Unterhaltsanspruch volljähriges Kind mit eigenem Kind (Abendschule) Erwerbsfähigkeit?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder, :)


    Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage an euch.


    Ich bin 18 Jahre alt und wohne nicht mehr bei meinen Eltern, sondern mit meinem Freund in einer eigenen Wohnung. Wir haben ein Kind zusammen, dass jetzt 1 1/2 Jahre alt ist.
    Seit seiner Geburt bin ich Zuhause und betreue ihn, habe jetzt aber ab September vor meinen Abschluss nach zu machen. Ich habe auch bereits einen Platz an einer Abendrealschule bekommen. Leider hat mich keine normale Schule mehr nehmen wollen, da ich nicht mehr schulpflichtig bin.


    Meine Eltern mussten die letzte Zeit keinen Unterhalt mehr zahlen, da ich in keiner Ausbildung war. Da ich jetzt aber am September wieder beginne wären sie theoretisch wieder verpflichtet zu zahlen. Nun habe ich in einem anderen Forum gelesen, dass eine Abendschule keine Bedürftigkeit begründet, da man ja theoretisch tagsüber noch einen Job ausüben kann. Somit wären meine Eltern doch nicht verpflichtet zu zahlen.


    Nun ist es aber so, dass ich ja meinen unter 3 Jahre alten Sohn tagsüber betreue, wenn ich nun auch noch arbeiten gehen würde, würde ich ihn kaum sehen und hätte zudem kaum Zeit etwas für die Schule zu machen.


    Meine Frage ist nun, ob man von mir verlangen kann, dass ich mein 1 1/2 jähriges Kind nur 2 Stunden am Tag sehen kann, damit ich noch zusätzlich zu der Abendschule arbeiten gehe?
    Oder müssen meine Eltern bei diesem Sachverhalt zahlen, da ich aufgrund der Betreuung nicht noch arbeiten gehen kann?


    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen! Habe bisher leider nichts dazu im Internet gefunden, außer dass bei ALG 2 davon ausgegangen wird, dass jemand, der ein Kind unter 3 Jahren betreut nicht als erwerbsfähig angesehen wird und somit auch keine Jobangebote bekommt.


    Das heißt theoretisch müsste das doch beim Unterhalt auch so geregelt sein, dass wenn ich mein Kind betreue ich nicht noch zusätzlich erwerbsfähig bin - also meine Eltern Unterhalt zahlen müssen?


    Vielen Dank für die Hilfe!:)

  • Deine Eltern müssen bei dieser Schulform kein Unterhalt zahlen, wie du bereits goldrichtig erkannt hast. Dass du tatsüber nicht arbeiten kannst, ist ja immer noch derselbe Grund, wieso sie derzeit auch nicht zahlen müssten. Du könntest dir genausogut eine normale Ausbildung suchen mit der den gleichgestellten Realschulabschluss erwirbst. Das müsstest du dann auch tagsüber machen (genauso, wie wenn dich eine normale Schule wieder aufgenommen hätte) und dann müsstest du dein Kind ja auch fremdbetreuen lassen. Dann bestünde Unterhaltsanspruch.

  • Hey,


    Chico hat es schon auf den punkt gebracht, der Vater des Kindes ist der Mutter zum Betreuungsunterhalt verpflichtet.
    Allerdings ist auch die Antwort von Turtel nicht ganz falsch, wenn Du eine Ausbildung machst, kann dein Unterhaltsanspruch wieder aufleben, für die Kosten der Fremdbetreuung müßte dann der Vater des Kindes aufkommen, sollte dieser nicht genug Einkommen haben zahlt das Jugendamt einen Kitaplatz, schau einfach mal welche Kita Krippenplätze anbittet.


    In diesem Fall wäre dann eher Alg2 oder Bafög zu beantragen, falls das Geld nicht reichen sollte.


    gruß Sundown