Einkommesanrechnung bei hoher Steuererstattung

  • Hallo,


    ich brauche einen Rat für eine Freundin. Ich habe gerade ihre Steuererklärung für 2010 fertig gemacht. Danach bekommt sie rund 10.000 Euro (einmalige Abfindung) vom Finanzamt wieder. Wie wird dieser Betrag auf Hartz IV angerechnet? Wie geht man am Besten vor um möglichst viel zu behalten? Würde es was bringen, wenn sie sich ein paar Monate beim Job Center abmeldet? Vielleicht weiß da einer Bescheid?


    Vielen Dank

  • wird als einkommen voll angerechnet. und vom jobcenter abmelden bringt nichts, die kommen ehedem im rahmen des alle drei monate stattfindenden datendateinabgleiches dahinter. da kann man nichts verheimlichen. zudem: wenn man sich abmeldet, dann wollen die auch wissen, wohin?

  • die werden sie fragen, wo die 10000 euro sind. man darf sein vermögen nicht verschleudern, verschenken oder verschleiern. was ihr hier machen wollt, ist ein versuch der verscheierung. zudem musste deine freundin sich auch noch privat krankenversichern. am ende steht sie ohne geld und krankenschutz da!

  • @ Schnettel - Sie wird sich nicht abmelden müssen, Sie muss dies nur umgehend beim Job-Center melden und dann werden die bereits geleisteten Zahlungen der letzten Monate mit dem so zu sagen "rückwirkenden Einkommen" aus nicht selbstständiger Arbeit neu berechnet und der für den zurückliegenden Zeitraum bereits geleistete Bedarf korrigiert. Wie ich finde keine faire Praxis gegenüber den Leistungsbeziehern die vor der Arbeitslosigkeit z.B. eine solche Zahlung erhalten haben. Eine Person die dann ALG II beantragt, muss sich im Gegensatz zu Deiner Bekannten dann lediglich erklären und über den Verbleib rechtfertigen und bekommt allenfalls vorgerechnet wie lange sie damit den ALG II Anspruch nicht geltend machen kann, hat aber so gesehen den Vorteil hier noch "tricksen" zu können - oft genug geht es da dann um Rückzahlung geliehener Gelder oder die Anschaffung eines fahrbaren Untersatzes, oder dem Ausgleich des Bankkontos, dies ist bei Deiner Bekannten ja nicht möglich und daher besteht für mich diesbezüglich eine nicht Gleichbehandlung. In jedem Fall sollte die Bekannte bei der Neuberechnung darauf achten das Ihr die Freibeträge die zuvor vielleicht nicht erreicht wurden in der Neuberechnung mit erfasst werden - grade was den Ausgleich einer möglichen Konotüberziehung betrifft sollte man zudem schauen das hier eine Berücksichtigung erfolgt, andernfalls sollte man gegen den dann erfolgten korrigierten Leistungsbescheid mit dem Mittel des Widerspruchs oder der Klage vorgehen!

  • @ Horst Grunert, danke für Deine umfassende Anwort. Wie ich Deiner Antwort entnehme, gibt es für meine Bekannte dabei auch keinen Selbstbehalt?
    @ lacki, wir wollen nichts verschleiern. Ich habe mich deshalb vorab hier im Forum angemeldet.

  • im klartext: sie bekommt 10000 €, die rechnen ihr vor, wie lange sie davon leben muss, ohne hartz4. die formel dazu lautet:
    warmmiete plus private krankenversicherung plus das doppelte vom derzeitigen regelsatz hartz4, also 374 mal 2 ist glleich 748 €. so und nicht ander läuft das. da ist nichts mit plötzlichen anschaffungen oder kontoausgleich!!



    Zitat

    @ lacki, wir wollen nichts verschleiern....


    ach nee!? warum dann aber diese eingangs gestellte frage:


    Zitat

    wie geht man am Besten vor um möglichst viel zu behalten? Würde es was bringen, wenn sie sich ein paar Monate beim Job Center abmeldet?


    ihr wollt also möglichst viel behalten aber nichts verschleiern!?:eek::confused::rolleyes:
    denk an meine worte: es gibt eine kontrollmitteilung des finanzamtes an das jobcenter.

