vaterschaftsanerkennung

  • Hallo,


    vorigen Samstag habe ich mich von meinem Freund und gleichzeitig Vater meines ungeborenen Kindes getrennt.
    Nun stellt er die Vaterschaft in Frage und sagte mir,dass er die Vaterschaft nicht anerkennt.
    Meine Fragen sind nun:
    1. Habe ich das alleinige Sorgerecht bei der Geburt des Kindes,auch wenn ich ihn als Vater angebe?
    2. Kann ich einen Vaterschaftstest schon im Mutterleib durchführen lassen?
    3. Muss der Vater den Vaterschaftstest machen?
    4. Kann ich ihn trotzdem als Vater angeben?


    Voraus schon mal vielen Dank für die Antworten!

  • Hallo Kristin,
    Wenn du bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet bist, bekommst du zunächst als Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht istr nur vorgesehen, wenn du und und dein Freund (ex) übereinstimmend erklären, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen. Lehnst du die gemeinsame Sorge ab, gibt es für den Vater keinen Weg, diese Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen.


    Bedenke aber, das selbst dein Exfreund, wenn er der Vater ist, ein Umgangsrecht hat.
    Selbstverständlich kannst du in nach der Geburt Angeben, was auch zu raten ist. Er ist ja natürlicherweise Unterhaltsverpflichtet. Leht er die Vaterschaft ab, muss es über das Familiengericht angeordet werden.


    Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen


    lg Madsonic

  • Kristin wenn man nach dem BGB geht und ihr seit nicht verheiratet, besagt das, solange keine Vaterschaft festgestellt wurde oder annerkannt wurde


    Vater eines Kindes ist der Mann,
    1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, § 1592 BGB

  • Chico richtig. Sie ist nicht verheiratet. Nach diesem Gesetz ist Vater der, der Verheiratet ist. Unabhängig jetzt davon ob die Vaterschaft anerkannt wurde oder festgesetllt wurde. D.h weiter, wenn der tatsächliche Erzeuger des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet ist nach diesem unsinnigen Gesetzt ist er auch nicht der Vater. Wären beide nun verheiratet, und die Vaterschaft wäre noch nicht festgestellt oder anerkannt, wäre er nach diesem Gesetz trozdem der Vater.


    Chico, so wie dieses dort steht, ist ein absoluter Blödsinn, und überflüssig.


    Warum, weil man auch der Vater seines eigenen leiblichen Kindes ist, wenn man nicht verheiratet ist. und es ist als sicher zu Stellen durch Feststellung eines Vaterschaftstest. Völliger Quatsch ist das, dass man dafür verheiratet sein muss um Vater zu sein

  • Hallo kristin,
    Du hast als ledige Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Du kannst das gegen Gebühr ändern lassen, aber nie wieder rückgängig machen. Nur für den Fall, das ihr euch irgendwann mal vertragen solltet: der leibliche Vater (also kein späterer evtl. Freund!) bekommt auch bei Heirat das gemeinsame Sorgerecht - und das kannst Du bei Scheidung nur bei nachgewiesenen (!) Gründen beim Vater wie Vernachlässigung, Alkoholmißbrauch, Kindesmißhandlung etc. alleine für Dich beanspruchen.


    Du wirst später immer wieder nachweisen müssen, das Du das alleinige Sorgerecht hast, z.B. wenn Du Deinem Kind ein Sparbuch eröffnest oder bei der Kindergarten- /Schulanmeldung. Allgemein wird ein Beschluss vom Familiengericht erwartet, den gibt es aber nur bei Scheidung. Inzwischen gibt es endlich eine kostenlose (!) Bescheinigung vom Jugendamt. Lass Dir die bei der Anmeldung der Geburt bzw. der Anerkennung der Vaterschaft gleich mitgeben. Falls tatsächlich eine Vaterschaftsfeststellung nötig wird (das dauert etwas, wegen der Gerichtstermine), kannst Du natürlich auch gleich nach der Geburt auf eine Geburtsurkunde bestehen, die ist dann ohne Vater. Du mußt dann allerdings in 2 Geburtsurkunden investieren: eine mit und eine ohne Vater. Für jeden Zweck. Kostet rund 10 € das Stück. Ist dann auch eine Frage des Weges zum zuständigen Standesamt, kann aber auch schriftlich per Post erledigt werden.


    Ob das mit dem Vaterschaftstest schon in der Schwangerschaft geht, weiß ich nicht. Ich rate aber davon ab! Bei den Untersuchungen wegen möglichen Behinderungen sind auch schon Kinder durch eben diese Untersuchung (Probenentnahme vom Kind!) Behinderungen entstanden. Man saugt ja vom Kind irgendwas ab und dann hat es mit etwas Pech (gelinde gesagt) z.B. einen Arm weniger oder nur ein Stück davon, wenn versehentlich ein Stück Arm abgesaugt wurde. Mir wäre das viel zu riskant, denn garantieren tut Dir das kein Arzt, das da nix schief geht! Warte bitte die Geburt ab! Deinem Kind zuliebe. Ihm wird dann Blut abgenommen und Du kannst es wenigstens auf den Arm nehmen und trösten. Aber im Bauch drinnen? Es wird malträtiert und Du kannst es nicht auf den Arm nehmen.


    Du kannst nicht nur - Du musst sogar den Vater angeben. Wolltest Du das verschweigen, gibt es nur unnötig Ärger! Angeblich muss das Kind doch "wissen", wer der Vater ist - was bei Babys eher unsinnig wirkt. Tatsächlich hat das Kind aber ein Auskungftsrecht auf seine Abstammung und das wird vom Jugendamt auch unerbittlich eingefordert. Frag mal die Muttis, die in einem One-night-stand oder im Urlaub von einer Romanze schwanger wurden - was die sich alles anhören müssen. Ich weiß es von Freundinnen. Es erweckt geradezu den Anschein strafbar zu sein, wenn man sich von seinem Bettpartner nicht gleich Name und Adresse geben läßt...


    Der Vater muss den Vaterschaftstest machen, wenn er diese nicht freiwillig anerkennen will. Darum kümmert sich das Jugendamt bzw. das Gericht und das wird für den Vater richtig teuer. Für Mutter, Kind und Vater sowie evtl. weitere als Vater beschuldigte je eine Blutuntersuchung - vor 20 Jahren für je 1000 DM plus 1000 DM für das Gericht - also mindestens 4000 DM. Die heutigen Preise weiß ich leider nicht, aber es wird kaum biliger sein.
    Das macht also nur Sinn, wenn ein Vater begründete Zweifel an seiner Vaterschaft hat. Bevor er 18, 20, 25 Jahre lang Unterhalt zahlt, will man(n) eben Klarheit haben. In einer treuen Beziehung tut das natürlich weh, von solchen Zweifeln konfrontiert zu werden.


    Manche Väter sagen das in ihrem Ärger so dahin - bis sie feststellen, was die Vaterschaftsfesstellung eigentlich kostet. Dann fangen sie an zu denken und kommen hoffentlich zu dem Schluß, das sie tatsächlich nur alleine als Vater in Frage kommen, weil die Sache mit der Selbstbestäubung nur bei den Pflanzen funktioniert.


    Vielleicht ist der "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" (VAMV) noch eine gute Adresse für Dich. Basiert auf Hilfe zur Selbsthilfe.