Unterhalt, schulische Ausbildung

  • Hallo,
    Ich bin 19 Jahre alt und habe vor kurzem meine Ausbildung begonnen.
    Meine Eltern sind seit ich 6 bin getrennt. Mein Vater und ich haben 7 Jahren keinen Kontakt mehr. Bis ich 18 wurde, laut meiner Mutter, hat er einen kleinen Unterhalt gezahlt. Dann stellte er die Zahlung ein, ich habe ihn dann kontaktiert und gebeten mir weiterhin unterhalt zu zahlen. Er hat sich bereit erklärt 86eur zu zahlen.
    Er ist nun neu verheiratet.
    Vor ein paar Monaten habe ich ihn angerufen, und gefragt ob er mich noch mehr unterstützen könne, weil meine Ausbildung monatlich Geld kostet. Er würde mir auch gern mehr geben, aber seine Frau setzt ihn unter Druck. Entweder ich oder sie.
    Er riet mir dann ich solle ihn verklagen. Denn er würde mir gern mehr Geld geben, will aber seine Ehe nicht riskieren.
    Ich habe Schüler BAföG im mai beantragt.. Vater und Mutter werden darin berücksichtigt.


    Meine frage ist nun ob mir von ihm Geld zusteht? Wo ich hin muss zum verklagen, ob es mich viele nerven kosten wird und wer den Anwalt zahlen muss?


    Liebe Grüße
    FrlBird


  • Gibt es denn anzurechnendes Einkommen vom Vater ? (sollte aus dem Bescheid hervorgehen).
    Wenn ja, dann mal nach Antrag auf Vorausleistung googeln und vorab informieren.
    Da sind aber noch einige Fragen zu klären!


    Wenn nein, dann würde ich erst mal nichts unternehmen und nehmen, was er zahlt.
    Warum -> siehe weiter unten.



    Wer den RA bestellt, zahlt auch erstmal.
    Insoweit kann der Hinweis vom Vater auch ein geschickter Schachzug sein,
    wer die Klage anstrengt, trägt auch das Kostenrisiko.


    Optimal für dich, wenn es über den Antrag auf Vorausleistung laufen könnte, weil da das BAföG-Amt sich um
    die unterhaltsrechtliche Belange kümmert.


    Evtl. kannst Du vorab auch mal beim Jugendamt nachfragen, ob man dir dort weiterhelfen kann;
    verpflichtet sind die aber nicht direkt.


    dms

  • Hallo Fräulein Vogel,


    welche Aubildung machts Du denn? Schulisch oder beruflich? Erhälst Du eine Ausbildungsvergütung?


    Wo Wohnst Du? Noch bei einem Elternteil oder hast Du eine eigene Wohnung?


    Erhälst Du das Kindergeld? Und ist Dir bekannt, dass seit Deiner Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind?


    Das mit dem verklagen würde ich zunächst mal lassen. Im schlimmsten Fall trägst Du alle Kosten eines solchen Rechtsstreits.


    Aber beantworte zunächst mal meine Fragen.


    LG chico

  • Ich mache eine schulische Ausbildung zur Erzieherin, muss monatl. Schulgeld zahlen. Und erhalte keinerlei Vergütung.
    Ich bin in ein anderes Bundesland, Berlin, in eine WG gezogen.
    Kindergeld bekomme ich.
    Ja das mir was zusteht weiß ich aber wieviel.denn mit ihm kann ich nicht reden. Weil seine Frau ihn wiegesagt vor die Wahl stellt. Und wenn er nun zu gut verdient und das mein BAföG Geld verringert und er aber weiterhin fast nix an unterhalt zahlt, weiß ich nich Recht, was ich tun soll.

  • Hallo FrlBird,


    na, dann kennen wir jetzt schon mal Deinen Bedarf. Als Azubi mit eigenem Hausstand hast Du einen pauschalen Unterhaltsbedarf von 670€. Darauf angerechnet wird das volle Indedrgeld, welches Du ja bereits erhälst.


    Restbedarf 486€. So, BAföG hast Du bereits beantragt. Da musst Du nun mal den Bescheid abwarten. Wenn BAföG gezahlt wird, ist das ebenfalls voll auf den Bedarf anzurechnen. Den Restbedarf musstet Du dann von beiden Elternteilen, je nach ihrer Leistungsfähigkeit, fordern.


    Wie bist DU denn zur Zeit krankenversichert?


    LG chico