Sozialhilfe statt Hartz 4

  • Der Fall: Ich beziehe seit langem Hartz 4, bin aber seit über 2 Jahren durchgehend krank geschrieben. Ich hatte seit dieser Zeit auch keine EGV und keine Einladung im Jobcenter. Nun muss ich aber (verständlicher weise) eine Untersuchung beim Ärztlichen Dienst machen, in der meine "Erwerbsfähigkeit" vom Amtsarzt überprüft wird. Falls ich in die Sozialhilfe falle, glaube ich zu wissen, dass es Finanziell keinen Unterschied gibt. Mein Problem ist nur, dass ich von der Sozialhilfe nicht die geringste Ahnung habe. Kann ich meine jetzige Krankenversicherung behalten,welche Fallen können vom Sozialamt auf mich zukommen, was darf das Sozialamt von mir verlangen usw.? Falls jemand von euch schon Erfahrung mit dieser oder einer ähnlichen Situation gemacht hat würde ich mich über jede Information freuen.
    Mit Dank im voraus. Steinzeitler

  • Deine jetzige Krankenkasse kannst Du natürlich behalten. Nur der Status ändert sich von pflichtversichert auf freiwillig versichert, da es im SGB XII keine Pflichtversicherung gibt. Was dich sonst so erwartet: 1x pro Jahr ein Amtsarzttermin ob vielleicht doch wieder H4 zuständig ist bei Untersuchungsergebniss über 3 Std/Tag Erwerbsfähigkeit. Manchmal ein Beratungstermin. Vielleicht ein 1€ Job ( eine Bekannte von mir = 2x2 Std/Woche Mitarbeit Kleiderkammer Caritas ). Was Dich leider nicht mehr erwartet ist bei Sozialhilfe die unbewertete Anrechnungszeit in der Rentenversicherung. Finanziell gibt es einen Unterschied beim Schonvermögen: Bei Sozialhilfe bis 60 Jahre = 1600 €, über 60 Jahre = 2600 €.

  • Zitat

    Nur der Status ändert sich von pflichtversichert auf freiwillig versichert, da es im SGB XII keine Pflichtversicherung gibt.

    Interessant und wie sieht es damit aus das in Deutschland jeder eine Krankenversicherung haben muss? Freiwillig versichert heisst aber doch wohl nicht Privatversichert, sondern freiwillig gesetzlich versichert ? Oder ?!

  • Falls ich in die Sozialhilfe falle, glaube ich zu wissen, dass es Finanziell keinen Unterschied gibt. Mein Problem ist nur, dass ich von der Sozialhilfe nicht die geringste Ahnung habe. Kann ich meine jetzige Krankenversicherung behalten,welche Fallen können vom Sozialamt auf mich zukommen, was darf das Sozialamt von mir verlangen usw.? Falls jemand von euch schon Erfahrung mit dieser oder einer ähnlichen Situation gemacht hat würde ich mich über jede Information freuen.
    Mit Dank im voraus. Steinzeitler


    Wenn Du eine geringfügige Beschäftigung annimmst, werden Dir 70 % vom Einkommen ab dem 1. Euro wieder abgezogen. Keine 100,00 Euro Freibetrag wie beim ALG II. Das verursacht sogar richtig Verwaltungsaufwand bei Dir. Habe schon einen ganzen Ordner voller Bescheide innerhalb eines halben Jahres bekommen, weil der Bescheid immer wieder neu angepasst werden muss. Kannst aber Werbungskosten geltend machen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen und nicht in der Regelleistung enthalten sind. M. E. eine schwachsinnige Ungleichbehandlung von Sozialhilfeempfängern und ALG II Empfängern. Wenn Du krank bist und noch etwas arbeiten kannst, wirst Du dafür bei geringen Einkommen auch noch bestraft mit einem größeren Abzug als beim ALG II. Das muss mir auch mal jemand erklären was diese Ungleichbehandlung soll. Mal ganz abgesehen von den Behördenaufwand, weil ständig neue Bescheide erlassen werden müssen. Nach meiner Meinung reine Schikane durch den Gesetzgeber.