Private Homepage vs unternehmerische Tätigkeit

  • Hallo,


    ich bin mit dem Studium (neue Medien) fertig und werde mich morgen arbeitslos melden. Anschließend mache ich mich in dem Bereich selbständig. Das steht schon fest. Morgen beim Gespräch mit dem Berater im Amt würde ich gerne meine private Homepage zeigen, damit er sich ein Bild machen kann und mein Vorhaben dann hoffentlich auch unterstützt. Dort zeige ich meine bisherigen Arbeiten. Ich habe bisher nur für Freunde bzw die Uni und nicht für Geld gearbeitet und auch die Webseite ist dementsprechend gestaltet. Professionell, aber ohne Angebote o.ä.. Laufe ich Gefahr, dass die Seite bereits als "unternehmerische Tätigkeit" gewertet wird und ich deshalb den Anspruch auf den Gründungszuschuss verlieren könnte?


    Gruß

  • Hallo suni,


    wenn ich das richtig lese, muss man vorher aber ALG1 - Anspruch haben.


    Hallo,


    ich bin mit dem Studium (neue Medien) fertig und werde mich morgen arbeitslos melden. ....


    Gruß


    Ob du mit dem Studium einen ALG 1 Anspruch erworben hast, wage ich
    zu bezweifeln.


    ...Morgen beim Gespräch mit dem Berater im Amt würde ich gerne meine private Homepage zeigen, damit er sich ein Bild machen kann und mein Vorhaben dann hoffentlich auch unterstützt. Dort zeige ich meine bisherigen Arbeiten. Ich habe bisher nur für Freunde bzw die Uni und nicht für Geld gearbeitet und auch die Webseite ist dementsprechend gestaltet. Professionell, aber ohne Angebote o.ä.. Laufe ich Gefahr, dass die Seite bereits als "unternehmerische Tätigkeit" gewertet wird und ich deshalb den Anspruch auf den Gründungszuschuss verlieren könnte?


    Gruß


    Wie du selbst schreibst, ist dies eine private Homepage.
    Wenn es den auch von der Aufmachung und vom Inhalt her als solche zu erkennen ist, dann spricht nichts dagegen, die als
    Ausgangspunkt für eine professionelle Webseite zu benutzen.
    Ob es sinnvoll ist, die auch im ersten Gespräch zu offenbaren, hängt wohl von dem Geschehen vor der Linse ab.


    Ich kann aus deinem Posting nicht erkennen, inwieweit Du dich auch mit den betriebswirtschaftlichen Dingen und den
    sonstigen Genehmigungsverfahren beschäftigt hast.


    Vielleicht schaust Du vorher auch mal hier die Webseite an.
    Es gibt noch wesentlich mehr an Webseiten im Netz als Info-quelle.


    dms

  • Ich habe nebenher regelmäßig als Angestellter gearbeitet. Insg. 14 Monate in den letzten zwei Jahren. Ich nehme an das reicht für ALG1!?


    Businessplan usw ist schon alles in Arbeit. Danke für de Hinweis dms. Vielleicht schreibe ich extra nochmal irgendwo dick "private Homepage von" rein, damit da nix schiefgeht.


    Wie geht denn das Amt vor, wenn ich meine Gründungsabsicht deutlich mache? Werden mir dann trotzdem Stellen vermittelt, die ich dann bei Abgabe des Businessplans bzw. Antrages in 14 Tagen wieder kündigen müßte? Solange brauche ich dafür noch. Oder entscheidet das der Berater individuell? Für den Fall wäre dann mein Portfolie nützlich.

  • Hallo Suni


    Über die Homepage solltest Du Dir keine Sorgen machen müssen wenn diese nicht bereits vor der Gründung als Geschäftlicher Bestandteil dargestellt wird, man kann z.B. auch gebrauchte Geräte Möbel und Einrichtungen vorab "Privat" kaufen und sie dann in das Unternehmen überführen, einzig was dann nicht mehr geltend gemacht werden kann ist die "Vorsteuer" für diese Gegenstände selbst wenn Du Kaufverträge hast in denen Dir eine Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde, Du hast das nämlich als Privatperson bezogen und so geht das dann auch ohne die ansonsten absetzbare MwSt in das Betriebsvermögen über. Wenn Du also nachweisen kannst das Du die Homepage vorab erworben hast kannst Du sogar diesen Kauf in die Geschäftsgründung einfliessen lassen, dies darf aber nicht geschehen bevor Du die Existensgründungsdarlehn-Zusage hast. In den Businessplan kannst Du diese Anschaffung allerdings schon einfließen lassen z.B. mit einem Fixkostenbetrag von z.B 800€ so hast Du die Arbeit nicht ganz umsonst gemacht!


