U25 eine eigene 2 Raumwohnung mit Freund??

  • Hallo Liebe Leute,


    Ich werde im August 20 Jahre alt ( Wohne aber schon seid ca. 2 Jahren außerhalb meines Elternhauses) und möchte gern mit meinem Freund (24) zusammen in eine 2 Raumwohnung ziehen.


    Ich gehe noch zur Schule und bekomme 184€ Kindergeld, mein Freund bekommt Harz IV.


    Meine erste Frage ist: bekomme ich (U25) Harz IV?


    Meine zweite Frage ist: Bekommen wir eine 2 Raumwohnung oder Finanziele hilfe dafür?


    Über zügige Antworten würden wir uns sehr freuen, vielen Herzlichen Dank schon mal :)

  • es dürfte wohl sehr schwer sein, einen vermieter zu finden, der euch eine 2i-zimmer-wohnung gibt,bei diesen einkommensverhältnissen.
    wo wohnst du denn jetzt, wenn nicht mehr bei den eltern und von wasbestreites du denn jetzt deinen lebensunterhalt, ausser den 184 € kindergeld?

  • ... Darum ja meine frage ob ich mit 20 Jahren HarzIV bekomme.. denn wenn ja, müsste ja das HarzIV meine Miete übernehmen (egal von welchem anbieter.. zb der WGR oder so)


    und wenn dem so käme, könnte ich auch statts in eine ein raumwohnung -> gleich in eine 2 Raumwohnung mit meinem Freund zusammen ziehen...


    und ich habe mal davon gehört das man bei der Regelung ( U25 ) nur dann harzIV und anrecht auf eine eigene wohnung bekommt, wenn man min. 2 Jahre außerhalb des Elternhaushales lebt..


    ist das aber wirklich noch so? -> DAS ist meine Frage!

  • Zitat

    .. Darum ja meine frage ob ich mit 20 Jahren HarzIV bekomme.


    und darum fragte ja ich auch, wo und wovon du derzeit lebst. das wird sich das jobcenter nämlich auch fragen. als u25jähriger kann man sich nur aus sozial schwerwiegenden gründen (probleme mit dem elternhaus) eine eigene wohnung nehmen.

  • ja genau.. aus verschiedenen schwerliegenden Gründen, ständigen Streß und streit mit stiefvater und Mutter, Hangreiflichkeiten etc..


    bin ich von zu hause raus und mal dahin mal dahin..


    und wovon ich finanziell lebe hab ich schon geschrieben... demnach -> da es ja nur das kindergeld ist bin ich ja eig hilfebedürftig und mir würde auch U25 harz IV zustehen oder?


    weil wie gesagt, ins elternhaus kann, will und "darf" ich auch nicht mehr weil zb mein stiefvater auch froh is mich los zu sein da der mich absolut nicht ab kann, genauso wenig wie ich ihn!

  • na dann musst du halt deinen h4-antrag damit begründen. wie dann das jobcenter entscheidet, kann dir hier keiner sagen. einzelfallentscheidung. allerdings hartz4 bei dir dann wohl eher nicht, da du als schüler dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst. bafög oder so wäre möglich. das ist dann aber vom einkommen der eltern abhängig.

  • Zitat

    Ich gehe noch zur Schule und bekomme 184€ Kindergeld, mein Freund bekommt Harz IV.


    wenn dann wird wohl eher für Dich sowas wie Bafög in Betracht kommen, wobei auf staatliche Hilfe zurückgreifen ist ja schon ziemlich abzockerisch gedacht, kein Wort darüber in welcher finanzieller Situation Deine Mutter / Eltern leben. Nicht alle Eltern sind bekanntlich so arm das sie Ihre Kinder nicht unterstützen könnten oder vielleicht auch nur müssten. Sollte dies der Fall sein ist es unerheblich was Zwischenmenschlich für negative Gründe zwischen Eltern und Kind stehen, zunächst einmal wären die dann dran zu leisten.


    weiterhin stellt sich die Frage der Legitimität hinsichtlich des "

    Zitat

    Wohne aber schon seid ca. 2 Jahren außerhalb meines Elternhauses

    " für mich ist das Unterkommen bei Freunden und Bekannten kein Wohnen, das ist eher ein sich durchschnorren, denn zum Wohnen gehören, wenn man nicht über Eigentum verfügt, eigentlich sowas wie Miete und sonstige Nebenkosten wie Wasser und Strom und Heizung - denke mal das Du keinen Mietvertrag mit Irgendeinem Vermieter gemacht hast, dort wo Du Dich aufgehalten hast. Das waren wohl eher Besuche, setllt sich also die Frage wie es mit Leistungen Deiner Eltern / Mutter ist hinsichtlich solcher Belange ! Und wenn das alles negativ und rechtlich korrekt vorliegt dann besteht eventuell ein Anspruch gegen die soziale Gemeinschaft.


    Wenn Du zudem zu Deinem ALG II beziehenden Freund dauerhaft ziehen solltest wird dort eine BG oder WG gebildet und dies hat er zu melden - macht er das nicht, macht er sich seiner Mitwirkungspflicht schuldig und wird sanktioniert, es sei denn Du wirst Mutter - was hoffentlich nicht der Fall sein wird nur um an staatliche Unterstützung zu gelangen !

  • ich bekomme NUR kindergeld ... kein Bafög oder sonst irgendwas!!


    da meine eltern mich aber auch garnicht mehr bei sich haben wollen und mein stiefvater komplett gegen mich ist und die beiden aber ein gemeinsammes konto haben.. wollen und werden die 2 mich finanziell in keinster weiße unterstützen.



    ... gibt es nicht irgendwo richtlienen oder klar ausgedrückte Sätze wo man alles rauslesen kann?!


    ich mein .... aus ihren sätzen habe ich jetz garnichts gelernt.. das was bis jetzt da stand war entweder sinnloses gerede und gefrage über etwas was nichts zur sache tut oder auch garnicht der fall ist.. und wie sie es schreiben klingt es fast so als würde ich geld von ihnen wollen... oder den staat ausnutzen was der reinste pfeffer ist^^


    kongrete antworten auf meine frage habe ich nun immer noch keine!


    denn ob ich zurzeit miete zahle oder sonstiges ist völlig egal... und da fragt das amt auch nur nach der adresse wo ich gemeldet bin ..mehr nicht..


    ich bekomme nur mein kindergeld etwas anderes bekomme ich nicht... und möchte nur wissen ob diese regelung das man - wenn man mindestens 2 jahre aus dem elterlichen haushalt ausgezogen ist.. anspruch auf harzIV und eine eigene wohnung hat... ob dies immer noch so sit oder nicht???!.. mehr wollte ich nicht wissen...


    Dann stände unsere Bedarfsgemeinschaft auch nichts im wege..



    Also noch mal:


    Ich (20) - habe und mir steht bisher NUR mein kindergeld zu... ob mir harz IV zusteht weiß ich nicht.. frage ich ja hier grade.. sonst steht mir aber nichts zu!!
    -> wohne schon seid.. auf jeden fall 2 jahren außerhalb der wohnung meiner eltern


    ...zu meinen eltern zurück ziehen geht nicht... finanziell untersützen o.ä. werden die auch nie mals tun!!


    BEKOMME ICH MIT HARZ IV???


    ja oder nein??

  • :-D
    ... Bafög wurde bei mir abgelehnt da ich eine Fernschule "besuche" und bafög nur mit vorrausetzung abgeschlossener berufsausbildung geht oder als student...


    einzellfall entsheidung gibt es bei mir auch keine.. wie gesagt dies wurde bei mir abgelehnt drumhabe ich nur kindergeld..


