Mietvertrag und ALG II

  • Hallo Leute,
    ich bin gerade als Hauptmieter in meinem Mietvertrag, d.h. ich habe offiziell eine Untermieterin (sie ist Angestellte), mit der ich einen Vertrag habe, aber de facto die Miete komplett teile, das heisst sie geht auf meinem Konto ein. Diese beträgt total 747,- warm im Monat. Es ist noch nicht zu 100% sicher, aber es ist möglich, dass ich Mitte Juli Harz IV beantragen muss. Ich habe gerade also ein wenig Angst, dass das problematisch werden kann, weil ich nicht weiß, wie die das handhaben.
    Ich wollte jetzt den Mietvertrag auf meine Mitbewohnerin (die nicht meine Freundinist) umschreiben lassen und mich als Untermieter einsetzen, damit, falls es problematisch würde, ich mir dann relativ unkompliziert etwas günstigeres suchen könnte, übergangsweise, bis da ein neuer Job in Sicht ist.
    Wie hoch darf die Miete bei Hartz IV sein? Was würde das Amt machen, wenn ich als Untermieter mit 410,- Miete/Nebenkosten auftrete? Ist es nachteilig, dass das über mein Konto läuft?


    Ich wüsste gerne, was ich jetzt am besten tun sollte, damit mir hier keine Probleme entstehen. Falls jemand von Euch noch eine Anregung hat oder einen wichtigen HInweis auf etwas, was ich beachten sollte, freue ich mich über Tipps!


    Danke und Gruß

  • Hallo leerdamer,


    davon ausgehend, dass Du ein Mann bist und Deine Untermieterin eine Frau, möchte ich vorausschicken, dass es spätestens nach 1 Jahr ohnehin problematisch wird, euch nicht als "eheähnliche Gemeinschaft" zu betrachten und damit euch beide in ein und dieselbe Bedarfsgemeinschaft stecken. Das Gegenteil zu beweisen, hat sich als schier unmöglich herausgestellt.


    Davon abgesehen könnten die Kosten der Unterkunft trotz Aufteilung für das Jobcenter zu hoch sein. Nutze doch bitte mal den Link "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) und mach Dich schlau, wass in Deiner Region als angemessener Wohnraum gilt. Falls Deine Wohnungshälfte zu teuer ist, müsstest Du Dir innerhalb von 6 Monaten eine günstigere suchen.


    Gawain

  • abgesehen das das was Gawain hier geschrieben hat wird vermutlich folgendes Problem auf Dich zukommen! Die Job-Center lassen sich meist sehr gerne die Kontoauszüge aus den letzten 3 bzw 6 Monaten zeigen, das sind dann die Zahlungseingänge Deiner Mitmieterin ersichtlich und es stellt sich die Frage wie Du diese Einnahmen erklären willst! Weiterhin ergibt sich daraus dann die Frage warum Du den Mietvertrag nur umgeschrieben hast und nicht gleich ein Objekt gesucht hast welches angemessen ist, es bringt also im Grunde nichts jetzt zu tricksen! Erkläre lieber die gegenwärtige Situation und finde Dich damit ab das nur anteilig die Miete dafür gezahlt wird bzw. der Mietanteil der Untermieterin bei selbiger zu vollem Umfang berücksichtigt wird und Dein Mietanteil dann eben zunächst als unanagemessen betrachtet wird und man Dich zur Suche einer angemesseneren Bleibe auffordert. Die Miete der Mitbewohnerin sowie Ihr Einkommen dürfen sich also nur im Rahmen einer WG bewegen was die Einbeziehung zu den kosten Deiner BG betrifft - wenn dies wie Gawain dann zunächst für ein Jahr der Ist-Zustand wird, besteht ja auch genug Zeit sich etwas Kleineres von Deiner Seite her zu suchen ! Ehrlich bleiben soll sich ja bekanntlich auch mal lohnen!

  • Hallo Gawain und Horst,
    vielen Dank Euch beiden für die guten Antworten! Eigentlich ging es mir garnicht darum, da zu tricksen, um da was "rauszuholen". Ich wollte auf der sicheren Seite sein. Ihr habt mir auf jeden Fall sehr weitergeholfen. Ich werde jetzt auch nichts überstürzen, die wesentlichen Infos habt ihr mir gegeben. Das mit dem einen Jahr ist gut zu wissen und da wir tatsächlich kein Paar sind, können die das auch gerne kontrolliere.


    Gawain :
    Was die Kosten für Unterkunft angeht, habe ich mir diese Tabelle für Gesamtangemessenheitsgrenze angeschaut, die man sich auf dieser Seite als PDF runterladen konnte.
    Wenn ich mit zwei Leuten in einer BG in Berlin wohne, sind 381 Bruttokalt und durchschnittlich warm (hier mit Fernwärme) mit ca. 480 Euro angesetzt. Das bezieht sich auf die Gesamtmiete der Wohnung, oder? Das würde wohl bedeuten, dass ich mir dann innerhalb von 6 Monaten eine neue Behausung suchen müsste, oder?


    Danke nochmal,

  • Wenn Deine Kosten der Unterkunft bei Antragstellung die Angemessenheit überschreiten, bekommst Du Deine tatsächlichen Kosten nur maximal 6 Monate bezahlt. Entweder suchst Du Dir bis dahin dann eine günstigere Bleibe oder bezahlst die Differenz aus Deiner Regelleistung drauf.


    Worauf ich aufmerksam machen wollte, ist...


    Bleibst Du länger als 1 Jahr mit Deiner Untermieterin in einer gemeinsamen Wohnung, wird man euch als BG einstufen und das Einkommen Deiner Untermieterin anrechnen.


    Gawain

  • @ leerdammer - ich muss da nochmal etwas einwerfen hinsichtlich der Wohnung wechseln müssen, in der ursprünglichen Version zu HARZT IV wurde auch aufgeführt das niemand aus seinem sozialen Umfeld gerissen werden soll nur weil die Wohnungskosten als nicht angemessen bewertet werden. Ganz krass ausgedrückt würde das z.B. bedeuten, das Dieter Bohlen im Grund nicht aus Tötensen wegziehen müsste wäre er plötzlich auf ALG II angewiesen, dies trifft z.B. auch sehr oft zu wenn ältere Menschen schon 20 und mehr Jahre in einer Gegend wohnen und durch HARTZ IV jetzt eigentlich dort wegziehen müssen. Gemäß einem Alten Sprichwort : "Einen alten Baum soll man nicht mehr umpflanzen! " - müsste das JC dann auch höhere Kosten akzeptieren, hier wurde im Laufe der Zeit immer wieder dran gedreht und inzwischen weis kaum noch jemand etwas von dieser ursprünglichen Regelung ! Aber es hieß das mit der reform ja auch mehr Creativität und Individualität bei der Lösung der Probleme in den Amtsstuben Einzug halten sollte, da sollte man diese Vorschriften -Huren an oberster Stelle insbesondere in den Arbeitsminsiterien immer wieder dran erinnern, denn da hat sich grade in diesem Punkt nichts getan oder weiterentwickelt!