Komplexes Problem, U25 und Umzug

  • Hallo liebe Gemeinde,


    ich werde euch jetzt ein Problem schildern und hoffe, dass ihr dabei helfen könnt.


    Es geht um eine junge Frau die 21 Jahre alt ist und zur Zeit noch eine schulische Ausbildung macht, die Geld kostet (kein Einkommen). Sie wohnt bei ihren Eltern.
    Ihr Freund ist vor gut 1,5 Jahren aus beruflichen Gründen 500km weit weg gezogen. Da sie dieses Jahr noch mit ihrer Ausbildung fertig wird, möchte sie natürlich zu ihrem Freund ziehen.
    Sie wird selbstverständlich alles dafür tun, schnellstmöglich in ihrem Beruf arbeiten zu können, doch was ist wenn das nicht sofort funktioniert?
    Hat sie in dieser Zeit anspruch auf Unterstützung vom Staat?
    Was kann man mache?

  • Hallo,


    erstmal danke für die Antwort.
    Jedoch kann ich dies nicht verstehen da sie mit ihrem Freund schon 4 Jahre zusammen ist und von daher auch der Schritt zur gemeinsamen Wohnung nahe liegt. Es kann doch nicht sein das man bis 25 bei seinen Eltern gefangen ist obwohl man bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat.
    Was wäre wenn sie vor Beendigung der Ausbildung bei ihrem Freund wohnen würde und dort der Lebensmittelpunkt wäre und sie nur beruflich während der Woche bei den Eltenr ist?

  • Zitat

    Es kann doch nicht sein das man bis 25 bei seinen Eltern gefangen ist


    Also gefangen ist sie ja nicht. Sie kann jederzeit ausziehen und hinziehen, wohin sie will, wenn sie sich das leisten kann. Zum jetzigen Zeitpunkt sind in erster Linie die Eltern ihr gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.


    Wenn sie schon seit 4 Jahren mit ihrem Freund zusammen ist, so würde bei einem Zusammenzug der beiden selbst bei einem Leistungsanspruch dessen Einkommen herangezogen.

  • Ich frage ich, warum die Junge Frau nicht erstmal die Ausbildung beendet und dich dann in der Nähe des Freundes einen Job sucht. Wenn die beiden schon 4 Jahre zusammen sind, wird es die restliche Zeit doch auch noch gehen.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • @ Nuckel - Lebensmittelpunkt

    Zitat

    Was wäre wenn sie vor Beendigung der Ausbildung bei ihrem Freund wohnen würde und dort der Lebensmittelpunkt wäre und sie nur beruflich während der Woche bei den Eltenr ist?

    Die Woche hat wieviele Tage ??? 5Tage Arbeit gegen 2 Tage Freizeit Wo liegt da für Dich dann der Lebensmittelpunkt! Abgesehen von einer Vielzahl anderer Sichtweisen und Regelungen zu diesem Lösungsansatz !


    Zitat

    Es kann doch nicht sein das man bis 25 bei seinen Eltern gefangen ist obwohl man bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat.

    Ist man ja auch nicht, Euch ist jede Freiheit gegeben

    Zitat

    Sie wird selbstverständlich alles dafür tun, schnellstmöglich in ihrem Beruf arbeiten zu können, doch was ist wenn das nicht sofort funktioniert?


    @ Gawain - Wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung hat sind die Eltern auch nicht mehr verpflichtet weiter für Ihre Tochter aufzukommen, dann kann sie hinziehen wohin sie will und muss ach nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen bleiben
    sie kann dann auch mit einem Freund zusammen ziehen, allerdings sind dann beide dafür verantwortlich das sie gemeinsam alles erdenkliche tun um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das bedeutet dann auch das sie nicht nur in Ihrem erlernten Beruf arbeiten könnte, sondern quasi auch eine ausbildungsfremde Tätigkeit ebenso ausüben könnte. Ebenso bedeute das dann auch das erst mal der Freund für die Versorgung beider zu sorgen hat da hier eine eheähnliche Gemeinschaft besteht. und erst dann wenn all diese Dinge nicht greifen erklärt der Staat besagte Person im Grunde für "unmündig" das Leben selbst in die Hand zu nehmen und reglementiert die Praktik dem Staat auf der Tasche liegen zu wollen, wobei wie bereits geschrieben die Eltern nur bis zur abgeschlossenen Berufsausbildung in der pflicht zu sehen sind die Versorgung des Zöglings sicher zu stellen! Sie wird also nach abgeschlossener Berufsausbildung keinesfalls gezwungen sein bei den Eltern leben zu müssen! Nur wenn sie dann zum Freund zieht steht da erst mal dieser in der Verantwortung! Somit ist Deine Aufregung völlig unberechtigt, klar kann sie nach der Berufsausbildung zu Ihrem Freund ziehen wenn der für sie einsteht!

  • Ich frage ich, warum die Junge Frau nicht erstmal die Ausbildung beendet und dich dann in der Nähe des Freundes einen Job sucht. Wenn die beiden schon 4 Jahre zusammen sind, wird es die restliche Zeit doch auch noch gehen.


    Gruß


    Diablo



    Ich denke, dass du es falsch verstanden hast. Sie wird die Ausbildung ja auch erst fertig stellen und danach bei ihrem Freund einen Job suchen und zu ihm ziehen.


    Es geht lediglich darum, was passiert wenn sie denn nicht schnell einen Job findet.


    Daher die Idee mit dem schon vorher dort Melden und "Wohnen" (Lebensmittelpunkt), sodass sie quasi schon länger nicht mehr bei ihren Eltern gewohnt hat.
    Ich dachte das würde vielleicht etwas ändern, sodass sie ALG2 berechtigt wäre.


    Schade

  • D

    Zitat

    aher die Idee mit dem schon vorher dort Melden und "Wohnen" (Lebensmittelpunkt), sodass sie quasi schon länger nicht mehr bei ihren Eltern gewohnt hat.
    Ich dachte das würde vielleicht etwas ändern, sodass sie ALG2 berechtigt wäre.


    klar auch, die vom jobcenter sind ja auch blöd. vor ort wohnen, aber die die ausbildung gerade erst 500 km weit weg absolviert. erschleichen von leistungen nennt man das!

  • D


    klar auch, die vom jobcenter sind ja auch blöd. vor ort wohnen, aber die die ausbildung gerade erst 500 km weit weg absolviert. erschleichen von leistungen nennt man das!


    Ist doch Schwachsinn was du da erzählst. Was ist daran erschleichen wenn sie schon vorher bei ihrem Freund einzieht, dort den Lebensmittelpunkt hat und nur beruflich für die Ausbildung woanders wohnt?
    Das machen heutzutage sehr viele Menschen in Deutschland.


    Außerdem könntest du wenigstens versuchen Groß- und Kleinschreibung zu verwenden.

  • Ist doch Schwachsinn was du da erzählst. Was ist daran erschleichen wenn sie schon vorher bei ihrem Freund einzieht, dort den Lebensmittelpunkt hat und nur beruflich für die Ausbildung woanders wohnt?
    Das machen heutzutage sehr viele Menschen in Deutschland.


    Außerdem könntest du wenigstens versuchen Groß- und Kleinschreibung zu verwenden.


    Tatsächlich würde das Jobcenter Sie nicht in einer BG aufnhemen, da Sie (wie Horst oben schon geschrieben hat) ja Ihren Lebensmittelpunkt ja noch in der Stadt wo sie die Ausbildung macht.
    Ganz zu schweigen davon, dass Sie vermutlich wärend der Ausbildung keinen Anspruch auf SGB II Leistungen hat.


    Nach der Ausbildung sieht das alles anderes aus. Aber dann braucht Sie ja auch nicht mher zu pendeln. WIe oben Gesagt, erst Ausbildung beenden und dann Umziehen.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter