Was tun, was passiert ?

  • Hallo


    Es wäre sehr schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte
    Es geht darum das ich, Hartz4 Empfängerin letzes Jahr im August mit einen guten Bekannten eine WG gegründet habe. Weil 1. seine Frau verstorben ist und er nicht mit der Situation zurecht gekommen ist und das Alleinsein nicht ertragen konnte. 2. weil auch ich sehr einsam gewesen bin, dazu kommt noch das ich einige chronische Krankheiten sowie eine mittlere bis schwere Depression habe, und auch körperlich eingeschränkt bin. Mein WG Partner ist gesundheitlich noch fit und hilft mir eben bei Bodengängen usw.
    Finanziell kommt keiner für den anderen auf. also keine gemeinsamen Konten usw.
    Mein Bekannter hat von mir einen Untermietvertrag bekommen und ich habe das alles auch bei der Arge ordnungsgemäß gemeldet.
    Meine Frage ist :
    Was passiert wenn ein Jahr vorüber ist ? Ich habe schon des öfteren gelesen und gehört, dass nach einen Jahr zusammenwohnen, von der Arge automatisch von einen eheähnlichen Verhältnis ausgegagngen wird.
    Was aber in unseren Fall NICHT der Fall ist und auch nicht sein wird.
    Kann Arge mir meinen Lebensunterhalt, Miete usw so ohne weiteres sperren ?
    Und was gibt es für Möglichkeiten Einspruch bei Arge zu erheben ?


    Einen schönen Tag noch
    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.


    Irmi

  • Das was du meinst ist das Wohnen auf Probe was aber bei euch nicht der Fall ist. Ihr seid eine Wohngemeinschaft und wenn ihr ausreichend Wohnraum habt also jeder ein eigenes Zimmer und auch eigene Konten kann das JC keine BG annehmen.Es bleibt nach dem Jahr genauso wie es jetzt ist.

  • Das was du meinst ist das Wohnen auf Probe was aber bei euch nicht der Fall ist. Ihr seid eine Wohngemeinschaft und wenn ihr ausreichend Wohnraum habt also jeder ein eigenes Zimmer und auch eigene Konten kann das JC keine BG annehmen.Es bleibt nach dem Jahr genauso wie es jetzt ist.


    Dankeschön für die Antwort !
    So würde ich das auch sehen... wenn das Arge auch mal tut..Ist schon schwierig wenn einen so etwas dann unterstellt wird.. Ich denke doch das es günstiger für Arge ist, wenn sie nur die Hälte Miete und Heizkosten bezahlen müssen. Wenn mein WG- Partner dann auszieht, weil er nach einen Jahr für mich aufkommen müsste, dann wird er wieder ausziehen.. Hmmm


    Nochmals Danke..

  • na Kitty, wenn du da mal nicht zu viel versprichst! ich sage, die werden sie nach einem jahr als BG einstufen. wenn das so einfach wäre, dannn hätten wir nur WG's und kaum BG's!


    Ja.. das mag ja sein..
    Nur bei den einen ist tatsächlich eine WG.. und bei den anderen eine Schein-WG..
    was ich irgendwo auch sehen kann, wenn das versucht wird..


    Danke für Deine Antwort

  • @ Oh Mensch kitty 121 - Du bist nun schon so lange hier im Forum aktiv und dann noch immer so naiv !


    "soulmate" wollte zudem nur wissen was passiert wenn ein Jahr um ist. Da aber keiner von uns sagen kann wie der SB von Ihr so tickt, kann man Ihr eigentlich nur 2 Ratschläge geben:


    1. Abwarten was passiert und ob dies überhaupt ein Thema wird
    oder
    2. Einfach mal den SB aufsuchen und diesen mit seinen Ängsten und / oder dieser Fragestellung konfrontieren!


    Man muss also weder Paragraphen zitieren oder sonst was erklären,!?

  • Auch nach 1 Jahr des Zusammenlebens bleibt das gemeinsame Wirtschaften eine Vermutung, welche es zu widerlegen gilt, da nunmehr die Beweislast bei Soulmate und ihrem Bekannten liegt. Es ist nicht einfach zu beweisen, dass man in einer WG lebt und nicht in einer BG, aber es ist möglich, sonst gäbe es keine WG's in Verbindung mit Hartz IV.

  • Ja klar Horst auf der einen Seite soll sie abwarten und auf der anderen zu Ihrem SB rennen und diesen erst auf dumme Gedanken bringen. Manchmal kann man deinen Geistesblitzen wirklich nicht mehr folgen. Es gibt genug Menschen die in einer WG leben und deshalb nicht als BG angesehen werden. Ansonsten bräuchte man auch gar nicht erst eine WG angeben und könnte gleich davon ausgehen nach einem Jahr als BG gerechnet zu werden. So wie soulmate hier schreibt sehe ich gar keinen Grund das nach dem Jahr von einer BG ausgegangen werden soll.

  • @ Kitty 121

    Zitat

    Ja klar Horst auf der einen Seite soll sie abwarten und auf der anderen zu Ihrem SB rennen und diesen erst auf dumme Gedanken bringen


    gut erkannt !


    Wer weis ob die Regelungen bis zum besagten Termin überhaupt noch gültig sind. Deshalb mein Ratschlag - "abwarten" und wer dann mit der Ungewissheit nicht leben kann, der muss das Risiko eingehen und bei SB vorsprechen. aber hier davon auszugehen das: hätte, wenn, und aber eine Lösung sind ist doch auch panne!
    Macht euch mal alle verrückt weil von der ARGE / JC mal wieder was kommen könnte!


    Zitat

    So wie soulmate hier schreibt sehe ich gar keinen Grund das nach dem Jahr von einer BG ausgegangen werden soll.


    dies ist zumindest die vernünftigste Antwort und rechtfertigt ja wohl meinen ersten Ratschlag

    Zitat

    Was passiert wenn ein Jahr vorüber ist ? Ich habe schon des öfteren gelesen und gehört, dass nach einen Jahr zusammenwohnen, von der Arge automatisch von einen eheähnlichen Verhältnis ausgegagngen wird.


    ...und wenn diese Verunsicherung nicht zu einem Ergebnis führt steht mein Ratschlag 2 zur Verfügung


    von ungelegten Eiern kannst auch Du kein Omelett machen, liebste Kitty


  • Danke Dir erst mal... deine Antwort erscheint mir sehr realistisch´
    Nach dem ich alle Beiträge gelesen habe.. verstehe ich das so...
    Es kommt auf den SB an und der Kommune.. und wenn es dazu komen sollte das Sie nach einen Jahr nachfragen und eben von der Annahme ausgehen das mein WG Mitbewohner und ich eine eheähnliches Verhältnis haben, sollten wir alles daran setzen das Gegenteil zu beweisen.. Wie z. B. mit genug Wohnraum, keine gemeinsamen Konten und vielleicht wäre es auch noch wichtig das man schriftlich bestätigt ,nicht für den WG Mitbewohner finanziell auzukommen ??


    Ein sonniges Wochenede
    Irmi

  • @ soulmate - genau das, - macht euch doch wegen der Bürokratie keinen unnötigen Kopf !


    Vorschriften gibt es doch nur deswegen, weil Leute die ansonsten nichts zu melden hätten, nur auf diese Weise Ihren Weg durchs Leben halbwegs glücklich bewältigen können.


    Stell Dir mal vor was los wäre, würde man den fast 10 Millionen Leistungsbeziehern nichts zum Bewältigen Ihres täglichen Lebensbedarfs gewähren!?


    Im Grunde werdet Ihr doch alle auf einem Niveau gehalten, das euch ruhig hält ! So kann auf der anderen Seite ein kleinerer Teil machen was er will. Eure Probleme interessiert im Grunde doch niemanden. Solange Du niemandem auf die Fresse haust bekommst Du Zustimmung und wenn Du dich damit zufrieden gibst und gehst haben die gleichen Leute hinter Deinem Rücken ein 10 mal größeres Maul und ziehen über Dich her. Was meinst Du wie oft jeder von Euch nach seinem Besuch im JC da Thema beim Gespräch unter Kollegen ist !? Jede Pause mindestens einer !