gehören.


    Nebenbei: Ich mache mir ehrlich gesagt auch ein wenig Sorgen darum, dass die nun irgendwie an Informationen über mein Konto wollen. Denn ich lerne gerade zur Bankkauffrau und dann würde das schnell die Runde bei Arbeitgeber und Kollegen machen. Das würde so ein schlechtes Bild auf mich werfen und schließlich will ich da ja übernommen werden.


    Aber ich gehöre definitiv nicht mehr zu BG und werde dort auch nicht mit Regelsatz oder sonstigem berücksichtigt. Meinem Mann werden aber eben Einnahmen zu einem Drittel aller Kosten angerechnet. Ich zahle so gesehen all meine Kosten selber. Deshalb finde ich das auch nicht gerechtfertigt, meinen Mann so anzugehen und ich finde, dass ich denen keine Rechenschaft ablegen muss :(
    Es ist furchtbar, wir haben derzeit echt ein Defizit in der Kasse wegen der ausstehenden Zahlung. Wir haben ja nicht ein Mal eine geminderte Zahlung erhalten bisher.

  • @ - Lilly Sophia - Ich habe mich grade gefragt wie das geht das Du nicht zur BG zählst - Für mich ist eine Familie auch gleich BG zumal wenn Verheiratet und mit gemeinsamen Kind . Wenn Du in einer Ausbildung bist, bist Du nach meinem dafür halten trotzdem ein Teil der BG - das Deinem Mann dann auch noch ein entsprechender Anteil vom BG Gesamteinkommen abgezogen wird und sei es nur aufgrund von Bafög oder der Ausbildungsvergütung. Als Familienmitglied erzeugst Du ja zunächst einmal ebenso einen Bedarf wie die anderen Familienmitglieder auch, wäre das nicht so, dürfte ja eigentlich auch keine Berechtigung zur Anrechnung Deiner Ausbildungsvergütung bestehen.


    Und warum gibt man 2 Autos an wenn zumindest das Dir zur Verfügung gestellte Auto Deiner Mutter doch eigentlich gar nicht euer Eigentum ist ??? Ich finde das ja lobenswert wenn Dir Deine Mutter das Auto zur Verfügung stellt, statt es in der Garage stehen zu lassen, aber wie kann man dem Amt denn dann erzählen das es in eurem Eigentum steht ? Für mich ist es nur vorübergehend in eurem Besitz nicht in eurem Eigentum, oder sehe ich das falsch ??? Vielleicht sollte Dein Mann diesen Sachverhalt mal zur Niederschrift beim Sachbearbeiter richtig stellen ?!

  • ....
    Aber ich gehöre definitiv nicht mehr zu BG und werde dort auch nicht mit Regelsatz oder sonstigem berücksichtigt. Meinem Mann werden aber eben Einnahmen zu einem Drittel aller Kosten angerechnet. Ich zahle so gesehen all meine Kosten selber. Deshalb finde ich das auch nicht gerechtfertigt, meinen Mann so anzugehen und ich finde, dass ich denen keine Rechenschaft ablegen muss :(
    Es ist furchtbar, wir haben derzeit echt ein Defizit in der Kasse wegen der ausstehenden Zahlung. Wir haben ja nicht ein Mal eine geminderte Zahlung erhalten bisher.


    Einkommen auszubildender Personen, die nach § 7 Absatz 5
    vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind
    , ist anzurechnen, soweit
    es den fiktiven SGB II-Bedarf der oder des Auszubildenden über-
    steigt. Dies ist u. a. für folgende Fallkonstellationen relevant:
    • Studentin/Student in BG mit Eltern (Kindergeld als Einkommen
    des Kindes)
    • Studentin/Student in BG mit Partnerin
    • Auszubildende/r mit/ohne Anspruch auf BAB

    Das anzurechnende Einkommen ist wie folgt zu ermitteln:
    1. Feststellung des zu berücksichtigenden Einkommens
    2. Ermittlung des (fiktiven) SGB II-Bedarfs der oder des Auszubil-
    denden
    3. Anrechnung auf (fiktiven) Bedarf der oder des Auszubildenden
    (Bereinigung nach Rz. 11.93)
    4. Verteilung des übersteigenden Einkommens nach der Bedarfs-
    anteilsmethode


    Das Dokument habe mit dem Auszug verlinkt.


