Väter immer benachteiligt - Unterhaltsberechnung

  • Wie mit Unterhalt verfahren, wenn sich Väter um ihre Kinder bemühen? 4

    1. neues Unterhaltssystem ausarbeiten (3) 75%
    2. trotzdem vollen Unterhalt zahlen (0) 0%
    3. Unterhalt in Lebensbereiche aufteilen (1) 25%

    Hallo,
    ich muss an dieser Stelle die ganze Angelegenheit Unterhalt mal von der anderen Seite aufrollen. Mein Partner wurde vor 8 Jahren von seiner Ex verlassen, welche kurz darauf zu ihrem neuen Partner (40km entfernt) zog. Die meisten Väter hätten an dieser Stelle gesagt, dann kümmer dich eben alleine. Aber er holte seinen Sohn mindestens jedes 2. Wochenende zu sich. Jetzt ist sie wieder Single und wohnt 15km entfernt. Mein Freund liebt seinen Sohn über alles und er gehört einfach zu uns. Sein Sohn ist jetzt 12 Jahre alt und sitzt im Rollstuhl. Er ist jedes 2. Wochenende sowie gelegentliche Schulwochen und je nach unserem Urlaub in den Ferien bei uns. Seine Mutter ist HartzIV-Empfängerin und bekommt nun den Unterhalt, Kindergeld und das Pflegegeld ausgezahlt - außerdem scheint genug Geld vorhanden zu sein um aller 2 Jahre ein neues Auto zu kaufen (ist ja auf den Sohn zugelassen für sie steuerfrei). Nun haben wir gemeinsam einen 2jährigen Sohn und ich frage mich wie wir noch überleben sollen. Mein Freund zahlt jetzt 356€ Unterhalt bei einem Nettoverdienst von ca. 1700€. Er hat einen täglichen Arbeitsweg von 70km und muss ebenfalls ein Auto haben, in welches wir den Rollstuhl verladen bekommen. Wir mussten uns für einen behindertengerechten Umbau hoch verschulden, da wir das Kind nicht weiterhin die Treppen hoch und runter tragen konnten. Eine 4-Raumwohnung behindertengerecht ist bei uns im ländlichen Raum nicht zu finden und selbst wenn, kaum bezahlbar. Mein Freund fährt zu jedem Elternabend in die 35km entfernte Schule (da sie nie Zeit hat ;-)) und übernimmt ebenfalls die Fahrten zur Physiotherapie an unseren Wochenenden. Jetzt frage ich mich einfach wo das Unterhaltssystem bleibt, für Väter, welche sich um ihre Kinder kümmern. Warum müssen wir ihr so viel Geld zahlen, obwohl wir ebenfalls sehr hohe Kosten haben? Warum ist es nicht möglich den Unterhalt zu kürzen, wenn sich das Kind über längere Zeit bei uns aufhällt? Manchmal habe ich das Gefühl der Staat möchte regelrecht, dass sich der Vater von dem Kind abwendet. Wie soll ich meinem Sohn erklären, dass wir mit ihm nichts unternehmen können, weil wir über 4000€ im Jahr für seinen Halbbruder bezahlen müssen, der auch bei uns die höchsten Kosten verursacht? Vielleicht kennt ja jemand noch eine mir unbekannte Gesetzeslücke, welche uns weiterhelfen könnte. Denn momentan könnte ich nur heulen, wenn ich aller 14 Tage sehe, dass sie frisch vom Friseur kommt und in jedem Raum der Wohnung ein Fernseher steht - HartzIV und Unterhalt scheint gutes Geld einzubringen.

  • Hallo Anma,


    Die Gesetzeslücke die du suchst heißt Gerichtlicher Einzelfallentscheid, geht mal zu einem Fachanwalt für Familienrecht, bei einem Fahrtweg von 70 Km und dann noch ein weiters Kind kann es durchaus sein das der KU zu hoch ist, vorallem da ja noch ein Farzeug benötigt wird um den Umgang mit Kind wahrzunehmen, aber dies sind Dinge die solltet Ihr mit einem RA besprechen.


    Und ja Unterhaltspflichtige die sich auch um ihre Kinder kümmern, sind durch die Gesetzeslage stark benachteiligt, vorallem da niemand sagen kann wie sich der KU zusammen setzt, dieser wird nunmal am Steuerfreibetrag errechnet und das war es dann.
    Ich weiß selbst wie es ist, teilweise gab es Zeiten da hatte Ich kein Geld um die Besuche stattfinden zu lassen, da einfach noch andere Kosten da waren die für die Unterhaltsberechung keine Rolle spielen.
    Lass den Kopf nicht hängen.


    gruß Sundown

  • Guten Morgen!


    Wie sundown schon schreibt, sind solche Fälle immer eine gerichtliche Einzelfallentscheidung, wenn denn keine außergerichtliche Einigung gefunden werden kann.


    Das Problem wird in diesem Fall das JobCenter sein. Bei dem Bezug von Tansferleistungen, hier Hartz4, wird der Träger immer darauf bestehen, dass der volle Kindesunterhalt gefordert wird.


    Bei dem genannten Netto-EK von 1.700€ ist die eingruppierung in der EK-Stufe 2 augenscheinlich richtig. Es wäre aber zu fragen, ob Anma seber einkommen erwirtschaftet, oder bei der Stufung zu berücksichtigen wäre. Sollten die genannten 1.700€ noch nicht bereinigt sein, wäre auch der Weg zur Arbeitsstätte noch als berufbedingte Aufwendungen zu berücksichtigen.


