weiterbewilligung mehrbedarf für kostenaufwändige ernährung

  • guten tag,


    mir wurde o.g. mehrbedarf bewilligt, da ich eine krebserkrankung habe und dadurch gewichtsverlust.
    das ärztliche attest gilt für ein halbes jahr, bis 31.5.12. bewilligt hat mir das jobcenter den mehrbedarf für den gesamten bewilligungszeitraum bis ende juli. schickt mir die leistungsabteilung eine aufforderung zum erneuten nachweis oder muss ich von mir aus ein neues attest einreichen?
    lieben dank für die antwort

  • Wenn du ein neues Attest bekommst kannst du es ja unaufgefordert einreichen.Ansonsten bekommst du den Mehrbedarf erstmal bis zum Endes deines Bewilligungszeitraumes und wenn du einen neuen Antrag stellst wird der SB ja den Zeitraum sehen oder auch nicht und gegebenenfalls müßtest du das zuviel erhaltene Geld zurückzahlen.

  • Weiterbewilligungsantrag heisst deshalb wohl so weil man nur prüft ob sich etwas verändert hat!


    Was also dem SB bis zum Tag X bekannt ist wird dann auch wohl weiterhin, wenn nicht in seinem Kopf dann in der Akte oder dem PC zu finden sein und bedarf eigentlich immer nur dann einer neuerlichen Erklärung wenn die Zuständigkeit wieder einmal wechselt, damit man sicher stellt das zwischen Manager und Kunden kein zu großes Vertrauensverhältnis entsteht (Böse kfm.Zungen behaupten ja, das dies unter wahren Bedingungen der Marktwirtschaft ja von Vorteil für den Verkäufer sein soll :D) im Amt wäre das vermutlich umgekehrt und dann könnte sowas wie Vorteilsnahme entstehen, womit die Begrifflichkeiten die man zur ausgeprägteren Servicedarstellung gewählt hat, vollends absuurdum geführt werden !
    Aus diesem Grund gehen die Akten ja auch ständig auf Wanderschaft z.B. wenn die Rechtsabteilung oder die Leistungsabteilung eingeschaltet werden!
    Da man seinen Weiterbewilligungsantrag j au auch in der Regel persönlich abgeben sollte um Unstimmigkeiten beim Verstehen der amtlichen Begrifflichkeiten abzuklären, kann man dies ja auch dann immer nochmal mit Hinweis zur kürzlich erfolgten Veränderung ansprechen, damit das dann auch nochmal dem SB bewusst ins Gedächtnis gerufen wird!

  • Genau. In Deutschland ist zwar vieles, aber nciht alles bis ins Detail geregelt.


    Mitunter kostet aber so ein Attest auch Geld. also muss da doch was gereglt sein (?).
    Zum Beispiel so:


    wie gehabt die Quelle Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt


    Es bleibt also der oben bereits gegebene Hinweis

    Da wir hier keine Hellseher sind, können wir nicht wissen, wie dein SB es handhabt. Frage also dort nach.


    dms