    Hoffe die Info hilft Dir etwas weiter, das gleiche geht z.B. auch mit dem PKw dem PC, einem Flachbildschirm ect. das alles solltest Du dann aber in der Folgezeit mit dem Steuerberater besprechen!

  • Ich habe nebenher regelmäßig als Angestellter gearbeitet. Insg. 14 Monate in den letzten zwei Jahren. Ich nehme an das reicht für ALG1!?
    ...


    Da sollten doch locker 12 Monate mit ALV-Beiträgen zusammenkommen :cool:

    ...
    Businessplan usw ist schon alles in Arbeit. Danke für de Hinweis dms. Vielleicht schreibe ich extra nochmal irgendwo dick "private Homepage von" rein, damit da nix schiefgeht. ...


    Businessplan - ich würde das vorerst noch nicht erwähnen.
    private Homepage - denk dran, dass für eine geschäftliche Homepage auch Vorschriften gibt. die Beschriftung mit "privater Homepage" heißt noch lange nicht, das es sich hier auch um eine private HP handelt. Es kommt auf den Inhalt und die beabsichtigte
    Aussage an. Aber die Fallstricke wirst Du ja schon kennen.


    .....
    Wie geht denn das Amt vor, wenn ich meine Gründungsabsicht deutlich mache? Werden mir dann trotzdem Stellen vermittelt, die ich dann bei Abgabe des Businessplans bzw. Antrages in 14 Tagen wieder kündigen müßte? Solange brauche ich dafür noch. Oder entscheidet das der Berater individuell? Für den Fall wäre dann mein Portfolie nützlich.


    Ich würde mich erstmal ganz normal arbeitslos melden und Alg 1 beantragen.
    Im Gespräch mit dem Arbeitsvermittler würde ich nachfragen, ob er nicht unterstützende lehrgänge oder ähnliches anzubieten hat,
    weil ich beabsichtige mich selbstständig zu machen.
    Vielleicht stellt er die Verbindung zur IHK oder HWK her, bietet Coaching an und und und.


    Gerade Existenzgründer machen mitunter die Fehler, in Ihren zu erarbeiteten Unterlagen bestimmte Einnahmen und Ausgaben falsch einzuschätzen oder sogar zu vergessen. Man kann sich allerdings auch Checklisten aus dem Internet besorgen.


    Sollte ein Jobangebot kommen, warum nicht? Wenn dann der Zeitpunkt gekommen ist, kann man als ArbN auch kündigen (Frist beachten) und danach seinen Weg in die Selbstständigkeit beschreiten. Allerdings wäre die für die Leistung Gründungszuschuss
    negativ.(vorher beim Arbeitsvermittler oder bei Abgabe ALG 1-Antrag abklären).


    Berufserfahrung kann man nicht genug haben.


    Ansonsten viel Erfolg.


    dms

  • Zitat

    Berufserfahrung kann man nicht genug haben.

    @ dms - das sagts Du dann am Besten mal bei einem Bewerbungsgespräch wenn der Personalchef Dir erklärt das er Dich für überqualifiziert hält und Dir alles Gute für Deinen weiteren beruflichen Werdegang wünscht :D - den musste ich jetzt mal los werden !


    oder hast Du schon mal den Spruch gehört : "Der kann Alles (Vieles), aber nichts richtig !


    Soviel zu Deiner Berufserfahrung von der man nie genug haben kann ! - Schön wäre wenn das dann auch gewürdigt würde aber die Realität sie leider auch anders aus!

  • @ dms - das sagts Du dann am Besten mal bei einem Bewerbungsgespräch wenn der Personalchef Dir erklärt das er Dich für überqualifiziert hält und Dir alles Gute für Deinen weiteren beruflichen Werdegang wünscht :D - den musste ich jetzt mal los werden !


    oder hast Du schon mal den Spruch gehört : "Der kann Alles (Vieles), aber nichts richtig !


    Soviel zu Deiner Berufserfahrung von der man nie genug haben kann ! - Schön wäre wenn das dann auch gewürdigt würde aber die Realität sie leider auch anders aus!


    Hallo HG,
    in einem anderem Kontext wäre deine Bemerkung evtl. angemessen.
    Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich dies in einem anderem Kontext auch erwähnt hätte.
    dms