Wohne bei Schwester, Wohnung nicht gemeldet!

  • Hallo,


    bei mir gibt es folgenden Sachverhalt:
    Ich bin (leider) arbeitslos und habe noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bis zum 19.08.2012.
    Nun ist es so das meine Schwester (30 Jahre) unser Elternhaus übernommen hat und ich (29 Jahre) bei Ihr zur Miete wohne.
    Ich habe eine eigene Wohnung (mit Wohnstube, Schlafzimmer, Küche, Bad, Strom- und Wasserzähler und einen eigenen Eingang).
    Meine Schwester erzählte mir, dass Sie die Wohnung nicht gemeldet hätte.
    Wir haben auch nur einen mündlichen Mietvertrag.


    Ich wollte mir nun einen Termin im Jobcenter machen und einen Antrag auf ALG 2 machen.
    Ich frage mich nun, ob ich in diesen Fall überhaupt Anspruch auf Wohngeld habe. Oder muss meine Schwester die Wohnung erst anmelden und einen schriftlichen Mietvertrag aufsetzten?


    Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.


    M.f.G.


    Leo

  • ...und die Wohneinheiten sollten voneinander getrennt sein, Du solltest also nicht erst durch die gemeinsame Küche oder sonstige Räume den Zugang erlangen können. Flur geht noch so grade! ein Bekannter von mir hat die Dachetage ausgebaut und dann dort seine eigenen Räumlichkeiten gehabt, als erstes hat er dann an der Türklingel ein Schild angebracht das man für Besuche bei ihm 2 x läuten muss, später hat er sich dann eine von den Funk-Haustürschellen gekauft, man muss halt von zeit zu Zeit drauf achten das die Batterie noch genug Saft hat. Den Hausflur haben die Eltern dann von den ersten Mieteinnahmen gleich umgebaut indem sie eine Glasdurchgangstür, abschließbar dahinter einbauen ließen und so eine weitere Abgrenzung zur Wohnung des Sohnes vorweisen konnten. überprüft hat das niemals jemand - so interessant und wichtig scheint es dann einigen JC nun auch wieder nicht zu sein, was ja auch Sinn macht denn ein Umzug von Sohnemann hätte die bestimmt auch eine ganze Stange Geld gekostet. Der Sohn besaß zwar zunächt keine eigene Küche abe rdie hat man dann mit ein paar modernen Schrankelementen an der einen Kopfwand des Dachgeschosses installiert, einen schönen Kühlschrank, nur für's Bier hat er inzwischen auch und ein Induktionskochfeld was noch nie benutzt wurde sowie eine Mikrowelle die tatasächlich schon mal benutzt wurde um Popkorn zu machen! :D Beide Eltern mussten Ihn auch von Anfang an seiner Arbeitslosigkeit nicht mehr unterstützen, denn anch seiner Ausbildung wurden die Azubis noch gut 3 Monate weiter beschäftigt bevor sie allesamt auf die Strasse gesetzt wurden!
    Das erste was sie gemacht haben war allerdings ein schriftlicher Mietvertrag! Du siehst im Grunde muss man sich keine Sorgen machen, man muss nur nachdenken und schauen das die Vorgaben erfüllt sind !

  • Danke für eure Antworten.
    Die Wohneinheiten sind voneinander getrennt. Ich wohne im oberen Geschoss und habe eine Treppe nach unten zu meinen eigenen Flur mit einen Eingang von aussen. Ich denke da sollte es keine Probleme geben.
    OK, dann muss meine Schwester die Wohnung zwingend anmelden, ja? Was kann sonst passieren? bekommt meine Schwester eine Strafe und/oder habe ich dann kein Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung?
    Ich habe gelesen, dass die Jöbbörse manchmal die Einsicht der Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt. Dürfen die das nun oder nicht? Ich zahle denk ich weniger Miete als im Regelsatz (ich muss mich noch schlau machen wie hoch der Regelsatz für die Unterkunft ist, dort gibt es regionale Schwankungen, richtig?).


