Eingliederungsvereinbarung eindeutig rechtswidrig - Jobcenter MK sanktionierte


    Eingliederungsvereinbarung eindeutig rechtswidrig - Jobcenter Märkischer Kreis sanktionierte trotzdem


    Erfolgreiche Gegenwehr leistete ein Leistungsberechtigter gegen eine 30%-Sanktion, die mit einer rechtswidrigen Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt vom Jobcenter Märkischer Kreis begründet und durchgezogen wurde. Bereits im Widerspruchsverfahren war die Rechtsstelle des Jobcenter MK durch den Rechtsbeistand des Klägers darauf hingewiesen worden, dass die Sanktion keinerlei Aussicht auf Erfolg haben könnte. Wider besseres Wissen versuchte das Jobcenter an der Kürzung in Höhe von dreimal 109,50 € festzuhalten. Im Erörterungstermin wurde dem Kläger schlussendlich Recht zugesprochen. Das Jobcenter muss das Geld nun verzinst nachzahlen. Außerdem trägt die Behörde die Kosten des Verfahrens. (SG Dortmund, Vergleich S 62 AS 1261/11, 15.05.2012)


    http://www.beispielklagen.de/klage031.html


    (Dazu: die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Eingliederungsvereinbarung
    (SG Dortmund, Vergleich S 62 AS 645/11, 15.05.2012)


    http://www.beispielklagen.de/klage016.html

  • so ist es richtig, letztlich ist das was das Sozialgericht entscheidet, und nicht irgendeine Jura Tante bei der Widerspruchsstelle eines JC als Recht darlegt, ausschlaggebend!
    Deswegen sage ich ja immer, zur Not einfach mal Klage einreichen!

  • @ Turtle1792 - na habe sie Dich wieder frei gelassen ? :D Immer lustig aus dem schönen Thüringen auch mal wieder etwas JC-Hetze zu lesen, leider muss ich Dir sagen meine Gute, so toll sind Deine Sprüche aber auch nicht ! Ich glaube nicht das so verkappt denkende Menschen wie Du in Ihrer Dienstzeit bei einem EÖT zu anderen Ergebnissen kommen, als sie diese schon vorab im Kollegenkreis gemeinsam gefällt haben. Soviel Flexibilität traue ich vielleicht einem Stahlträger zu vielleicht sogar dem einen oder anderen Kollegen wenn er nicht grade aus eurer Kommune stammt, aber ganz sicher nicht Dir ! Aber schön mal wieder was qualifiziertes von Dir gelesen zu haben, was diese Kenntnisse betrifft scheinst Du ja ein Ass zu sein, das was ich ansonsten über Dich denke spar ich mir mal, Bierbauch wirst Du ja nicht haben und ansonsten lässt sich über Schönheit ja auch endlos streiten! Manchmal sagt aber der Wohnort schon sehr viel darüber aus, ob man sich in der Öffentlichkeit zeigen kann, oder verstecken muss ! Zum Glück hab ich ja kein Problem mit der Postleitzahl in unserem Kuhkaff ! :D :D :D

  • Dazu müsste man schon die Kenntnis haben, dass bei einem EÖT das Gericht GAR NICHT URTEILT. Ein EÖT ist nur zur gütlichen Einigung da. Also schwafel doch kein dummes Zeugs, du hast eh nur Ahnung von NIX. Besser noch: von GAR NIX.


    Hallo Turtle1972,
    zugegeben, ich weiß wirklich nicht sehr viel. Aus diesem Grund werde ich auch keine Versuche unternehmen, Dir gegenüber mit meinen geringen Kenntnissen zu punkten.


    Natürlich hast Du Recht: eine Einigung in einem Erörterungstermin ist nicht mit einem Urteil gleichzusetzen.


    Der Erörterungstermin soll es dem Richter ersparen ein Urteil schreiben zu müssen. In einer nichtöffentlichen Verhandlung werden beide (alle) Prozessbeteiligten an einen Tisch geladen, die Rechtslage wird erläutert und die Richtigung der Entscheidung dargelegt.


    Der Ausgang bleibt dann offen:


    - der Beklagte kann seinen Widerspruchsbescheid zurücknehmen
    - der Kläger kann seine Klage zurückziehen
    - es kann ein Kompromiss ausgehandelt werden (Vergleich)
    - die Kostenübernahme wird geregelt


    Im dem Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, wird das Verfahren fortgesetzt und ein Urteil gesprochen.


    Im vorliegend geschilderten Fall wurden zwei Klagen eindeutig "gewonnen", eine Dritte, nicht näher bekannte, wurde zurückgezogen. Der Mann bekommt sein Geld zurück. Im Resultat hätte er auch mit einem Urteil nicht mehr erreichen können.