    Ich nehme an, dass Du einen BAB-Antrag gestellt hast? und dort auch Kinderbetreuungskosten beantragt hast (sind immerhin 130 Euro höherer Bedarf).

  • @ Horst GRUNERT


    Laut Amt gehöre ich nicht zur BG.
    Ich werde auch nirgends aufgeführt. Regelsatz nur für Mann + Kind (ich definitiv nicht) und alle Kosten tragen die beiden so gesehen zu 2/3 und ich gebe ihnen ein Drittel meiner Kosten ab.


    Würde ich angerechnet werden, hätte ich ja einen Freibetrag und zusätzlich den Bedarfssatz für mich. Fand das damals ja total blöd, dass ich überhaupt nicht berücksichtigt werde als Azubi und durch die Drittel Zahlungen auch recht wenig habe für laufende Kosten der Berufsausbildung. Aber es ist eben so wie es ist. Dafür bekomme ich halt Hilfe von der Uroma.


    Die Autos sind wie richtig erkannt nicht mein Eigentum, sondern nur in meinem Besitz.
    Die Damen vom Amt müssen wohl die abgehenden Versicherungen gesehen haben. Woher sie sonst davon wissen, wäre mir schleierhaft. Er hat ihnen das ja auch schon mündlich begründet, dass es zum einen nicht seine Autos sind und zum anderen ich diese Autos nur im Besitz habe. Daraufhin meinten sie "Ja, Ja, solche Geschichten kennen wir schon"...


    Wie es aussieht, wird auch bei schriftlicher Stellungnahme, da einfach unsachlich mit umgegangen.
    Wenn eine Kürzung eintreten sollte, und hier sind meine größten Sorgen diese 500 €, dann werde ich wohl zusätzlich einen Anwalt einschalten müssen.
    Dennoch würde mich vorher interessieren, wie es sich damit verhält.

  • Zitat

    Die Autos sind wie richtig erkannt nicht mein Eigentum, sondern nur in meinem Besitz.
    Die Damen vom Amt müssen wohl die abgehenden Versicherungen gesehen haben


    es gibt alle 3 monate einen datenabgleich u.a. mit dem kraftfahrzeugbundesamt. und da stehst du als halter drin. davon muss das jobcenter ausgehen. alles andere sind märchen.

  • @ Lilly Sophia - Wieso willst Du denn einen Anwalt einschalten ? Da ist es wieder die gedankliche Verknüpfung zur BG !!!
    Wenn Du doch mit der BG nichts zu tun hast, wie Du sagst, was willst Du da mit einem Anwalt bei eiern Stelle erreichen die nicht für Dich zuständig ist? Ich denke da sollte dann Dein Mann einen RA beauftragen denn wenn dem ja so ist das Du in keiner Weise mit der BG verknüpft bist, dann kann die "Ja,Ja-Tante" vom Amt denken und annehmen was sie will, dann zählt das was sie beweisen oder ihr gegenteilig beweisen könnt - oder sehe ich das falsch ? Zudem würde ich für die Zukunft einfach mal darüber nachdenken ob Dein Mann nicht von einem bekannten ein reines Guthaben-Konto (z.B. Postbank) zur Verfügung gestellt bekommen kann, vielleicht ist ein Mitmensch der nicht im ALG II Bezug steht ja bereit ihm ein solches zur Verfügung zu stellen, dann wird es auch schwer für die ARGE den Einblick in die Kontoauszüge zu verlangen insbesondere wenn besagte Person vielleicht nur Online die Konto-Einsicht vornimmt ! Ich denke es gibt für jeden und alles auch eine entsprechende Lösung wo man solchen Verdächtigungen von vorn herein aus dem Weg gehen kann. Wie heißt es doch in einem Sprichwort: "Was ich nicht weis, macht mich nicht heiss !!!" Bei mir z.B. hat das Amt keine Einsicht in die Kontoauszüge, weil sich der Sachverhalt genau so darstellt und selbst wenn dann würden sie da nichts finden. Bei Dir haben auch die Eltern einen Fehler gemacht, warum geben sie Dir das Geld nicht bar oder per Gutschein ??? Die Geilheit mit der man Leistungsbeziehern ans Geld will ist doch hinlänglich bekannt das sieht man doch wenn es um Leistungserhöhung geht da gönnen die den Menschen doch nicht mal 5€ ohne im Gegenzug die Regelungen zu verschärfen, irgendwie müssen die ja auch die Lohnforderungen von 6,5% wieder rein bekommen ! :D :D :D

  • Zitat

    3. Anrechnung auf (fiktiven) Bedarf der oder des Auszubildenden
    (Bereinigung nach Rz. 11.93)


    Zitat

    Einkommen auszubildender Personen, die nach § 7 Absatz 5
    vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind, ist anzurechnen, soweit
    es den fiktiven SGB II-Bedarf der oder des Auszubildenden über-
    steigt.