    Gruß


    Leo

  • die dürfen unter umständen und bei verdacht auf betrug die konten der letzten 10 jahre einsehen! und allein die tatsache, dass du danach fragst und deine schwester


    Zitat

    OK, dann muss meine Schwester die Wohnung zwingend anmelden


    jetzt was machen muss, zeigt deutlich, dass da wohl schon jetzt einiges im argen bei euch liegt! :-(

  • @ lacki: Betr. Konten der letzten 10 Jahre
    Wer zahlt das denn? Ich selbst habe noch die Kontoauszüge der letzten 3 Jahre. Wiederbeschaffung kostet bei Sparkasse 5 € pro Monat, also der Ausdruck von Mikrofilm auf Papier. Wären ja bei 7 Jahren "Fehlbestand" stolze 420 € !!!

  • es geht nur darum, dass Sie denn meine Miete erhöhen will, dachte vllt kann ich das vermeiden...
    Aber es ist wie es ist und bevor es Ärger gibt werden wir denn die Wohnung anmelden und einen schriftlichen Mietvertrag aufsetzten.


    Gruß


    Leo

  • bla


    der Kunde zahlt das! Der Kunde muss die Auszüge ja auch beantragen. Mikrofilm bei den Sparkassen? Wir sind im digitalen Zeitalter, dass müsste aber auch anders gehen.


    Leo


    Zitat

    es geht nur darum, dass Sie denn meine Miete erhöhen will,


    richtig, denn wenn nun der Staat die Miete zahlt, dann bitte auch das maximum, was das jobcenter zahlen muss! wir sind doch clever! ;-)

  • Wird man aber nicht mitmachen, wenn anhand der Kontoauszüge ersichtlich ist, dass bisher eine wesentlich niedrigere Miete bezahlt wurde. Dann ist der neue, schriftliche Mietvertrag (es gelten nämlich auch mündliche!) lediglich ein Scheinvertrag und als sittenwidrig anzusehen. Dessen ungeachtet, dass sich die TE selbst in den Popo beißt, so dumm zu sein und einen MV mit höherer Miete als bisher abzuschließen. Wenn sie nämlich doch mal wieder Arbeit haben sollte (oder sanktioniert wird, oder, oder), dann muss sie auch mehr Miete SELBST zahlen. Vom eigenen Geld. Und Leo: Miete kann man nicht so einfach erhöhen, dafür gibt es Vorschriften.

  • ... nur mal zur Info, von wegen Miete kann man nicht so einfach erhöhen, selbst während des Bezugs von ALG II geht sowas! Der Mieter hatte ständig Diskussionen mit dem Job-Center wegen der Mietnebenkosten und obwohl erst ein paar Jahre zuvor die Miete von 360 € auf 375€ angehoben wurde wurde kurz danach eine Mieterhöhung auf 390€ erhoben und dies passierte alles weil die Richterin im Sozialprozess des Beklagten die Vermieterin kontaktierte und diesen Vorschlag wohl erläutert hat. Und in der Folge durfte sich der Mieter ganze 6,24 € Warmwasserkosten von dieser Miete anrechnen lassen, die inzwischen zudem vom JC auch voll übernommen werden! -Richtig ist das es jährliche Erhöhungen gibt die %-tual genau festgelegt sind, darüber hinaus die Miete zu erhöhen müsste dann schon mit erheblichen Wohnverbesserungen wie z.B. Dämmung der Aussenfassade begründet sein und auch das lässt sich mal nicht so eben in vollem Umfang auf die Miete drauf schlagen, was grade Wohnungsbaugesellschaften sehr gerne tun, wohl wissend das viele Mieter einen Rechtstreit bei Gericht scheuen, hier kann ich nur raten rechtzeitig Mitglied beim Mieterschutzbund zu werden!


