Antrag auf Wohnung stellen

  • Halli Hallo,
    ich bin neu hier und habe mal eine Frage undzwar war ich bis gestern noch in Peine gemeldet.
    Heute war ich beim Einwohnermeldeamt und habe mich jetzt bei der Adresse vom Kumpel gemeldet in Braunschweig,
    wo ich auch gerade untergekommen bin weil meine Mutter mich vor ca.
    2 Monaten rausgeschmissen hat.
    Naja jetzt zu meiner Frage weil ich ja jetzt in Braunschweig gemeldet bin könnte
    ich doch jetzt in Braunschweig auch zur arge um einen Antrag auf eine Wohnung zustellen
    oder?
    Noch was zu meiner Person ich bin 20 Jahre und habe meinen Abschluss nachgeholt.
    Die arge wird sicher nicht begeistert sein weil ich ja noch unter 25 bin aber mir bleibt ja nichts anderes übrig :(.
    Danke schon mal für eure Antworten.

  • Zitat

    aber mir bleibt ja nichts anderes übrig

    wieso denn das nicht? Deine Mutter hat Dich angeblich raus geschmissen, klar beim Kumpel muss man ja nicht die Regeln beachten die Zuhause gelten! Spar Dir bitte Deine ganze Auflistung an Gründen warum das alles so läuft, ich weis das da eh keine Einsicht zu erwarten ist und es Gründe genug gibt die Dinge so zu betrachten wie Du es gerne hättest.
    Fakt ist das Deine Eltern zunächst einmal heran gezogen werden um zu prüfen ob diese noch Unterhaltspflichtig Dir gegenüber sind, ist dem so stellt sich die Frage, zahlen die Dir die auswärtige Unterkunft oder sagen sie das Du Zuhause unter kommen kannst. Sieht also nicht so rosig aus mal eben beim JC anzutanzen und zu sagen: Zahlt mir mal die anteilige Miete bei meinem Kumpel! Da muss es schon gute Gründe geben warum man Dir eine Unterstützung gewähren sollte!

  • hallo!
    ich kenne mich rechtlich nicht sonderlich gut aus was die situation von unter 25 jährigen angeht. aber wäre in seinem fall nicht erstmal zu prüfen ob es überhaupt tragbar wäre das er wieder daheim einzieht? ich weis ja nicht ob wir schon soweit sind aber wenn da unüberbrückbare schwierigkeiten da sind dürfte es ihm ja auch nicht zuzumuten sein das er zurück nach hause geht.


    ps:@horstGRUNERT:
    bitte nich böse sein aber ich habe mir bereits etliche fragen u antworten durchgelesen. warum sind sie sich immmer so sicher was in den köpfen der menschen wirklich vorgeht? ich finde sie unterstellen den menschen dinge die sie gar nicht beweisen können. oder warum sagen sie das z.b. ihm keine einsicht zu erwarten sei? kann man schon aufgrund einiger buchstaben das wesen der menschen erkennen?

  • devichick
    Wenn mit besagtem, "nachgeholten Abschluss" kein Berufsabschluss gemeint ist, sind in der Tat erst einmal Deine Eltern in der Pflicht, Dich zu unterhalten. Diese wiederum kann niemand zwingen, Dich wieder aufzunehmen! Auf der anderen Seite werden Unterhalt + eventuelles Kindergeld kaum reichen für Miete und Lebensunterhalt, also...


    1) Seh Dich nach einer für Braunschweig angemessenen Wohnung um. Zur Prüfung der Angemessenheit kannst Du den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur nutzen. Nur umsehen, aber noch keinen Mietvertrag unterschreiben.


    2) Als Nächstes gehst Du zum für Dich zuständigen Jobcenter in Braunschweig, beantragst dort ALG II, die Übernahme der Kosten für Deine künftige Wohnung und eine Wohnungserstausstattung.


    Gawain

  • Guten Morgen!


    Ein Unterhaltsanspruch ggü. den Eltern besteht hier nur dann, wenn sich der TS in Ausbildung befindet. Wenn dem nicht so ist, besteht familienrechtlich kein Anspruch auf Unterhalt.


