ALGI Waisenrente

  • Hallo Leser, ich finde es schön das es ein forum gibt wo über die verbrecher von der arge diskutiert wird :)
    und nun möchte ich euch meine sachen erstmal schildern.


    ich bin in einer umschulung und kriege arbeitslosengeld 1 gezahlt als aufgrund weiterbildung
    nun habe ich noch nebenbei einen mini job wo ich einen frei betrag von 160 € habe.


    jetzt hatte ich vor kurzen noch voll waisenrente beantragt und heute einen rentenbescheid erhalten. und eine nachzahlung erhalten. Monatlich kriege ich von der rentenversicherung einen betrag von 212 euro.


    Nun meine fragen sind:


    Wird die hinterbliebenenrente bei einer umschulungsmaßnahme/weiterbildung als freibetrag von 242 angerechnet ?


    hab da ein absatz gelesen unter besonderheiten der waisenrente http://www.arbeitsagentur.de/nn_26208/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Ausbildungsgeld.html das 242 euro freibetrag wäre


    Und wie schaut das aus mit der Nachzahlung die habe ich bekommen von der zeit beginn der umschulung bis dato?


    Vielen Dank schonmal im vorraus


  • Du erhälst kein Ausbildungsgeld, sondern Arbeitslosengeld.
    Der erwähnte Freibetrag ist bei der Berechnung von Ausbildungsgeld zu beachten.
    Für dich gelten die Regelungen ALG 1.

  • ist das ne geile Definition (mühevoll)




    wer lässt sich nur so einen Mist einfallen - demnach sind dann Geldgewinne am Spielautomaten oder auf einem Pokerturnier und eigentlich ja auch ebay -Verkäufe kein Nebeneinkommen, weil was ist daran "mühevoll" ???

  • @ Turtle 1972 - liegt an meiner Unfähigkeit und dem Umstand das ein Blindes Huhn ja auch mal ein Korn findet ! :D :D :D - aber sag mal dann ist dieser Vorschlag der mal in der Bildzeitung die Runde machte, den ALG II Beziehern das "Lotto spielen" zu verbieten doch auch unter diesem Aspekt zu betrachten, selbst wenn ich ne 1/2 Million gewinnen würde wäre das nach der Definition ja auch keine "Mühevolle" Tätigkeit mit der der Gewinn zufließt!? Man könnte auch weiterhin ALG II beziehen, oder ?! :D