    @ lacki - ja, und wo liegt Dein Problem damit, das man noch mal eben die Miete erhöht ? Du störst Dich doch auch nicht daran das Sachbearbeiter vom Sozialamt als gutes Beispiel voran gehend Ihre Zweiteinkünfte mittels Vermietung von sozialen Wohneinrichtungen auf Kosten der Allgemeinheit aufbessern indem sie Ein-Zimmer Wohnungen auf einer Etage durch Umbaumassnahmen schaffen um dann hinterher von den armen Schweinen dafür zwischen 200 - 300€ zu kassieren, dasselbe kenn ich von einem ehemaligen stv. Direktor eines Gesundheitsamtes in der schönen Studentenstadt Aachen! Die Mieteinnahmen aus den 5-6 Etagen Altbauwohnungen wo sich jeder Student dann noch mit 2-3 weiteren Mietern eine Küche und ein Bad teilt willst Du doch gar nicht wissen! So ist es eben wenn neoliberalen Quarkkopfen kein Riegel vorgeschoben wird in ihrer Gier nach Geld, weil der nächste Oldtimer in die Lagerhalle voll restauriert gefahren werden muss! Von denen zahlt doch keiner richtig Steuern, da wird ständig getrickst und all das geht zu Lasten der Allgemeinheit und die Krönung ist, das diese Menschen dann schon seit 10 Jahren in Frührente sind die sich auf knappe 5000€ mtl. beläuft und aufgrund von Herzleiden niemals bis 67 arbeiten müssten! Werde doch einfach mal wach lieber "lacki"; bevor Du immer nur auf den kleinen Ganoven rumhackst trau Dich doch mal was gegen die Großen Ganoven zu sagen, aber dazu fehlt Dir dann doch die Courage, nicht wahr!? Guck Dir doch nur mal unseren Bundestag an, da sitzen doch keine Menschen mehr drin die wie Du oder ich Jahr für Jahr gearbeitet haben, da siehst Du Jungspunde frisch von der Uni und das einzige was die jemals gearbeitet haben lag wohl in deren Praktikumszeit als Schüler wenn sie mal auf Party wollten und keine Kohle von Papa oder Mama bekommen haben! Tut es nötig das die sich mit Begründungen wie "dem sonst nicht vorhandenen Abstand zur Lohngruppe Ihrer nächsten Untergebenen" einfach mal eben wieder eine paar 100 € auf Ihre ohnehin nicht schlechten Bezüge drauf knallen, obwohl Deutschland doch angeblich so ein hohes Haushaltsdefizit hat??? Deine Jungs von der FDP sind komischer Weise immer die Ersten die dabei mitmachen, richtig ??? Also lass mal die Türe im Dorf, wenn es darum geht die Miete einer bisher vielleicht viel zu günstig vermieteten Wohnung unter Verwandten an den Pranger zu stellen; zum einen kann der ALG II beziehende Mieter da eh nichts gegen machen und rechne Dir mal die Alternative aus wenn der dann eine andere Wohnung suchen würde/müsste weil seine Schwester nun auf den Geschmack gekommen ist! Seh es mal von der anderen Seite, wo wäre der ortsübliche Mietspiegel denn, wenn seine Schwester eher auf den Trichter gekommen wäre oder wenn dies bei vielen anderen Verwandten die es noch in Deutschland in ähnlicher Form handhaben auch passiert wäre ? In der Folge könnte dann die Abzocker noch mehr verlangen, oder willst Du abstreiten das es so käme! Ich halte da jede Wette, ich kenne nicht viele Wohnungen die im Laufe der Jahre günstiger geworden sind, genau genommen nicht eine Einzige; das Einzigste was die Wohnungen werden ist schlechter weil kaum ein Vermieter Zeitnah den Istzustand erhält ! Dies ist doch viel zu Kostenintensiv, spätestens der Steuerberater wird schon um sein Honorar rechtfertigen zu können, diesen Neunmalklugen Ratschlag vom Stapel lassen, denn der muss seine Arbeitsleistung ja auch verkaufen und will letztlich auch nur immer mehr verdienen!