Jobcener fordert Mietzahlungsnachweise von vor über 2 Jahren ?

  • Hallo Leute ich habe ich Problem, ich bekomme nun schon seid Anfang März keine Kosten Für unterkunft mehr vom Jobcenter gezahlt und habe langsam echte Probleme da ich nicht weiß wie ich so noch leben soll.


    Die Sache ist die Ich wohne in einem Haus zur miete das meinen Eltern gehört ich zahle allerdigns ganz normal jeden Monat meine Miete allerdings in Bar.


    Nun war es so das bei meinem WEiterbewilligungs Antrag im Februar die Mietzahlungs nachweise von 10/10 bis 08/11 eingefordert wurden, diese habe ich auch eingereicht und mir abstämpeln lassen.


    Dann bekam ich mein Antrag wieder auf dem Stand das ich absofort keine Kosten für unterkunft mehr erhalte weil ich die dafür geforderten Unterlagen nicht eingereicht habe. Daraufhin habe ich mich natürlich beschwert da ich das abgegeben hatte, und bekam dann auch 2 Tage später einen Termin bei meinem Bearbeiter.


    Ich schaute dann mit ihm die Unterlagen durch und dort waren auch meine Kontoauszüge zu sehn wo ich die Abhebungen für Miete gekennzeichnet hatte. Darauf er Oh ja ist ja doch da, aber ich kann das trotzdem nicht bewilligen, weil ich will die Nachweise bis laufend zum März 2012 sehn. Habe dann mit ihm geredet das ich diese ihm am nächsten Tag einreichen werde und er meinte darauf er wird es dann sofort bearbeiten.


    Naja ich reichte die Unterlagen ein und bekam ein Brief das Kosten für unterkunft nicht weiter bewilligt würden weil er das noch nicht abschließend bearbeiten könnte er will bearbeitung des Antrags Sämmtliche Mietzahlungs NAchweise seid Mietbeginn vom 1.1.2009 sehen.


    Daraufhin meinte ich das ich die Kontoauszüge von 2009 schon gar nicht mehr besitzen würde und die Nacherstellung bei der Bank für das ganze Jahr ca 120 Euro kosten würde und ich mir dieses Finanziell nicht leisten könnte. Darauf er da müssen sie sich drumm kümmern die Kosten werden nicht übernommen und solange ich die nachweise nicht einreichen würde bekäme ich auch kein Geld mehr.


    Nun weiß ich nicht was ich tun soll da ich ja ca 500,- Euro weniger im Monat bekomme kanne ich natürlich die dinger nicht nachbestellen, das Jobcenter zahlt es nicht und ich bin Pleite. Was kann ich tun und darf das Jobcenter überhaubt über diesen Langen zeitraum das einfordern ?


    mfg Overroller

  • die gesetzliche aufbewahrungspflicht von konto-und depounterlagen für banken beträgt 10 jahre. somit müssen sie auch diese unterlagen 10 jahre lang gegen gebühr bereitstellen.
    und wo ist denn nun das problem, abgesehen von den kosten, die eingeforderten kontoauszüge vorzulegen. du und natürlich deine eltern haben doch nichts zuverbergen, alles ehrliche leute nehme ich mal an.
    oder haben deine eltern deine mieteinnehmen etwa vergessen als einkommen zuversteuern?
    kann man ja alles klären, indem das finanzamt eine ordentliche deklarierung der mieteinnahmen durch die eltern bestätigt. ist doch alles ganz einfach, wenn man, wie ihr, nichts verbotenes getan habt.;)

  • nein wir haben uns nichts vorzuwerden und ja das Problem sind die Kosten ich habe die 120 Euro nicht und das Jobcenter will sie nicht übermemen. und ich bin als Privatperson auch nicht verpflichtet Kontoauszüge Jahrelang aufzubewahren, was elter ist als 2 Jahre werf ich dann doch mal weg.


    Anderseits ists halt so das das doch seltsam is erst wird nur für 10/10 bis 08/11 gefordert, dann wird nicht bewilligt weil das angeblich nicht eingegangen ist, dann bekomm ich termin der Typ schaut in die Akte sagt oh ja is ja doch da aber um sich raus zu reden sagt ja aber kann ich ja eh nich bewilligen ich brauch noch bis laufend.


    Dann reiche ich das ein und dann nur um wieder kein geld zahlen zu müssen sagt er dann aufeinmal ja ne das reicht schon wieder nicht ich brauch noch alle nachweise.


    Darum gehts ja ob sowas überhaubt zulässig ist. und was ich machen kann

  • ja aber es geht mir darum was ich tun kann ich bekomm nun schon 2 Monate 500 Euro zu wenig und das Jobcenter sagt ich bekomm erstwieder mehr wenn ich das nachreiche aber wie soll ich das denn tun wenn ich mir das nicht leisten kann und es kann doch nicht sein das man von denen wie dreck behandelt wird und andauernd belogen wird immerhin habe ich meine Unterlange immer pünktlich eingereicht nur dann kam entweder sie wurden nicht abgegeben oder aufeinmal reichts doch nicth was vorher angefordert wurde das kann doch nicht sein und wenn die dann mehr wollen müssen die das doch auch bezahlen oder ?

  • lol was sollen sonne dummen Komentare echt mal was heisst hier spiel nicht das Opfa ich habe immer meine Unterlagen eingereicht und mich darum gekümmert es kann doch nicht sein das man von deinen wie dreck behandelt, checkst du das nicht es geht auch darum wie die einen behandelt und es kann nicht sien habe das nun schon mehrfach geschildert.


    Meine Eltern haben auch das Geld nicht über da sie ja nun schon 2 Monate die Miete nicht gekricht haben also kann ich mir das nicht leisten und habe auch kein wo ich mir das her leien kann. und einerseits seh ich das auch nicht ein das ich das Bezahlen muss wennn die das einfordern dann müssen die das auch tragen.


    Als Prifatperson gibts kein gesetz wie lange man seine Konto auszüge aufbewahren muss man sagt zwar meist 2 Jahre das mache ich auch und wenns darüber ist was 2009 ist dan habe ich das nicht mehr.


    Außerdem war ich zu dem zeitpunkt ja noch nicht mal ALG II Empfänger die wollen halt nur sehn das das von einzug an gezahlt wurde.

  • Zitat

    checkst du das nicht es geht auch darum wie die einen behandelt und es kann nicht sien habe das nun schon mehrfach geschildert.

    Hey Overroller - musste Dir beim lieben "lacki" nichts bei denken, der Ärmste steckt grad in ner echten Krise, seine Partei ist dem Untergang geweiht und nu hat in NRW auch noch der Wahlkampf begonnen und dann ist so ein liberaler Vertreter doch ganz schön unter Dampf :D (von hier mal ein netter Schulterklopfer für unser liberales Partei-Opfer ) wird schon werden Jung, hab heute den SPD Fatzkes gesagt das Ihr unbedingt so grade über die 5% bekommen müsst, weil ja sonst keiner in der Lage ist der Merkel mal eine rein zu drücken! Weist doch:Wer hat uns verraten? ? ? Die Sozialdemokraten, es waren die Sozialdemokraten!) So weiter im Thema!
    "Overroller" Geldnot ist doch nun wirklich das dümmste Argument, lass Dir die Kohle vom SB als Darlehn geben damit Du ihm die gewünschten Nachweise besorgen kannst und wenn die nachzahlen, zahlst Du das Darlehn zurück. Die Anfrage machst Du bitte zur Niederschrift und lässt vielleicht auch die Aussage das ja im Grunde alles was er zuvor gefordert hat in seinen Akten wieder gefunden wurde.


    Ich denke das Problem ist nicht so sehr dasder SB die Unterlagen für irgendwas braucht, sondern lediglich die Auflagen in Richtung Nichterfüllbarkeit zu bringen versucht weil er sonst seinem Vorgesetzten erklären muss das diese Unterlagen vorhanden waren und Dir eigentlich eine Nachzahlung zusteht ! Das würde ihn vielleicht in ein ziemlich schlechtes Licht rücken und deswegen kommen da plötzlich stetig neue Anforderungen in der Hoffnung das Du irgendwann resignierst. Mit der Niederschrift ist der Ablauf dann Aktenkundig und zur Not erbittest Du noch ein Gespräch bei dessen Vorgesetzten! Probier doch einfach mal die Variante !

  • ....
    Als Prifatperson gibts kein gesetz wie lange man seine Konto auszüge aufbewahren muss man sagt zwar meist 2 Jahre das mache ich auch und wenns darüber ist was 2009 ist dan habe ich das nicht mehr.
    ..


    Stimmt, eine allgemein gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht von Kontoauszügen gibt es für Privatpersonen nicht. Bankbelege wie Scheckeinreichungen, Überweisungen, Lastschriften und Kontoauszüge dienen jedoch als Zahlungsnachweise. Allerdings können seit dem 1. Januar 2002 Belege für regelmäßige Zahlungen, die über einen längeren Zeitraum getätigt werden (z. B. Miete), noch vier Jahre als Beweis herangezogen werden.
    Daher sollte man die Unterlagen aus Gründen der Beweiserleichterung und Beweisführung allgemein so lange aufzubewahren, wie die Gefahr besteht, dass Ansprüche geltend gemacht werden können. Um jedoch bei Alltagsgeschäften später leichter Beweis über Zahlungsgrund, Betragshöhe oder Zahlungszeitpunkt führen zu können, sollten Kontoauszüge drei Jahre lang aufbewahrt werden, weil nach Ablauf dieses Zeitraumes Alltagsgeschäfte in der Regel sicher verjährt sind und niemand mehr durchsetzbare Ansprüche geltend machen kann.


    Lege ich deine 2 Jahre zugrunde, dann hast Du am 01.01.2012 die Kontoauszüge von 2009 vernichtet,
    da dann die 2-jährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.


    Wenn Du die Miete per Dauerauftrag überwiesen hast, dann sollte es doch reichen, eine Bestätigung für den Dauerauftrag seitens der Bank für deutlich weniger als die hier erwähnten 120,00 Euro.
    Ein Dauerauftrag ist bei Miete nicht gerade unüblich, oder aber eine Einzugsermächtigung.


    dms

  • ....und "dms" was wir beide ganz vergessen haben, er zahlt ja die Miete an jemanden der Einkommensteuerpflichtig ist weil Vermieter und der hat die Kontoauszüge zum einen auch und da Kosten die Nachweise dann eigentlich nur die Muhe mal nachzufragen und zu kopieren !

  • Hallo Overroller,


    auch wenn Dein Vermieter die eigenen Eltern sind, so genügen auch in diesem Falle Mietvertrag und Mietbescheinigung des Vermieters wie in jedem anderen Fall. Ob Du Deine Miete auch wirklich bezahlst kannst Du künftig nachweisen, indem Du ein Mietbuch führst, in welchem Deine Eltern den Empfang der Miete bestätigen und auch dieses ist schon ein wohlwollendes Entgegenkommen Deinerseits.


    Du solltest Deinen SB höflichst bitten die Kosten der Unterkunft unverzüglich an Dich zu überweisen, da es für seine Forderung nach einem Nachweis für Deine Mietzahlung keine Rechtsgrundlage gibt! Der will sich nur wichtiger machen, als er jemals sein wird und läuft dabei Gefahr den TAtbestand der Rechtsbeugung zu erfüllen!


    Gawain