    ..aber da ich ja eine fernschule mache und dort meinen abschluss mache.. müsste ich ja zeitlich dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen, da ich ja meinen abschluss auch aufwerte... oder nich?!^^

  • Hallo,


    butterfly, wenn Du Deine schulische Ausbildung an einer Fernschule betreibst, bist Du ja recht frei in der Wahl Deiner Lernzeiten.


    BAföG wirst Du vermutlich für diese Art der schulischen Ausbildung nicht bekommen. Unterhaltsberechtigt ggü. den den Eltern bist Du beim "Besuch" einer Fernschule auch nicht.


    Hmm, ist natürlich naheliegend, dass man dann versucht die Allgemeinheit "anzuzapfen".


    Ich möchte mal eine, in Deinem Fall vielleicht völlig absurde, Möglichkeit einbringen, um finanzielle Mittel zum Bestreiten des Lebensunterhalts zu erhalten.


    Wie wär´s denn mit ´nem Job? Kellnern, Tanke oder im Supermarkt?


    LG chico

  • ... *lach* ...super gerne würde ich arbeiten gehen.. nur leider bekomme ich keine arbeit, keinen job oder sonstiges weil ich noch keinen abschluss habe... welchen ich zwar grade mache..was aber anscheinend keinen chef interessiert..



    ich habe mich bestimmt schon in jedem laden unserer stadt, kino, tanke, einrichtungen...etc als alles mögliche beworben..


    nur absagen da ich ja im moment NOCH keinen abschluss habe.


    es ist wirklich so... is nun nich so das ich dem staat auf der tasche liegen will.. ich men aus dem grund mach ich ja auch eine fernschule um meinen abschluss und eine zukunft sicher zu bekommen... da ich meine fernschule von meinem kindergeld ja auch noch selbst zahlen muss..


    ich finde aber wirklich leider gottes nicht :-(

  • @ butterfly_92 - wenn das alles nichts zur Sache tut, dann kannst Du doch zum Amt gehen und ALG II stellen


    ausserdem :

    Zitat

    und möchte nur wissen ob diese regelung das man - wenn man mindestens 2 jahre aus dem elterlichen haushalt ausgezogen ist.. anspruch auf harzIV und eine eigene wohnung hat... ob dies immer noch so sit oder nicht???!.


    1. ...lies mal was Du in Deinem Eingangstext geschrieben hast ?
    2. Wo soll denn diese Regelung im Gesetz stehen ?
    3. Wenn jedes Kiddi was Zuhause einfach abhaut, als ausgezogen geführt würde, nur weil es seine Anschrift geändert hat und dann ALG II kriegen müsste, hätten wir vermutlich noch ne Million mehr ALG II Bezieher
    4. wenn der Auszug bei den Eltern schon alleine rechtfertigt das man dann ALG II bekommen kann weis ich nicht warum Du hier noch dumme Fragen stellst!


    Es gibt andere gesetzliche Bestimmungen, wie die von Dir genannte (Hören-Sagen) Regelung Du bist unter 25 gehst zur Schule und hast keine abgeschlossene Berufsausbildung, zudem ist unklar gelassen worden ob Du Einwohnermeldetechnisch ausgezogen bist oder wie viele Kiddis einfach machst was Du willst, denn dann kann ich Dir nur sagen: Du bist 18 und könntest auch einen Aushilfsjob machen, wenn da die Kohle nicht reicht und Du mit Deinem Freund zusammen leben musst bildet Ihr zwar eine BG, was nicht heisst das Du Anspruch auf ALG II hast, aber Deinem Freund würde die Hälfte der Miete vermutlich abgezogen, Du reisst Ihn so gesehen mit in den Mist den Du verzapfst!

  • Ich mal wieder :)


    Wenn ich den SV korrekt erfasst habe, hast du seit 2 Jahren vom Kindergeld gelebt??? Sehr Interessant, dass wird der zuständige SB auch interessant finden....


    Soo, nun mal weiter im Text:


    Dem Grunde nach kann jeder in Deutschland lebende Mensch erstmal einen Antrag auf ALG II stellen... In deinem Fall würdest du allerdings keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, da du Nach § 7 Abs. 5 SGB II aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen bist. (da du keine genauen Angaben zur Art und Dauer deines Schulabschlusses machen kannst/willst, gehe ich mal davon aus, dass du vermutlich dem Grunde nach einen Anspruch auf Schülerbafög hast).


    Sollte sich tatsächlich kein Anspruch auf BAföG ergeben, kann dies meiner Meinung nach nur 2 Gründe haben:
    1) dein Abschluss ist nicht staatlich anerkannt (was ich mir nicht vorstellen kann). Oder
    2) deine Eltern haben zu viel Einkommen (und damit kommen wir zum 2. wichtigen Punkt)


    Denn deine Eltern (zumindest deine Mutter, wie es sich mit deinem Stiefvater verhält solltest du mal beim Jugendamt erfragen) sind dir bis zum Ende der ersten Ausbildung Unterhaltsverpflichtet. Auch wenn deine Eltern dir nichts geben wollen, sind Sie trotzdem dazu verpflichtet. Dies ist u.U. sogar gerichtlich zu verfolgen (hierauf würde das Jobcenter auch bestehen).


    Abschließend stellt sich mir die Frage, warum du nicht einmal einen 400€ Job findest. In meiner Umgebung findet das Jeder (auch OHNE Ausbildung und Deutschkenntnisse)
    Und ich denke, dass du mit 584€ deutlich besser deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst, als mit 184€



    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • @-Diablo -

    Zitat

    In meiner Umgebung findet das Jeder (auch OHNE Ausbildung und Deutschkenntnisse)


    - da werden sich die 11.000 Schlecker Frauen aber freuen, kriegst Du eigentlich eine Prämie wenn Ihr wieder jemanden in einen 400€ bringt ???


    Wann begreift Ihr in den Job -Centern das die 400 € Jobs nicht dazu da sind die Arbeitslosenzahlen zu schönigen. In jeder Diskussionsrunde kommt von den FDP-lern und den Arbeitgebervertretern das die Arbeitsverträge auch Branchen übergreifend Sache der Tarifrechtlichen Parteien sind, dann sollte sich die Bundespolitik und in der weitern Folge auch die BA aus diesen Dingen raus halten. Man kann nicht ständig der einen Seite zu Schustern und die anderen Treten.


    Ich hoffe das möglichst viele von Euch auch einmal in die Mühlen des Systems geraten und sei es nur das es ein Familienmitglied von euch trifft, damit Ihr mal langsam begreift das man gewaltig umdenken muss. Ihr solltet schnell von der AG freundlichen Lösung nur Jobs zu vermitteln weg kommen und mal wieder das machen was vom Grundsatz her eure scheiss verdammte Pflicht ist, Menschen in Arbeit zu vermitteln die sie gänzlich und dauerhaft aus dem Leistungsbezug raus bringt - Eure Flickschusterei kann einem ganz schön auf die Nüsse gehen, Creativität scheint wirklich ein Fremdwort für Euch zu sein !!! Schau mal in die 20-er Jahre zurück dann weist Du was unserem Land bald blüht nur weil ein paar Reiche noch reicher werden müssen und die Deppen in Politik und Verwaltung das Spiel der Reichen nur all zu gerne mitmachen!