    Üblicherweise werden Resultate aus Erörterungsverfahren nicht bekannt gemacht, wohingegen Urteile zum Teil in Datenbanken im Internet frei zugängig sind.
    Welches Gericht, welcher Richter denkt wie . . . ? - Es kann Verfahrensentscheidend sein, wenn man bei der Klagebegründung bereits weiß, mit wem man zu tun hat.


    Zum anderen will ich solche ermutigen, die im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis zögern, ob sie Rechtsmittel gegen Ablehnungsbescheide einlegen wollen oder nicht. Viele lassen sich bereits davon abschrecken, wenn das Jobcenter schreibt "Der Widerspruch konnte daher keinen Erfolg haben", weil sie nicht wissen, dass das ein einfacher Textbaustein ist, der auch in jeder Akte vorliegt, in denen das Sozialgericht zugunsten der Betroffenen entscheidet.


    Als Mitglied im Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn kann ich sagen, dass wir seit der Gründung im Mai 2009 in mehr als 2500 Beratungen versucht haben weit über 750 Personen weiterzuhelfen. In nicht wenigen fällen kam es zu Rückerstattungen von mehreren Hundert Euro. Daraus wird hoffentlich deutlich, dass die Beratungsqualität des Jobcenter Märkischer Kreis mehr als unzureichend ist. Unabhängige Überprüfung lohnt sich allemal.


    (Ps. wenn ich etwas veröffentliche, tue ich dies stets in der Erwartung, dass der eine oder andere davon konkreten Nutzen hat. Dabei erkenne ich gerne an, dass es (zum Glück) viele andere gibt, die weitaus besser helfen können.)

  • @ Telekom-Richter ....wie geil ist das denn ! :D Ich krieg mich hier nicht mehr ein vor Lachen! Saubere Verarsche, aber die hat hier jemand auch genau so verdient, Gratulation! Solche Beiträge brauchen wir hier öfters!

    Zitat

    Viele lassen sich bereits davon abschrecken, wenn das Jobcenter schreibt "Der Widerspruch konnte daher keinen Erfolg haben", weil sie nicht wissen, dass das ein einfacher Textbaustein ist,

    und zudem im Grunde nur die Rechtslage zu Gunsten der JC abgeklopft wird! Man geht ja, wie ich auch einige Jahre grundsätzlich davon aus das bei einem Widerspruch eine neutrale Beurteilung für beide Seiten erfolgt, aber das kann man, wenn man ein wenig Einblick hinter die Kulissen erhält, dan auch genau so schnell vergessen. Wenn Leute wie Turtle 1792 hier posten das sie verhindern wollen das Leute in ihr Unglück gestürzt werden durch falsche Beratung, ziehen sich meine Fussnägel hoch! Sie selbst macht doch im Grunde nichts anderes wenn sie in der Widerspruchsstelle Antworten auf Widersprüche verfasst und Menschen um Ihre Rechte bringt nur weil die Argumentation nicht Zielgerichtet war, vielleicht weil dem Widerspruchs-Einreicher das fehlt was man Qualifikation nennt! ich finde Dein Beitrag war "a richtign Watschn"! Aber Frau "MICH NIX" wird das wohl "GAR NICHT" interessieren. Der Ausflug zum EÖT zeigt ja was das Bestreben der in der Widerspruchsstelle sitzenden ausgebildeten Juristen ist, nämlich sich auf die Argumentationskette dieser Leute einzulassen damit dann vor Gericht einzusteigen bedeutet dann auch gleich den Tod für den Kläger in einem Verfahren - und so jemand will dann hier erzählen das man andere User vor falscher Beratung schützen will !


    Zitat

    wenn ich etwas veröffentliche, tue ich dies stets in der Erwartung, dass der eine oder andere davon konkreten Nutzen hat.

    ..und wenn es dann die Hilfe-Ersuchenden sind, ist es sicherlich alle Male wertvoller als wenn Vater Staat der Nutznießer ist! ...mehr, mehr, mehr kann ich da nur sagen! :D


    @ Turtle1792 -

    Zitat

    Also schwafel doch kein dummes Zeugs, du hast eh nur Ahnung von NIX. Besser noch: von GAR NIX.

    ...das mag schon sein, aber dafür bin ich nicht so (ein-)gebildet wie Du und lauf den ganzen Tag nur mit einem Auge durch die Welt - heisst es nicht in der Werbung: mit dem Zweiten sieht man besser!? Versuchs doch mal, musst dafür nur mal die "schwarze Klappe" vor dem Rechten Auge abnehmen, was man sieht, das weist Du ja sicherlich auch, kann das Gehirn - sofern vorhanden - ja auch wesentlich besser aufnehmen!