  • Hallo,


    ich brauche einen Rat für eine Freundin. Ich habe gerade ihre Steuererklärung für 2010 fertig gemacht. Danach bekommt sie rund 10.000 Euro (einmalige Abfindung) vom Finanzamt wieder. Wie wird dieser Betrag auf Hartz IV angerechnet? ....
    Vielen Dank


    Hallo Schnettel,


    lies Dir mal in dem Dokument ab Seite 3 den Abschnitt durch (Punkt 1.3 Einmalige Einnahmen)


    10.000,00 € / 6 Monate = 1.666,67 €


    dms


  • ja, soweit so schön, aber was wäre denn nun, wenn er 20000 bekommen würde? Glaubst du denn, er könnte in 6 monaten 3333,32 Euro verbrauchen können und alles ist gut?
    es ist so. wie ich oben schrieb:


    Zitat

    warmmiete plus private krankenversicherung plus das doppelte vom derzeitigen regelsatz hartz4, also 374 mal 2 ist glleich 748 €.


    nicht mehr und nicht weniger!

  • @ Schnettel - hier stellt sich doch eigentlich nur die Frage ob eine Rückerstattung für 2010 - rückwirkend auf die in 2010 oder 2011 erhaltenen Leistungen des ALG II angerechnet werden darf oder nicht und ob Deine Bekannte zum Zeitpunkt des Zuflusses dieser Steuerrückerstattung noch im ALG II Bezug steht oder nicht!?


    der Hinweis von "dms" ist in sofern nicht umsetzbar, das diese Versicherungen die man hier um die Summe X aufstocken müsste zum einen bei der Antragstellung auf ALG II hätten bestehen müssen und zum anderen diese Gelder ja auch hätten geflossen sein müssen. Selbst wenn man mit einem privat-Darlehn ("a' la Wulff" ) etwas tricksen wollte, so müsste zuvor diese Geld ja zugeflossen sein und in der Einkommensteuererklärung sich irgendwo niederschlagen, damit aber erhöht sich auch das zu versteuernde Einkommen und in der Folge stellt sich die Frage ob die Rückzahlung dieser Gelder aus der Steuerrückerstattung dann überhaupt vorrangig gestellt werden könnte. Hier meine ich aber mal etwas dazu gelesen zu haben das es grade umgekehrt ist, nämlich das erst einmal der Staat bedient werden muss bevor hier ein Pribatdarlehnzu einer Minderung des Rückerstattungsbetrages führen würde bzw. wohl eher vom Job-Center anerkannt werden müsste!


    Für mich ist daher wirklich nur die Problematik gegeben ob man zum Zeitpunkt der Steuerrückzahlung noch im Leistungsbezug des Job-Centers steht oder gänzlich davon ab ist und ob das Job - Center dann dennoch einen rückwirkenden Anspruch geltend machen darf und so zusagen eine Rück-Neuberechnung anzuwenden ist. Ich sage mal, das kann ich mir nicht vorstellen es zählt dann das Zuflussprinzip und wenn man nicht mehr im Leistungsbezug steht erübrigt sich auch die Anwendung des selbigen.
    @ lacki - nun gönne doch wenigstens mal der Arbeitenden Bevölkerung Ihr Anrecht auf zuviel geleistete Steuern, auch wenn sie zwischenzeitlich mal in Nöten geraten, das ist ja furchtbar Deine Geldgierige unsoziale Denke! Wer 10.000€ vom Finanzamt zurück bekommt der hat sicherlich zuvor ein vielfaches dort hin getragen!


    Ein wesentliches Problem für Deine Bekannte wird aber sein, aus dem ALG II Bezug gänzlich heraus zu sein wenn Seitens des Finanzamtes die ermittelte Steuer-Rückersattung erfolgt, ich könnte das nicht abschätzen wann damit zu rechnen ist !

  • Zitat

    Für mich ist daher wirklich nur die Problematik gegeben ob man zum Zeitpunkt der Steuerrückzahlung noch im Leistungsbezug des Job-Centers steht


    Mensch Gruni, wenn sie sich wegen der zu erwartenden Steuerrückerstattung extra von Hartz4 abmelden will, dann ist doch die Frage klar beantwortet.



    Zitat

    das ist ja furchtbar Deine Geldgierige unsoziale Denke!


    dat bin doch nich icke, sondern das sind die jesetze und deren praktische umsetzung. wobei, wer in diesem staat steuern zahlt, der ist doch selber dran schuld.:cool:


    zudem:


    Zitat

    Wer 10.000€ vom Finanzamt zurück bekommt der hat sicherlich zuvor ein vielfaches dort hin getragen!



    es wäre hilfreich, wenn du mal richtig lesen würdest:


    D

    Zitat

    danach bekommt sie rund 10.000 Euro (einmalige Abfindung) vom Finanzamt wieder.


    sie wurde also mit einer ordentlichen abfindung in die arbeitslosigkeit geschickt. da kannste mal sehen, wie gut diese unsere arbeitgeber sind!:cool::D


    Wieviele Weinproben hast du denn heute gehabt, lieber Horst!:confused:

  • @ - nun lacki für die 10.000 Abfindung wird die Bekannte von Schnettel wohl einige Jährchen im Unternehmen in einem sozialversicherungpflichtigen und gut bezahlten Arbeitsverhältnis tätig gewesen sein, sie hat da sicherlich über Jahre auch gut Steuern an den Fiskus gezahlt, Und nach der Kündigung, wird sie ja auch wohl vom Job - Center gesagt bekommen haben das erst mal eine Sperrfrist ansteht! Da kannst Du auch mal sehen, wie gut diese unsere Arbeitnehmer sind!


    Und irgendwann begreifst Du vielleicht auch mal das ich mit Alkohol nicht viel am Hut habe, ich kann auch ohne ganz gut Denken - also nicht immer von sich auf andere schließen! :D


    Übrigends, im Gegensatz zu vielen Arbeitgebern, haben Arbeitnehmer leider keinen Tresor gefüllt mir Schwarzgeld, vielleicht ist das der Grund warum so viele kleine Leute versuchen zu tricksen !

  • Zitat

    @ - nun lacki für die 10.000 Abfindung


    mensch Horscht, wieso 10000 abfindung? auf ihre abfindung hat sie 10000 euro steuern bezahlt, abgezogen vom arbeitgeber bei der auszahlung. du kannst also davon ausgehen, dass die abfindung zwischen 20 bis 30 tsd. war.
    naja, dich brauchte man ja nicht abfinden, dich hat man ja gleich immer in der probezeit gekündigt!:o

  • lacki - was würde ich nur ohne Deine goldigen Aussagen hier im Forum machen !


    Die Steuererklärung und Rückerstattung besteht vermutlich nur aus dem einen Punkt: " zuviel versteuerte Abfindung"


    und Dein Wissen über meine Person aus Stellungnahmen Deiner Trinkfreunde nach einem Mindestwert von 1,5 o/oo


    und dann noch diese böse Denke über Deine Freunde!

    Zitat

    abgezogen vom arbeitgeber bei der auszahlung

    Echt drollig !:D

  • In § 11 Abs. 3 SGB II steht es richtig.


    § 11
    Zu berücksichtigendes Einkommen


    ...


    (3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.


    Ich gehe mal davon aus, dass deine bekannte keinen monatlichen SGB II Anspruch von 10000€ hat :)


    Also wenn das Finanzamt nun am 02.04.2012 die 10000€ überweisen sollte, dann ist dieses ab dem Monat Mai 2012 auf 6 Monate aufzuteilen. Insofern 10000 : 6 = 1666,67€.


    Von den 1666,67€ sind nun noch Freibeträge abzuziehen. (Vermutlich hier nur 30€ versicherungspauschale ( Es ist ja schließlich kein Erwerbseinkommen)).


    Also wäre in diese Rechnung 1637,67€ montalich bedarfsmindernd anzurechnen. ISt der Leistungsanspruch geringer als 1637,67€, so ergibt sich für die nächsten 6 Monate kein Leistungsanspruch mehr.


    Nach 6 Monaten kann Sie wieder einen Antrag stellen...
    Sollte der Bedraf der BG monatlich 1000€ sind, so hat man von der Steuererstattung 6 x 637,67€ "gespart". Für jemanden der SGB II Leistungen bezieht, sollte dies immernoch eine Menge Geld sein. (PS. Für mich auch)


    Gruß


    DIablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Zitat

    Nach 6 Monaten kann Sie wieder einen Antrag stellen...


    dann könnte ja jeder, auch jemand, der 100000 € erbt, nach 6 monaten wieder einen antrag stellen. das zugeflossene geld ist in einem angemessenen Zeitraum zu verbrauchen. egal ob 10000 oder eine millionen.

  • dann könnte ja jeder, auch jemand, der 100000 € erbt, nach 6 monaten wieder einen antrag stellen. das zugeflossene geld ist in einem angemessenen Zeitraum zu verbrauchen. egal ob 10000 oder eine millionen.


    Falsch.


    Bei dem Neuantrag wird wieder auch eine Vermögensprüfung durchgeführt. Bei 10000€ gehe ich mal davon aus, dass der Vermögensfreibetrag beim neuantrag nicht überschritten wird.


    Bei 1000000€ würde ich das mal unterstellen ;)


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter