Darf ich meinem Sohn auf die Straße setzen und muss ich weiter für ihn zahlen ?

  • Ich habe einen 17 Jährigen Sohn der in ca. 30 Tagen Volljährig wird. Wir haben seid Jahren ein sehr angespanntes und schlechtes Verhältniss zueinander, was vor allem an seinem schlürigen Leben liegt.


    Er hat vor knapp 2 Jahren einen Hauptschulabschluss gemacht, und saß dann 1 Jahr bei mir (Zuhause) rumm, ohne eine Ausbildung zu machen etc.


    Er hat zwar eine Tischler Lehre begonnen, hat diese aber nach nur einem Tag in der Probe Zeit geworfen. Bei einem Gespräch bei der Arge wurde uns dann empfohlen ihn bei einer Maßnahme (TBZ) anzumelden. Auch dies hat er nach nur 2 Tagen geworfen.


    Derzeit geht er nur 3 mal die Woche für 4 Stunden auf ein Berufskoleg, wegen der Berufsschulpflicht, wo aber auch nichts gemacht wird, was ihm helfen kann.


    Nun bin ich (Alleinerziehend) davor ihn an seinem 18. Geburtstag vor die Tür zu setzten. Das Jugendamt kommt auch schon nicht mehr zu uns, da er den Kontakt auch zu denen abgebrochen hat, und diese es für Zeitverschwendung hielten, da ja anscheinend alles normal ist ...


    Kann ich das machen ihn am 18. vor die Tür zu setzen ? Muss ich ihn weiter durchfüttern oder ihm Geld bezahlen ? Ich selber lebe nämlich selbst seid vielen Jahren von einer Witwenrente.


    Hier noch ein paar Daten.


    Ich (Alleinerziehend) Der Vater von ihm zahlt Unterhalt (Wenn auch zu wenig).
    Ich lebe von einer Witwenrente
    Wir leben in NRW (Ruhrgebiet)
    Er hat einmal die Ausbildung vor 1-2 Jahren nach einem Tag geworfen in der Probezeit und eine TBZ Maßnahme nach 1-2 Tagen ...


    Was kann ich jetzt tun, um ihn los zuwerden ? Er selbst behaubtet nämlich er muss bis 25 bei mir wohnen, was ich aber nur für einen dummen Spruch halte ... oder ??


    Ich hoffe mir kann jemand helfen, ich halte das echt alles nicht mehr aus. Was ihr sicher versteht.


    mfg Anna


    Edit: Falls das in einem anderen Unterforum gehört bitte verschieben, kenne mich hier nicht aus.

  • Hallo Anna1965


    Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist Dein Sohn erwachsen und Du musst Dir diesen Stress mit ihm nicht länger antun. Ja, Du darfst ihn aus Deiner Wohnung entfernen!
    Nun wären dann Du und sein Vater ihm gegenüber barunterhaltspflichtig, bis er eine Ausbildung abgeschlossen hat. Ich bin jetzt nicht DER Unterhaltsexperte (vielleicht könnte Sundown hierzu noch etwas sagen), aber soviel ich weis, muss sich Dein Sohn auch zielstrebig um eine Ausbildung bemühen, will er weiterhin Unterhalt bekommen.


    Zitat

    Er selbst behaubtet nämlich er muss bis 25 bei mir wohnen, was ich aber nur für einen dummen Spruch halte ... oder ??


    Dein Sohn meint damit, dass ein Jugendlicher U25 in der Regel keinen Anspruch auf Sozialleistungen zum Lebensunterhalt hat. Laß Dich davon nicht in die Irre führen, denn es ist Dein gutes Recht ihn der Wohnung zu verweisen! Er kann dann ALG II (Hartz IV) beantragen!


    Gawain

  • Hallo Anna !


    manchmal ist sowas durchaus der einzig richtige Weg denn wie Du schreibst denkt sich Sohnemännchen scheinbar er habe die Gesetze durchschaut, dann lass ihn mal in dem Glauben. Ob das am 18.Geburtstag sein muss weis ich nicht aber am Tag danach wäre vielleicht der richtigere Zeitpunkt zu erklärne: Männchen, die von Dir ins Gewicht geworfene Unterhaltspflicht bis zum 25.Lebensjahr und darüber hinaus auch noch bedingt möglich, besteht nur dann wenn von Berechtigtenseite den Weisungen der Eltern folge geleistet wird. Die geschmissenen Bemühungen ihn in eine für die Zukunft sichere Ausbildung zu bringen reichen durchaus aus um Sohnemann ein Verhalten anzulasten das Dich von der Unterhaltspfölicht entbindet ! Somit ist Ende im Gelände oder wie bei RTL gezeigt "Schluss mit Hotel Mama" - wenn er wieder zur Besinnung kommt kannst Du ihm ja Dein zukünftiges Wohlwollen in Aussicht stellen aber seinen Traum der Mutti bis zum 25 LJ schön auf der Tasche liegen zu können kann Sohnemann ganz sicher abhaken !


    Zitat

    Eventuell ist hier nämlich schon ein deutlicher Mangel an Zielstrebigkeit in der Ausbildungsvita zu erkennen. Damit wäre der Anspruch auf Unterhalt, vermutlich verwirkt.

    Geh doch mal zum Jugendamt und hinterfrage diesen Punkt:


    @ Gawain - ist schon spät ich weis schau mal was noch unter den Angaben stand !:

    Zitat

    Ich lebe von einer Witwenrente

  • Danke schonmal euch beiden.


    Heißt das jetzt, dass ich und mein Ex Mann nicht mehr für ihn zahlen müssen ? Und wie sieht das mit dem Kindergeld aus ? Zur Berufs Schule geht er dann ja auch nicht mehr ....


    Und wie wird das mit der Wohnung sein ? Wird das Amt ihm dann eine bezahlen ? Oder werden die sagen, dass er selbst gucken muss wo er bleibt ? Denn soviel ich gerade im Internet gelesen habe, zahlt das Amt keine Wohnungen an Leute unter 25 Jahren ...

  • Zitat

    Heißt das jetzt, dass ich und mein Ex Mann nicht mehr für ihn zahlen müssen

    Du hast von Witwenrente geschrieben, da bin ich davon ausgegangen das der Sohn von diesem Mann das Kind ist - nun scheint es so zu sein das Gawain da richtig lag mit der Aussage Vater und Mutter sind unterhaltspflichtig, dies trifft im Grunde auch zu aber wie gesagt, wenn das Kind dann so sehr in Verfehlungen macht, dann könnte diese Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern verloren gehen und das gilt für Vater und Mutter bisweilen auch Stiefeltern!


    Ja dann müsste das Amt ihm zunächst Mittel zum Lebensunterhalt bewilligen, aber der bekommt dann auch schneller Auflagen die zu erfüllen sind als er gucken kann und wird bereuen sich bei Dir /Euch so verhalten zu haben oder auch nicht, das kann man nie wissen- Er ist dann bedürftig, allerdings ja auch wohl arbeitsfähig - falls jetzt nicht wieder etwas neues und unerwartetes diesen Tread bereichert !

  • Ich lebe mit meinem Freund unter einem weiteren Sohn (14) zusammen. Der Vater wohnt in einer anderen Stadt und arbeitet so viel ich weiß auf dem Bau und verdient selbst nicht viel.


    Mir ist es natürlich auch wichtig dass er nicht auf der Straße lebt und so in noch größere Probleme fällt wie evt. Alkohol oder Drogen. Denn derzeit liegt das Problem in seiner grenzenlosen Faulheit ...


    Ich hoffe es kommen noch ein paar Antworten zu den Details, denn eine richtig genaue Antwort habe ich bisher noch nicht bekommen.


    Ein Tag nach seinem Geburtstag werde ich dann wohl seinen Schlüssel einkassieren und ihm zum Amt schicken, dann sollen die sich um ihn kümmern ... so hart es klingt.


    Edit: Wegen der Vorwahnung an mich, betraf das der privaten Nacht von dem unerwünschten Gast hier im Forum ? ;)

  • Zitat

    Wegen der Vorwahnung an mich, betraf das der privaten Nacht von dem unerwünschten Gast hier im Forum ?


    Genauso ist es :D.


    Also wenn Dir die Antworten zu ungenau waren, hier noch mal das Wesentliche:


    Es ist Dein gutes Recht, Deinen 18-jährigen Sohn "auf die Straße zu setzen". In diesem Fall kann er, obwohl er noch U25 ist, Hartz IV beantragen. Die zu erwartenden Leistungen umfassen:


    a) Regelleistung für den Lebensunterhalt
    b) Kosten der Unterkunft für eine kleine, angemessene Wohnung
    c) Eine Wohnungserstausstattung


    Das Amt wird natürlich euren Sohn auffordern, sich einen Anwalt zu nehmen und euch als Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Wie Horst schon geschrieben hat, müsst ihr euch entsprechend zur Wehr setzen und die fehlende Zielstrebigkeit eures Sohnes in bezug auf eine Ausbildung in die Waagschale werfen.


    Wenn noch etwas unklar ist, frag ruhig!


    Gawain

  • @ Anna 1965 - der Kai ist ja nicht unerwünscht er hat nur die Eigenart zum Thema dann plötzlich ganz neue Fragestellungen zu bringen und diese leider nicht in einem eigenen Tread zu verfassen, wodurch sich dann hier für die Fragesteller ein undurchsichtiges Durcheinander entsteht. HARTZ IV grenzt schon genug aus da muss man dies nicht auch noch in den Foren machen, leider lässt sich das nicht immer ganz so einfach umsetzen!

  • Guten Morgen,


    ich würde das noch minderjährige Kind schon jetzt auffordern, sich in berufliche Ausbildung zu begeben und gleichzeit das Verweisen aus der Wohnung, mit erreichen der Volljärigkeit ankündigen, wenn dem nicht nachgekommen wird.


    Befindet sich das volljährige Kind nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung, hat es keinen Unterhaltsanspruch. Der Besuch der Berufsschule konstruiert keinen Unterhaltsanspruch, da es sich nicht um eine allgemeinbildende Schule handelt und hier auch keine Ausbildung vermittelt wird.


    Der Unterhaltsanspruch kann wieder aufleben, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt. Das sollte dann aber auch zeitnah sein. Ein weiterer Unterhaltsanspruch kann verwirkt sein, wenn bis zur Aufnahme einer Ausbildung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr vergeht. Wenn gewünscht, such ich das Az. eines entsprecheden Urteils gern raus.


    Zitat

    Das Amt wird natürlich euren Sohn auffordern, sich einen Anwalt zu nehmen und euch als Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Wie Horst schon geschrieben hat, müsst ihr euch entsprechend zur Wehr setzen und die fehlende Zielstrebigkeit eures Sohnes in bezug auf eine Ausbildung in die Waagschale werfen.


    Echt, machen Ämter so etwas tatsächlich? Ist ja völlig verantwortungslos, einen jungen Erwachsenen so in die Schulden zu treiben. Sollte so etwas tatsächlich passieren, wäre dem RA lediglich mitzuteilen, dass zur Zeit nach Unterhaltsrecht im BGB kein Unterhaltsanspruch besteht. Sollte der RA Klage einreichen, würde der Sohn mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit im Prozess unterliegen und hätte alle Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


    LG chico

  • Zitat

    Echt, machen Ämter so etwas tatsächlich?


    Ich kann nur für meine Region sprechen und da wird dies tatsächlich praktiziert. Das Ganze läuft über Beratungsschein und sollte sich ein gerechtfertigter Anspruch ergeben, ist zu klagen. Im vorliegenden Fall wohl eher nicht, wie Du recht anschaulich beschrieben hast.


    Gawain

  • Das Amt wird natürlich euren Sohn auffordern, sich einen Anwalt zu nehmen und euch als Eltern auf Unterhalt zu verklagen.


    Hier macht dies das JC selbst auf der Grundlage von § 33 SGB II.

  • Dann halte ich schonmal folgendes fest ...


    - Ich kann meinen Sohn 100%ig vor die Tür setzten.
    - Ich muss kein Unterhalt zahlen, da er nicht zur Schule geht und keine Ausbildung beginnt, und es auch nicht vor hat.
    - Sein Vater muss kein Unterhalt mehr an mich zahlen, welches dann für meinen Sohn ist.


    Das ist für mich dann ja schonmal ganz gut, und so sieht mein Sohn dann auch das er endlich mal was bewegen muss.
    Aber trotzdem interessiert mich was dann aus ihm wird ...


    Wenn er dann keine Wohnung, kein Geld hat lebt er dann ja quasi auf der Straße, was dann ja sein Todesurteil ist, da er dann entweder in Alkohol oder Drogen untergeht oder im Knast landet ...


    Daher die Frage, wird das Amt ihm eine Wohnung stellen ? Und bekommt er Unterhalt vom Staat trotz der abgebrochenden Lehre und TBZ Maßnahme ?


    Ich will ja letztendlich auch nur das beste für ihn ...

  • Suchen muss er sich die Wohnung schon selber. Bis er eine gefunden hat, kann er in einer Obdachlosenunterkunft unterkommen. Das Jobcenter wird ihn nicht an die Hand nehmen und mit ihm losziehen. Sicher bekommt er Unterstützung vom Staat. Allerdings erwartet der Staat auch was von ihm. Er wird an Maßnahmen teilnehmen müssen. Wenn er das nicht macht oder die Maßnahmen abbricht, dann bekommt er Sanktionen, d. h. das Geld wird gekürzt. Bei U 25 geht das ganz schnell.

  • Ich dachte bislang immer, dass Amt stellt den Leuten eine Wohnung, bspw. eine günstige in einer Platten-Siedlung. Das er sich selbst eine suchen muss finde ich jetzt etwas komisch, denn er hat ja kein Einkommen und wird so warscheinlich auch keinen Mieter finden !?


    Das er Aufgaben bekommt ist mir nur recht ...

  • Der 1. Weg sollte ihm zum Jobcenter führen, um dort die entsprechenden Anträge zu stellen. Die sagen ihm dann schon, wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf. Dann sucht er sich eine passende, geht wieder zum Jobcenter und läßt sich die Kostenübernahme bestätigen. Anschließend kann er den Mietvertrag unterschreiben.
    Neben Regelleistung für den Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft kann Dein Sohn dann noch eine Wohnungserstausstattung beantragen.


    Wenn er dann alles beisammen hat, bleibt nur noch die Frage, ob er sich denn auch selbst versorgen kann und mit der plötzlichen Freiheit klar kommt. :rolleyes:

  • Anna1965
    Es gibt hald günstige Sozialwohnungen (weil du vom "günstigen Plattenbau" gesprochen hast). Aber zum einen stehen die Leute bezüglich dieser Wohnungen auch schon meist auf einer Warteliste, weil es vielmehr ALG II / Sozialhilfe-Empfänger gibt als solche Wohnugen - und zum anderen benötigt er dafür (zumindest in Bayern) einen sog. Wohnberechtigungsschein, der beim zuständigen Landratsamt, bzw. kreisfreie Stadt zu beantragen ist. Ohne diesen WB-Schein darf er eine Sozialwohnung nicht beziehen.


    Und, wie schon erläutert wurde, suchen muss er natürlich selbst - auch das für den Schein zuständige Amt wird ihm keine Wohnung vermitteln.

  • Zitat

    Wenn er dann keine Wohnung, kein Geld hat lebt er dann ja quasi auf der Straße, was dann ja sein Todesurteil ist, da er dann entweder in Alkohol oder Drogen untergeht oder im Knast landet ...

    @ Anna 1965 - das Mütter immer gleich das Schlimmste befürchten ! Stell Dir doch mal was Positives vor, der wird wach und kapiert das er so nicht weiter kommt im Leben !
    Und ja wenn die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind, gewährt im das Amt eine zweite Chance indem man ihm die Leistungen bewilligt wenn er seine Bemühungen erkennen lässt ! Dir gegenüber macht er ja wohl im Moment eher auf dicke Hose, kannst Du Dir ja gerne weiter bieten lassen dann musst Du das nur noch 7 weitere Jahre mitmachen, so schlimm sollte das ja wohl auch nicht sein, oder ?!


    Mein Stiefvater ist mit 39 gestorben, Alkoholismus - warum? Weil Papa und Mama ihm immer die Hand vor den Arsch gehalten haben und den armen Jungen nicht mal mit der harten Realität konfrontieren konnten die haben wir Kinder und insbesondere ich als Ältester und Unehelich geborenes Kind dann zu spüren bekommen! Vielleicht willst Du ja noch was warten bis sich Deine Enkelkinder dann irgendwann mal bei Dir dafür bedanken das Du so mitfühlend und rücksichtsvoll warst! Rein in die Kartoffeln - raus aus den Kartoffeln sowas nennt man scheinbar konsequente Erziehung ein häufig zu findendes Endprodukt bei Scheidungen und Elternverlust!


    Zitat

    Ich will ja letztendlich auch nur das beste für ihn ...

    ...und das wäre dann ??? Kinder sind das Abbild der Eltern, was ich hier sehe ist das Dein Sohn hier viel von der Mutter hat - Ausbildung ja - aber nee doch lieber nicht


    Bei ihm vermag der Schock vielleicht noch was zu verändern, bei Dir zeigt sich nur das das Prinzip Schock längst nicht mehr zu konsequentem Handeln führt - soll ich oder soll ich doch lieber nicht ! Und da fragst Du Dich wieso Dein Sohn Hotel Mama ausnutzt und es Dir vermutlich sogar noch schriftlich geben würde ???