    Du bist ja in Dortmund zuständig wie mir scheint, was glaubst Du warum die Rechten da so stark werden ??? Weil genug zugewanderte Deutsch-Polen und Deutsch-Russen da den hier groß gewordenen den Arbeitsplatz streitig machen, für immer weniger Arbeiten und sich ausnutzen lassen weil sie schiss haben zurück zu müssen in die Länder wo sie herkommen, dort sind die Strukturen oftmals nicht so das man dort effektiv und gute Arbeit liefert, darum sollte jede Arbeit auch einen gewissen Wert haben und nicht immer nur billiger, schneller und länger gemacht werden müssen. Es ist doch völlig unlogisch bei wenig Arbeit, länger und für weniger Lohn zu arbeiten, aber jeder Depp geht auf die Forderungen ein - insbesondere die die eigentlich Menschen in Arbeit bringen sollen machen Zusagen die wie Rabatte sind. Wer einen Porsche kauft der handelt zwar auch hier und da, aber er bezahlt letztlich auch vielmehr dafür als der ganze Aufwand drumher wert ist, der kauft da das Image das er etwas Besonderes bekommt. Was Ihr mit eurem 400 € Gelaber macht ist, die Ware "Mitarbeiter" zu verschleudern, ein Verkäufer der aber nur über Rabatte verkaufen kann ist ein schlechter Verkäufer - Wann erkennt Ihr Job-Center Könige einmal was für eine Außendarstellung Ihr als Signal in die Öffentlichkeit abgebt wenn Ihr nur 400€ Jobs als einziges Argument in den Markt werfen könnt!


    @ Diablo - ich weis Du sitzt nur in der Leistungsberechnung, aber dann überlass den Punkt Menschen in Arbeit zu bringen Deinen Kollegen, die das können sollten!


    butterfly - 92 fehlt jede Qualifikation, da mag ein 400€ Job als Versuch für den Einstieg im ersten Moment sinnvoll erscheinen, aber nur wenn man mit er Auswahl auf solche Stellen auch verantwortungsvoll umgeht. Diesen Eindruck habe ich aber bisher von kaum jemanden aus den Job-Centern vermittelt bekommen ! Im Gegenteil, die billigste Lösung scheint für Euch immer der einzige Weg zu sein.

  • Gruni, nun hör doch mal uff hier immer gegen die 400-euro-jobs zu hetzen. butterfly ist schüler ohne weitere ansprüche auf sozialleistungen und von den eltern hat er auch nichts zuerwarten. also ist ein 400 euro-job genau das richtige. was allerdings noch nicht geklärt ist, was mit dem leiblichen vater und seiner unterhaltspflicht ist.

  • @ lacki - butterfly = Schmetterling

    Zitat

    Ich werde im August 20 Jahre alt ( Wohne aber schon seid ca. 2 Jahren außerhalb meines Elternhauses) und möchte gern mit meinem Freund (24) zusammen in eine 2 Raumwohnung ziehen.


    Ich gehe noch zur Schule und bekomme 184€ Kindergeld, mein Freund bekommt Harz IV.


    ...ich denke mal Dein "Er" ist eine "Sie" das zum einen und


    Zitat

    butterfly - 92 fehlt jede Qualifikation, da mag ein 400€ Job als Versuch für den Einstieg im ersten Moment sinnvoll erscheinen, aber nur wenn man mit er Auswahl auf solche Stellen auch verantwortungsvoll umgeht


    ...das hat nichts mit gegen 400€ Jobs hetzen zu tun, allerdings ohne berechtigte Kritik am Missbrauch diese Regelung wird sich in den Köpfen derer die uns tag täglich mit Ihren Fehlinterpretationen bedienen sicher nichts ändern


    Zitat

    was allerdings noch nicht geklärt ist, was mit dem leiblichen vater und seiner unterhaltspflicht ist.

    na, nach Ihrer eigenen Aussage tut das doch nichts zur Sache, - wenn man sich nichts sagen lassen will und das ist ja ihr offensichtliches Problem, muss ich mir Ihren Egoismus auch nicht reinziehen, dann kann sie von mir aus auch dumm sterben! Sie braucht die Hilfe und nicht ich, nur das zu erkennen dazu reicht Ihre Selbstherrlichkeit vermutlich nicht aus!