Heizkostenerstattung

  • Hallo da draußen in der Cyberforenwelt.


    Ich beziehe seit 2008 Grundsicherung zu meiner Rente. Ich habe letzte Woche eine Aufforderung erhalten meine Heiz-/und Betriebskostenabrechnungen ab 2008 vorzulegen. Ich weiß dass sie das darf, aber mir ist nicht so ganz klar und mir konnte bisher keiner erklären, ob das als anrechenbares Einkommen zählt, wenn ich eine Heiz-/und Betriebskostenerstattung erhalte. Ich hab letzte Woche meine Abrechnung zum Sozialamt geschickt und darum gebeten, so denn erforderlich, diesen Betrag als Darlehen zu betrachten, damit mir für den September nicht gleich die ganze Summe fehlt. Nun wird der oder die eine oder andere mir sicher erklären, dass ich ja für den August mehr hatte. Richtig, aber was macht der Mensch (in diesem Fall ich) wenn mal eine außerordentliche Erstattung im Sinne einer Heiz-/Betriebskostenabrechnung kommt. Genau, ich begleiche offene Rechnungen oder gehe mal nicht ganz so Pfennigfuchsig einkaufen. Außerdem kann ich meinen Kaninchen dann auch mal was feines holen (z.B. nen Sack Möhren extra :o )


    Lange Rede kurzes Palaver: gibt es irgendwo was gesetzlich festgesetztes wo steht, dass mir die Rückzahlung, die ich mir ja für den August abgezogen habe, angerechnet wird?


    Thanks

  • Problem is da keins... Die Frage ist nur ob die mir diese Guthaben überhaupt anrechnen dürfen?


    [h=6]§ 35
    Unterkunft und Heizung[/h] (1) Leistungen für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. Leistungen für die Unterkunft sind auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. ......


    Evtl. prüfen die nur mal, ob die bisher der Berechnung zugrunde Miethöhe auch weiterhin anzuwenden ist.
    Die Miete hat sich ja verringert (Rückzahlung eines Guthabens). Letztendlich hast Du anscheinend das
    Guthaben ja auch nur durch die Grundsicherung erhalten.
    Dazu müsste man nun die Berechnung der Grundsicherung genau kennen, um zu sagen, ob es heir auch
    eine relevante Veränderung in der Vergangenheit geben wird (sprich Rückforderung).


    Die Unterkunftskosten können auch als Pauschale gewährt bzw. in die Berechnung einbezogen werden.


    dms

  • Na das wird dann teuer.... Ich hatte diesmal das Problem, dass ich den Umschlag nicht hoch genug frankiert hatte. Das Teil kam zurück. Nun werde ich das alles nochmal eintüten und abschicken... Kann mich das die Grundsicherung kosten?