Umzug weil Tochter auszieht???

  • Ich kenne mich leider nicht ganz aus.
    Ich beziehe ergänzend Hartz4. Nun zieht meine fast 17-jährige Tochter in eine Wohngruppe. Sie wird aber weiterhin an den Wochenenden und den Ferien zu Hause sein und evtl. mit Volljährigkeit wieder zurückziehen. Muss ich jetzt evtl. umziehen? Momentan wohne ich in einer 90 qm Wohnung, welche aber von der ARGE genehmigt wurde, weil die Miete im Bereich liegt was man sonst halt für eine 60 qm Wohnung zahlt (360 Euro kalt). Ich habe 2 Zimmer, wovon ich auch gern noch das eine für meine Tochter behalten würde, weil sie ja an den Wochenenden und in den Ferien auch irgendwo schlafen muss.
    Weiß jemand wie die Rechtssprechung in so einem Fall ist?

  • Wie Gawain schreibt; Hintergrundinfos wären wichtig. Daneben aber: Wenn es - so ziemlich - sicher ist, wäre, dass sie zurück zieht - so kann man ja argumentieren -, je nachdem, welches der Hintergrund ist, wäre es unsinnig, jetzt `nen halbes Jahr vorher umzuziehen.

  • Hallo Sorrow, in einem solchen Fall sollte man sich immer eine Rechtsberatung einholen, denn das Amt versucht bei solchen Gelegenheiten immer, die Mietausgaben erst mal zu mindern.


    In 1-2 Jahren werde ich auch damit konfrontiert werden, wir erhalten ergänzend ALG".
    Es gibt dazu viele Gerichtsurteile, das würde den Rahmen hier sprengen.


    Google doch mal z.B. unter dem Begriff :angemessene Mietkosten Kind zieht vorübergened aus...oder so ähnlich. Oder Hartz IV- Kinder die nicht durchgehend im Haushalt leben...
    Ich denke mal, dass in deinem Fall ein Umzug unwirtschaftlich wäre.


    Viel Glück.