    Zitat

    Wie gesagt werde ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft angerechnet.


    ....also ist es doch so liebe LS das fiktiv zunächst einmal Dein Bedarf innerhalb der BG ermittelt und mitgerechnet wird und dann Dein Azubi - Einkommen sofern es höher ist wie ein solcher Bedarf, bereinigend gegen gerechnet wird und das heisst, was drüber liegt wird bei der BG weniger gezahlt!


    altmodisch ausgedrückt ist das der Griff von Vater Staat mit der linken Hand in die rechte Gesässtasche jener die über eine gute Ausbildungsvergütung verfügen. Was ich allerdings bezweifel ist das man das Geldgeschenk an Dich als Ausbildungsvergütung betrachten kann und daher mit in die Berechnung einfliessen lassen kann. Dein Mann muss hingegen sicherlich glaubhaft machen das das Geld nur für Dich war - was eher unwahrscheinlich ist. Denn es ist seine Ur-Oma und da kann man schon davon ausgehen das so eine Schenkung in der Regel zum Wohle der Familie und des Ur-Ur-Enkels erfolgt, weil alte Leute ja nicht an die Kniffe der Deutschen Verwaltung denken wenn sie das Wohl jüngerer Generationen im Auge haben! Ich frage mich warum die Uroma das Geld nicht an Deine oder die Schwiegereltern geben konnte und jene einfach die Autos angemeldet, und versicherungstechnisch dann auf sich laufen lassen konnten!? Leihen kann man den Kindern dann selbige immer noch wenn man großzügig sein möchte und wenn die Autos Euch sowieso nicht gehören, kommt es auf die versicherungstechnischen Belange doch sicher auch nicht mehr an !?
    Das jetzt glaubhaft und zweifelsfrei so zu erklären das die Euch keine ungerechtfertigten Bezüge von Leistungen nach ALG II vorhalten können wird schwierig! Und einmal heiß gemacht sind dann ja immer kleine Terrier in den Amtsstuben :D :D :D

  • Hallo Horst GRUNERT,


    erst ein Mal möchte ich mich echt herzlich bedanken, dass du dir da so viel Mühe beim Antworten machst.


    Tja, versicherungstechnisch möchte eben keiner dafür haften, wenn ich doch mal einen Unfall haben sollte. Die eigenen Versicherungsbeiträge von denen würden ja dann steigen. Das kann ich auch gut verstehen - ich bin schon dankbar für die Möglichkeit, dass ich das eine fahren darf, obwohl ich es noch nicht bezahlt habe und das andere vorerst noch nutzen darf. Ich denke, dass die Situation mit den Autos auch eher das kleinere Problem ist.


    Nur um das Geld mache ich mir Sorgen.
    Ich habe es tatsächlich nur für meine Belange ausgegeben. Ich hab davon wie gesagt, Versicherungen, Handy, Benzin und Kleidung (ist halt teuer bei Anzügen + Hemden für die Bank) und ein paar zusätzliche Bücher zum Lernen gekauft.
    Das es für die "schwer zu glauben" ist, dass mein Mann davon nichts gesehen hat, verstehe ich natürlich irgendwo. Dennoch entspricht dies der Wahrheit. Ich hätte es doch sonst nie auf mein eigenes Kto. eingehen lassen, wenn ich tatsächlich da für meinen Mann ungerechtfertigte Leistungen haben wollte.


    Ich gehe ja davon aus, dass ich als Nicht-Bezieherin von ALG2, auch keine Rechenschaft schuldig bin und meine, dass ich für mich persönlich sowas auch annehmen darf. Es war ja auch sogar zweckbestimmt - die Uroma ist 97 und kann schlecht 350 km her fahren, nur um mit mir Arbeitskleidung shoppen zu gehen ;-))


    Naja, nun mache ich mir total Gedanken, wie mein Mann diese 500 € von meinem Konto erklären soll, ohne dass wir riesen Ärger haben. Ich habe auch keine Lust auf Anfragen bei meinem Arbeitgeber, für die ich mich rechtfertigen müsste.
    Es ist ja nicht ein Mal ein Gemeinschaftskonto - nur mein eigenes.
    Erst ein Mal steht von offizieller Seite nur ein Brief mit der Bitte um Erklärung der 500 € im Raum.
    Das mit den Autos wird sicherlich auch noch kommen - aber dazu werden wir uns dann wenn was kommt erst äußern. Diese Vorwürfe waren ja bisher nur mündlich.


