Wohngemeinschaft

  • Mich würde dringend interessieren, wo ich Infos über meine Rechte/Pflichten finde, die das leben in einer Wohngemeinschaft betreffen.
    Situation: Meine Bekannte ist berufstätig und ich beziehe H4 - die Wohnung hat 4 Zimmer, Küche u. Bad und ist räumlich in jeweils 2 Zimmer getrennt. Die Nutzung von Küche und Bad ist gemeinschaftlich. Mir wird jetzt vorgeworfen, wir würden in einer eheähnlichen Beziehung leben und meine Bekannte müsste für mich aufkommen, sprich: ihr Gehalt wird voll auf den Satz angerechnet und mir steht kein Geld zu.
    Was tun, sprach Zeus?

  • @ Kokkarius - wie kommt denn die ARGE / JC an die Verdienstbescheinigung Deiner WG Mitbewohnerin - ich denke Du meinst wirklich Wohngemeinschaft mit WG und nicht versehentlich BG Bedarfsgemeinschaft ?! Bei einer WG hat die ARGE / JC doch eigentlich nur die Miete, die Nebenkosten und die Wohnfläche sowie die Anzahl der in der WG lebenden Personen zu interessieren um anteilig Deinen Kostenbedarf zu ermitteln!?

  • hallo..ich hab fast genauso ein problem.mein freund war letzte zeit öfters bei mir.er arbeitet und ich hab hartz 4 zur zeit.ich lebe mit meinem kleinen sohn normal allein.er war nur in letzter zeit öfters bei mir weil ich krank war.mein ex hat mich nun gemeldet,weil ich angeblich in ner eheähnlichen gemeinschaft lebe.nur er hat ne wohnung und wir leben getrennt.

  • @ zauberhexe 1008 - und wo soll dann da ein Problem liegen ? Wenn die ARGE / JC davon ausgeht das Dein Ex - Freund die Wahrheit sagt, werden sie das nachprüfen, dann wird vermutlich mal jemand öfters Dein Wohnung beobachten, in der Nachbarschaft rumfragen, eventuell auch mal bei Dir Zutritt in die Wohnräume verlangen um zu schauen was dort so gegeben ist, wenn dann natürlich Klamotten und die Zahnbürste oder Dein neuer Freund bei Dir jedesmal im Bett angetroffen werden wird das mit dem Erklären etwas schwieriger aber grundsätzlich hat er ja schon mal einen eigenen Hausstand, essen wird er ja auch da wohl regelmäßig und nicht bei Dir, und keinem ALG II Bezieher ist die Teilnahme am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu verwehren, also kannst Du sowohl Besuch bekommen und der auch mal bei Dir übernachten oder Du auch Deine Leidenschaften ausleben. Wenn Dein Ex meint er müsse Dich da denunncieren kannst Du ihm durch einen Rechtsanwalt auch mal klar machen lassen, das sowas für Ihn auch sehr teuer werden kann. Ein guter RA fordert ihn dann auf die Kosten für diese Massnahme also auch Deine zu tragen und ich glaube nach der ersten oder zweiten Rechnung wird Dein Ex dann relativ schnell vorsichtig mit solchen Meldungen, denn theoretisch kann er auch von der ARGE / JC für die Kosten die denen dadurch entstehen auch herangezogen werden, sowas könnte z.B,. unter "Irreführung von Behörden" erfolgen wenn dies mit Vorsatz geschieht! Aber das wird ihm dann Dein RA wohl zu erläutern wissen, wenn Du dem RA erklärst das Du ansonsten über keine Mittel verfügst ihn zu beauftragen, wird er sicherlich die Kosten beim Ex einfordern! Dann kannst Du in der Beantwortung der Frage die von der ARGE / JC in dieser Angelegenheit kommen könnte vielleicht auch besser belegen das an besagter Verleumdung nichts ist !

  • Re auf H. Grunert
    Die Arge wollte die Einkommensnachweise und Kontoauszüge meiner Mitbewohnerin von 3 Monaten. Nachdem sie das natürlich abgelehnt hat, wurde mir der Bezug komplett gestrichen und ich war offiziell 2 Monate ofW.
    Die Frage ist, wo erhálte ich rechtliche, fundierte Aussagen zu der Situation. Mangels Masse natürlich ohne RA.
    Die Aussage von Lacki verstehe ich ja mal garnicht - was soll der Sch.... mit privat versichern?

  • Wenn Du mit Deiner Bekannten in einer WG lebst, dann gehen deren Einkommensverhältnisse das Jobcenter für die Dauer von 12 Monaten nach Zusammenzug erst einmal garnichts an. Dieser Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft (§7 Abs. 3a SGB II) musst Du widersprechen, insofern ihr noch kein Jahr zusammenwohnt. Nach Ablauf dieser Frist tragt ihr die Last zu beweisen, dass ihr keine Partner seid, was in der Regel immer sehr schwierig ist.


    Gawain

  • ....
    Die Aussage von Lacki verstehe ich ja mal garnicht - was soll der Sch.... mit privat versichern?


    Lacki hatte lediglich die Gesetzespunkte abgefragt, welche bei Dir evtl. relevant sein können.


    sind kinder im haushalt? ....


    und hier die Stelle im Gesetz


    ....seit ihr mehr als ein jahr zusammen in der wohnung? .....!


    und hier die Stelle im Gesetz

    Zitat

    § 7 SGB II
    ..
    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1. länger als ein Jahr zusammenleben
    2. ....


    ... ausser dich privat krankenversichern!


    Wer kein ALG II erhält und vorher ausschließlich deswegen versichert war (z. B. Krankenversicherung), der muss sich, wenn er nicht mehr im ALG II-Bezug steht, und auch nicht anderweitig versichert ist, sich halt selbst versichern.

    ....wurde mir der Bezug komplett gestrichen und ich war offiziell 2 Monate ofW.
    ....

  • Zitat

    Die Aussage von Lacki verstehe ich ja mal garnicht - was soll der Sch.... mit privat versichern?


    naja, wenn du nichts vom hartz4-amt erhälst dann bist du auch nicht krankenversichert. das ist kein scheiß, sondern fällt dir recht bald auf sie füsse. da es in D eine pflicht zur krankenversicherung gibt, häufst du jeden monat ohne hartz4-leistungen ca. 150 € schulden an. du hast nach wie vor die frage nicht beantwortet, ob ihr mehr als ein jahr zusammen seid! dms hat ja die rechtlich verbindlichen §§ zitiert.