    Ich vermute daher, dass der unterhaltspflichtige Vater in der EK-Stufe 1 einzustufen wäre. Demnach wäre nur der Mindestunterhalt in Höhe von 334€ fällig.


    Ob darüber hinaus noch Kosten für den Umgang geltend gemacht werden könnten, ist, wie scon gesagt wurde, eine Einzelfallentscheidung. Aber eigentlich sind die Kosten des Umgangs ja schon bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.


    Nur was wurde da irgendwann mal berechnet? Der Mindestunterhalt entspricht ja lediglich dem doppelten sächlichem Existensminimum, wie es in § 1612a BGB beschrieben ist. Und warum eigentlich dem doppelten Existensminimum?


    Aber zurück zur Frage. Ich würde hier den Mindestunterhalt von 334€ ansteben. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist mit einem hohen Kostenrisiko verbunden, in Falle des Unterliegens. Ob das lohnt, kann ich nicht abschätzen. Ein RA würde vermutlich zur Klage raten, aber der bekommt seine Kostennote in jedem Fall beglichen.


    LG chico

  • So wie chico es hier schreibt sehe ich das auch, die RA'e sind immer schnell dabei und erklären das man da natürlich im Recht ist und, und, und .....und am Ende habt Ihr tatsächlich etwas von der Unterhaltsleistung reduziert bekommen und dann die dicke Rechnung vom Anwalt zu begleichen, das Spielchen kennt man ja auch von den guten Steuerberatern, am Ende fragt man sich wo das reingeholte Geld hin ist.


    Auf das Pflegegeld würde ich allerdings anteilig Anspruch erheben und das auch zur Not über den Rechtsanwalt einfordern, wenn Ihr zudem dem JC mit teilt an welchen Tagen der Sohn bei euch ist wird der ALG II Bezieherin hier auch die Leistung vom Amt gekürzt, (vielleicht lohnt es sich ja, hier bei der Mutter mal dies durchblicken zu lassen, denn dem Sohn geht es dadurch ja nicht schlechter, Ihr habt aber ein Druckmittel um den Pflegeanteil verrechnet zu bekommen. Geht die Kindesmutter nicht darauf ein würde ich dem JC jeden Tag auflisten wo der Sohn bei euch ist. Ihr habt dann zwar auch nicht mehr aber habt der Mutter zuvor ja eine klare Option geboten, deren Folgen sie dann selbst zu verantworten hat!


    Zudem würde ich mich mal mit dem Sozialversicherungsträger in Verbindung setzen und abklären ob euch nicht für derartige Notwendigkeiten wie z.B. das behindertengerechte Auto für ein Familienmitglied ebenfalls Zuschüsse oder Leistungen zustehen, selbiges gilt für die Krankenversicherung wenn es um die Fahrten zur Physio oder Reha geht, dort wird zwar wie auf dem JC auch vieles erst einmal verneint aber da sollte man dann mal auf dem Sozialamt erfragen welche Verbindungen man nutzen kann um diese Ansprüche geltend machen zu können.


    Beim Jugendamt würde ich mal hinterfragen wie es sein kann das der Sohn bereits Halter eines KFZ sein kann, wo er doch noch nicht einmal zum Führen eines KFz das hierzu nötige Alter erreicht hat, evtl. erhaltet Ihr über diesen Weg dann Informationen die auch euch dabei helfen diesen Anspruch nutzen zu können, denn wenn, dann kann der Sohn ja auch ein Zweitfahrzeug besitzen, oder???


    Vielleicht ergibt sich sogar die Möglichkeit, das der Urlaub incl. Pflegekräften zum Teil vergütet wird. In meinem Bekanntenkreis gibt es ein ALG II bezihendes Päarchen das einen hier geborenen aber die türkische Nationalität besitzenden Behinderten mit noch 2 weiteren Personen rund um die Uhr betreut und von denen ich weis das der Behinderte das alles von finanziert bekommt von den Sozialträgern, dazu gehört dann auch mal eine 16.000€ neue Austausch-Platine für den Rollstuhl, Sprachgesteuerter PC und Auto,sowie Urlaub sind da aus Kostengründen kein Thema im Jahr gehen da so nach meinem Empfinden über 100.000 € nur für einen Behinderten durch, was ich irgendwie nicht begreifen kann, da wie gesagt besagte Person noch nicht einmal die Deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollte, selbst für das Ableben ist geregelt das die Bestattung im Heimatland stattfinden wird, die Kostenübernahme ist angeblich zugesagt! Wenn das alles stimmt und möglicht ist, wäre es irgendwie völlig unverständlich das einem hier lebenden Behinderten dies nicht zustehen sollte. ich denke euch fehlen da nur die richtigen Kontakte!

  • Also wenn ich mir die Beteiligung an der Umfrage so anschaue - iss schon geil wie viele hier zu dem Thema eine Meinung haben, nur gut das ich diese Umfrage nicht erstellt habe, aber wenigsten´habe ich da wohl die gleiche Einstellung wie der oder die User-in der/die sich diese erdacht hat! Scheint wohl doch so zu sein das dieses Thema für manche Männer gänzlich uninteressant ist!