    Dann bliebe nur der Weg zum JC. Hier würde vermutlich versucht werden die U25-regelung anzuwenden. Wenn die Eltern den TS aber nicht mehr aufnehmen wollen, müsste das JC einspringen.


    LG chico

  • Zitat

    Wenn die Eltern den TS aber nicht mehr aufnehmen wollen, müsste das JC einspringen.

    aber doch wohl nur überbrückend wenn die Unterhaltspflicht der Eltern festgestellt wird


    Zitat

    bitte nich böse sein aber ich habe mir bereits etliche fragen u antworten durchgelesen. warum sind sie sich immmer so sicher was in den köpfen der menschen wirklich vorgeht? ich finde sie unterstellen den menschen dinge die sie gar nicht beweisen können. oder warum sagen sie das z.b. ihm keine einsicht zu erwarten sei? kann man schon aufgrund einiger buchstaben das wesen der menschen erkennen?

    Man könnte auch das sicherlich, an ein paar Buchstaben erkennen wie das Wesen eines Menschen tickt - Profiler bei der Polizei haben bisweilen noch nicht einmal diese und Du wärst sicherlich erstaunt was die alles über eine Person mit diesen paar Informationen aussagen würden! Ich maße mir das aber nicht an, komme aber auch nicht umher aufgrund meiner Aktivitäten in meinem bisherigen Leben, auch gewisse Vorstellungen zu dieser oder jener Person anhand gemachter Erfahrungen zu unterstellen. Bei "devichick" fällt auf das er eine klare Strategie verfolgt und im Grunde auch weis was weiter zu tun ist, hier aber trotzdem eine Bestätigung dessen abruft!

    Zitat

    weil ich ja jetzt in Braunschweig gemeldet bin könnte
    ich doch jetzt in Braunschweig auch zur arge um einen Antrag auf eine Wohnung zustellen
    oder?

    das ging in Peine nämlich nicht !!! - Nach dem Motto jetzt habe ich diese Fakten geschaffen, wird auch keine Einsicht zu erwarten sein! So sehe ich das nun einmal bei einem Jugendlichen der den Drang verspürt sich vom Elternhaus unabhängig zu machen! Mutti hat ihn mit dem Rausschmiss enttäuscht! Und er musste diese unsägliche Situation 2 Monate ertragen - weil er da ja nun nicht mehr hin zurück konnte ohne sich einer gewissen Blösse zu ergeben! - Kann man sehen wie man will, aber das denke ich über DC.


    Die Frage nach dem eigentlich jetzt vom JC Braunschweig Hilfe bekommen zu müssen ist doch mit einer klaren Erwartung verknüpft und im Grunde auch gar nicht in Frage gestellt, deswegen auch keine zu erwatende Einsicht! Mag jeder anders sehen, ich sehe das so und so oft liege ich damit auch nicht falsch! Allerdings und das kann ich nur bestätigen, erzeugt das sehr oft auch Unmut, aber dem muss ich mich ja auch auf dem JC oder hier im Forum oft genug ebenso stellen und warum sollte ich da der Einzige sein!


    Manchmal sind aber auch Dinge ausschlaggebend für eine Meinungsbildung die nicht gesagt werden, z.B. warum man Zuhause raus geflogen ist !????
    Ich will das hier aber nicht endlos ausweiten, bezüglich der Nachteile die dem Kumpel entstehen könnten habe ich hierzu etwas geantwortet und auch wie ich die Situation an sich schon beurteile. DAfür ist aber auch ein Forum da, das jeder der ein anderes Bild von der Fragestellung hat sich dazu äußern kann und wenn das dann noch hilfreich ist um so besser!

  • Guten Morgen!


    Zitat

    aber doch wohl nur überbrückend wenn die Unterhaltspflicht der Eltern festgestellt wird


    Solange sich der TS nicht in Ausbildung befindet, wird diese Unterhaltspflicht der Eltern aber nicht festgestellt werden können.


    Und je größer der Zeitraum zwischen dem, wie auch immer geartetem, Abschluß bis zur Aufnahme einer Ausbildung wird, um so geringer wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Unterhaltspflicht der Eltern wieder auflebt.


    LG chico