    Ich werde laut sämtlichen Bescheiden bisher nie angerechnet und auch kein Einkommen von mir gegen gerechnet.
    Obwohl ich eine ansteigende Vergütung mit jedem Lehrjahr erhalte, hat sich auch der Anteil von mir den ich "abgebe" nie geändert. Es waren immer gleichbleibend ein Drittel der Kosten ohne Zurechnung, dass auch ich einen "Bedarfssatz" habe.
    Ich hab eben noch ein Mal alle Bescheide durchgesehen.


    Aber insgesamt gebe ich dir Recht: Falls jemals wieder sowas kommt, sorge ich dafür, dass es nicht mehr zu solchen Vorwürfen kommen kann. Außerdem habe ich meinem Mann schon gesagt, dass er zusehen soll, irgendwo ein eigenes Konto zu eröffnen.
    Ich bekomme kein Geld von denen und sehe es nicht ein, dass die mir meine Chancen versauen, bei der Bank übernommen zu werden. Ich habe ein halbes Jahr die Ausbildung verkürzt wegen guter Leistung und geb mir alle Mühe da raus zu kommen mit meiner Familie. Ich dachte echt immer gutgläubig, dass diese Ämter einen unterstützen dass man sich auf Dauer selbstständig versorgen kann. Nun bin ich maßlos enttäuscht.
    Alles "Ja-Ja-Tanten" die meinen wir sollen unser Kind verschenken und sich alles drehen, wies ihnen grad passt.

  • Hier muss ich doch mal wieder meinen Senf dazu geben.


    Bedarfsgemeinschaft:


    Da du ja wie gesagt eine Ausbildung machst, und demnach Ausbildungsgehalt und Kindergeld bekommst und( ich zitiere das Gesetz) "dem Grunde nach" einen Ansprcuh auf BAB pder BAföG hast, bist du aus der BG ausgeschlossen, da du deinen Lebensunterhalt (hier: 337€ Regelleistung und 1/3 der KDU +Heizung) selber sicherstellen kannst.
    Daher bekommen auch nur dein Mann und dein Kind Leisterungen nach dem SGB II. Soweit ist alles korrekt.


    Zum Konto:


    Es ist auch zur heutigen Zeit nicht ungewöhnlich, dass Ehepartner ein gemeinsames Konto haben...


    Die 500€:


    Da du ja ganz offensichlich mit deinem Kind und deinem Mann verwandt bist, ist es nicht ungewöhnlich auch mit mehr Einkommen als du durch deine Ausbildung in Kindergeld erhälst für deine Familie Einzustehen (dafür habt ihr ja auch geheiratet...). Ich vermute mal, dass man die 500€ daher bei deiner Famielie als übersteigendes EInkommen (welches einen fiktiven Bedarf übersteigt [ fiktiver Bedarf Regelleistung + 1/3 von KDU+Heizung]) bei deinem Ehemann und deinem KInd bedarfsmindernd anrechnen möchte. Auch das ist korrekt, denn wie bereits oben beschrieben, bist du die Ehe und die Geburt deines Kindes in dem wissen eingegangen mit deinem Einkommen und Vermögen für deine Famiele einzustehen.


    zu den Auto(s):


    Wer steht in den Fahrzeugbriefen??? (wer in den Fahrzeugbriefen steht, dem Gehört das Auto rechtlich)


    Ein KFz pro erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bis zu einem Wert von 7500€ ist nicht auf das Vermögen anzurechnen.(Bei fiktiven Bedarfen z.B. von dir wir dies meines erachtens gar nicht berücksichtigt).
    Ein KFZ, welches z.B. einen Wert von 9000€ hat wird zu 1500€ auf den Vermögensfreibetrag angerechnet.


    Zum Vermögensfreibetrag:


    Lebensalter x 150€ +750€. (für jeden in der BG) mindestens jedoch 3100€



    Ich hoffe ich konnte alles klären.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter