Arbeitsaufnahme

  • Zitat

    also einer Anweisung für das Fachpersonal, so hält man die Otto-Normal-Bevölkerung doof


    Wieso doof?


    Du hast doch den 16b SGB II selbst zitiert. Und da steht drin:


    Zitat

    (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu dem für die oder den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten jeweils maßgebenden Regelbedarf herzustellen.


    Lesen muss der mündige Bürger (du) schon allein. Die VOs findet man im Netz genauso wie die Gesetze selbst.

  • turtle das ist aber eine sehr interessante Aussage Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist.


    Und wie hoch wird das Bemessen ? Es muss ja zumindest so hoch sein wie die tatsächliche Leistung gewesen ist.

  • Zitat

    Allgemeinen gewähren die JCs das ESG eh nur für die Aufnahme einer Selbständigkeit.

    sooooo ???


    Zitat

    § 2 Pauschale Bemessung des Einstiegsgeldes bei besonders zu fördernden Personengruppen


    (1) Das Einstiegsgeld kann abweichend von § 1 pauschal bemessen werden, wenn dies zur Eingliederung von besonders zu fördernden Personengruppen in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Bei der Bemessung kann festgelegt werden, dass sich die Höhe des Einstiegsgeldes innerhalb des Förderzeitraums in Abhängigkeit von der Förderdauer verändert.
    (2) Das Einstiegsgeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte darf in den Fällen des Absatzes 1 monatlich einen Betrag nicht überschreiten, der 75 vom Hundert des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch entspricht.

    dann kann ich das ja für meine Behinderung ja auch gar nicht geltend machen - was erzählen mir denn dann Deine Kollegen etwas von besonderen Fördermöglichkeiten bei Behinderung !


    Übrigends meine "Süsse" wie war das mit mich in Arbeit bringen und einem 1€ Job - nur mal zur Info was die Amtsärztliche Untersuchung letzte Woche ergeben hat, neben der schwere der Gehbehinderung hieß das aujs dem Mund der Amtsärztin Reha- Empfehlung und nur noch "leichte sitzende Tätigkeit" kannst also gerne mal schauen was Deine Thüringer Kollegen da zu bieten haben ! Kloppst auch nur gro0e Sprüche !

  • Zitat

    Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu dem für die oder den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten jeweils maßgebenden Regelbedarf herzustellen.

    Kai N steht doch da ! Hat Schneckche nur nicht fett hervor gehoben - machen die Juristen doch immer wenn sie nur Ihre Argumentation gelten lassen wollen - da muss man dann wohl erst klagen, wenns was mehr sein soll !

  • Horst das ist doch ein Beschiß wenn es nur 75 % des Regelbedarfs sein darf. Man erhält nur 75 % in den Monat wo man arbeitet, obwohl regulär der Regelsatz zu 100 % wäre bei Ledigen wenn sie nicht Arbeiten würden.

  • Zitat

    In vorliegendem Fall

    oh weh, oh weh, oh weh!
    Im vorliegenden Fall wäre korrekt!


    Nicht Selbständigkeit sondern Selbstständigkeit! Man mischt nicht neue und alte Rechtschreibung in ein und demselben Brief, das ist kein guter Stil. Bitte bei persönlichen Anreden auf die Großschreibung achten, wir sind ja hier nicht bei den Hottentotten :eek:

  • Zitat

    Im vorliegenden Fall wäre korrekt!


    Nicht Selbständigkeit sondern Selbstständigkeit! Man mischt nicht neue und alte Rechtschreibung in ein und demselben Brief, das ist kein guter Stil.


    Danke für die Hinweise.


    Zitat

    Bitte bei persönlichen Anreden auf die Großschreibung achten, wir sind ja hier nicht bei den Hottentotten


    Äh, nicht? Wäre mir aber neu.


    Ach ja, müsstest du das erste "oh weh" nicht mit einem großen "O" beginnen? Wenn wir schonmal bei Rechtschreibung sind... es heißt "ein und denselben Brief"... Ist wirklich kein guter Stil, Gawain.. schön, dass du so selbstkritisch bist.

  • LÖL man soll hingehen, Antrag stellen für Einstiegsgeld, das aber nur bis 75 % des regelbedarafs sein darf, Arbeitet den ganzen Monat Juni, benötigt aber die gleiche Leistung im Juni, erhält seinen ersten Lohn im Juli. Mit dem regulären Leistungsbezug im Juni hätte man den Vollen Regelsatz. Was ist das denn ???

  • @ Gawain - sorry die Regeln zur Rechtschreibung bestehen hier nicht, bitte nicht das Sozialforum 24 mit dem hiesigen verwechseln, das ist immerhin ein Forum für Fachberatung und nicht mit unserem Hilfebemühen zu vergleichen da treiben sich nur Fachleute rum die sich so geschwollen ausdrücken das sie niemand mehr versteht! Ohne Jura Studium und 1- er Abi läufts Du da nur Gefahr aufgrund Deiner fehlenden Qualifikationen von der Admin-Kröte gekanzelt zu werden ! Ich bin dankbar das wir uns hier rumturtlen dürfen und uns den Mist da nicht antun müssen - bin mal gespannt wann hier wieder einer bei Phillipp petzen geht weil er sich zum Wächter des Forums berufen sieht!


    Nicht nur das Schweine inzwischen auch fliegen können, nein sie können sogar auch Radfahren ! :D :D :D

  • Zitat

    LÖL man soll hingehen, Antrag stellen für Einstiegsgeld, das aber nur bis 75 % des regelbedarafs sein darf, Arbeitet den ganzen Monat Juni, benötigt aber die gleiche Leistung im Juni, erhält seinen ersten Lohn im Juli. Mit dem regulären Leistungsbezug im Juni hätte man den Vollen Regelsatz. Was ist das denn ???

    - das ist, wenn man nicht merkt, das der Film inzwischen angehalten und zuruck gespult wurde ! :D

  • Also in Deutschland heißt das immer noch "in demselben Brief"! (im selben Brief)


    aber horst hat ja recht, wir sind hier nicht so penibel, was die rechtschreibung oder die groß- und kleinschreibung angeht und die großen buchstaben heben wir uns ohnehin für ganz besondere anlässe auf.


    Im Übrigen meine ich, dass dieses Thema mit dem Einstiegsgeld doch nun wirklich durch ist. Ich habe meine Empfehlung bereits abgegeben und Sandini wird sicherlich die für ihn beste Lösung wählen!

  • Phillipp ? so heißt der Oberguru aus unserer Stadt. Der stellt Exeltabellen zusammen was alles gekürzt werden soll. Und im nachhinein stellt es sich heraus, das rund 80 % nicht umsetzbar ist. Man erzählt sich wäre ein nix nutz und hätte keine Ahnung.

  • Meine Meinung, wenn ich dieses Einstiegsgeld richtig verstehe, dient dieses wenn eine Arbeit gefunden wird, die Vollrichtet wird dessen Lohn so niedrig ist das damit nicht die laufenden Kosten eines Monats gedekt werden können. Überwiegt aber, ob in einer Selbständigkeit oder in einer Sozialversicherungspflichtige Arbeit die Entlohnung des Monatlichen bedarfs, wird das Einstiegsgeld nicht gezahlt. So zu Sehen ist das eine Förderung im Billiglohnsektor, und zugleich ein Druckmittel im Billiglohn Sektor zu Arbeiten.


    D.h wenn abzusehen ist, bei beginn einer Arbeit, dass die Entlohnung so Hoch ist, das kein Anspruch mehr besteht auf Leistungen nach dem SGB II, ist es in der Tat weit aus sinnvoller, in den Monat Juni zu Arbeiten, erhält für den Monat Juni den kompletten Leistungsbezug, und die Entlohnung dieser Arbeit erfolgt im Juli, um dem Zuflussprinzip aus den Weg zu Gehen. Der Zufluss einer solchen Arbeitsentlohnung gilt immer dann wenn es auch im Leistungsbezug geflossen ist. Hier würde ich es auf einer gerichtlichen Auseinandersetzung Ankommen Lassen. Es ist völliger Schwachsinn, Einstiegsgelt zu Beantragen, dass den Leistungsbezug ersetzt, und das Einstiegsgeld ist niedriger als der Leistungsbezug in einem Monat, wo noch gar keine Arbeitsentlohnung geflossen ist, das man zunächst einmal Verdienen muss gesehen auf einen ganzen Monat.

  • Horst GRUNERT  
    Ich denke, dass du hier im Forum wirklich so manche Frage gut beantworten kannst, aus deiner Situation heraus, aus Interesse, oder warum auch immer. Nur diese Zusatzbemerkungen, wie "Süsse", "Schneckchen" und so weiter in nahezu immer ein- und dieselbe Richtung, sind nicht nur überflüssig, sondern auch unangebracht. Und deine inzwischen 2.775 Kommentare sind zu einem großen Teil einfach unsinnige Nebensätze und/oder Einschätzungen anderer Nutzer, manchmal auch Beleidigungen, also komplett an der Sache vorbei. Es wäre wirklich hilfreich - für alle -, wenn du dich auf das Wesentliche beschränken könntest.


    So (ich nenne es mal) "Unterhaltungen", die dadurch mit dir Gleichgesinnten entstehen, tragen nicht zur Lösung bei, sondern ermüden Hilfesuchende, die wirklich ein Problem haben. Das hier soll kein Tummelplatz für Menschen sein, die eventuell im Übrigen nicht ausgelastet sind.

  • Eine weitere Meinung die ich vertrete, das ganze Hartz IV ist entwickelt worden von Leuten mit keiner besonderen ausgeprägten Intelligenz, und ich erheliche Probleme habe, dessen Denkweise nachzuvollziehen. Mag einer Denken was er will, bin ich zu blöde um das zu Verstehen.

  • Sollte dann die Entlohnung im Juli zu einem 15zenten erfolgen, und es gibt einen Zwischenraum vom 1 bis zum 15zenten, dass dann ein Darlehen gewährt wird vom 1 bis zum 15zenten, bis das Geld gezahlt wurde, um diesen Zeitpunkt zu Überbrücken. Das liegt dann an dem wann im Juni solch eine Arbeit aufgenommen wird. Beginnt die am 1 Juni und man arbeitet einen vollen Monat, und am 1 Juli wird das Geld gezahlt ist das OK. beginnt man aber am 15zenten Juni mit solch einer Arbeit, und ab Juli ist der Leistungsbezug beendet, und diese Entlohnung wird aber erst am 15zenten Juli gezahlt, wird man wohl zwangsläufig darauf angewiesen sein ein Darlehen zu Erhalten vom 1 bis zum 15zenten Juli. Oder anstatt ein Darlehen, das Einstiegsgeld.