  • *gähn* Es besteht ein Unterschied, den Leuten zu Widerspruch und Klage zu raten, weil es berechtigt ist oder ihnen zu helfen, indem man sie vor dir und deinen falschen Ratschlägen warnt. Denn -wie du es auch hier schon wieder gezeigt hast- hast du von Recht und Gesetz keine Ahnung. Dein Bierbauchgefühl ist eben nicht der Nabel der Welt.

  • @ Turtle1792 - und Deine Beiträge sind auch nicht frei von Fehlern, das haben wir hier doch auch schon oft genug erfahren dürfen! Ich gleiche nur die einseitige Denkhaltung von Dir aus - irgendwer muss es ja tun - und ich hab wohl die meiste freie Zeit dafür! :D Kannst ja mal beim Kreis Heinsberg Druck machen das sie mich in Maßnahmen ala' JC Thüringen bringen sollen, Du kannst ja soviel! Mich kannst Du sicher auch ganz viel, allerdings an einer Stelle wo nie Licht hin kommt!:D

  • Auch hier besteht immer noch ein Unterschied zwischen "nicht frei von Fehlern" und "sinnentleert". Letzteres dürfte auf einen Großteil deiner Beiträge zutreffen. Aber mit irgendwas muss man sich ja den Tag vertreiben. Es gibt sicherlich nicht jeden Tag Leute, die das Essen bei McD bezahlen.

  • @ Turtle 1792 - So so, sinnentleert - solange ich solche gebildeten, hochqualifizierten User wie Dich und Kitty hier schon alleine durch meine Präsensz nerven kann ist mir jedes Thema recht ! Soviel mehr Qualität besitzen Deine Beiträge ja auch nicht! Und das schöne ist, hier sind alle gleichberechtigt, das heisst: Dein Arbeitsdenken ist hier nichts wert, somit lohnt es sich nicht die Leute wie grade in einem anderen Beitrag geschehen, doof von oben herab anzumachen. :D Wenn Dein Zahnarzt nicht die Haare von den Zähnen bekommt, sag ihm mal er soll es einfach mal mit wegätzen versuchen ! :D wäre ein Tip von einem Fachmann, anschließend kann er den Rest dann Überkronen, leisten kannst Du Dir das ja finanziell!

  • @ Horst
    Meine Antwort an Turtle1972 ist gar nicht als "Verarsche" gemeint. Es ist für mich kein Problem gute Hinweise aufzunehmen, selbst wenn Sie unfreundlich rüberkommen. Was ich mir wünsche, ist ein bisschen mehr Niveau in den Foren. Da bin ich zwar selbst noch nicht, dass weiß ich, aber vielleicht können ein paar Zitate zeigen, wohin ich zumindest strebe:


    "Ein kluger Mensch lernt auch von Narren,
    ein Narr lernt nicht einmal von Weisen."


    "Wer schweigen kann, wenn andere reden müssen,
    wird reden können, wenn andere schweigen müssen."


    "Was Du lebst, redet so laut,
    dass ich gar nicht mehr verstehen kann, was Du sagst."


    Über solche Aussagen nachzudenken, sehe ich als bereichernd an. Für eine solche Aussage im Internet werde ich mich auch in zwanzig Jahren nicht schämen müssen. In diesem Sinn wünsche ich uns allen einen kreativen und guten Tag.

  • @ turtle 1792 - klar, auf 400€ Basis versteht sich, weil Ihr, wie Kollegen von Dir bereits zugegeben haben, ja auch nichts für das Arbeitsplatzangebot auf dem Arbeitsmarkt könnt, nur dem betroffenen Hilfeersuchenden könnt Ihr dann erklären das sie die Bedingungen der AG annehmen müssen. Eure Kurzsichtigkeit führt dazu das ihr dann auch irgendwann kapiert das dies der falsche Weg ist, nur sind bis dahin Jahre ins Land gezogen, aber es ist wie in der Schule da seid ihr Bürokraten auch nie unter den Schülern gewesen die etwas schnell begreifen, jene auf die das zutrifft sind dort gelandet wo Schnelligkeit und Können etwas zählt - nämlich in der freien Marktwirtschaft und die ist bisweilen etwas gnadenloser wie das Leben bei euch Kaffeetrinkern und Vorschriftennachguckern - hinterher kann man nämlich immer schlauer sein und wenn man euch mit dem gleichen Prinzip kommt und kontert, beginnt das große Zähneknirschen! Es wird wohl noch einige Jahre dauern bis Leute wie Du es begreifen das jene die Arbeitslos werden nicht eure Fußabtreter für euren Berufsfrust sind, hättet ihr halt was anständiges werden müssen in eurem Leben! Und wenn Dich die Dummheit von mir stört mach doch einfach den Kopf zu, die hohle Kugel wäre bei Dir doch sonst gänzlich umsonst ausgebildet worden!


    Und für Deine Deutschkenntnisse: kanns = kann es