ALG Antrag ü 25 Jahre

  • Hallo liebes Forum!


    Zur Situation und groben Einschätzung, am 30.09 beende ich mein Bundesfreiwilligenjahr, ich war heute bei der Arbeitsagentur wegen Arbeitslosengeld 1 und von meinem "Gehalt" 400 Euro bekomme ich wohl um 65%.. konnte man mir nicht genau sagen. Wie sich jeder denken kann, reicht das vorne und hinten nicht. Ich würde gerne Aufstocken, wie muss ich vorgehen? Da ich den ALG Antrag noch nicht abgegeben kann, weil meine Dienststelle noch eine Bescheinung ausfüllen muss, dauert das ja noch bis ich was in der Hand habe. Kann ich JETZT schon Zeitgleich ALG2 Aufstockung beantragen?? Das ist die erste Frage, die zweite.. ich lebe Zuhause, bei Eltern bin selbst älter als 25 Jahre und würde gerne Ausziehen, eher Muss. Meine Eltern haben den Finger gehoben und können mich zurecht nichtmehr tragen, aber um die Geschichte geht es nicht, eher darum, wie ich schnellstmöglich eine Wohnung beantragen kann und wie man da vorgeht. Bis jetzt hatte ich mit sowass nichts zutun, aber es wird leider höstezeit.


    Ich habe schon oft gelesen, das Anträge sehr sehr lange bearbeitet werden. Das macht mir irgendwie Angst, auch den Ablauf kenne ich gar nicht und wo man sich da melden muss, ich vermute aber Soziamt.


    Danke!


    Grüße

  • Herzlichen Glückwunsch, endlich 25 Jahre alt und Hartz4-Berechtigter. Toll, toll, toll! Haste in deinem Leben außer dem Bundesfreiwilligenjahr auch noch was anderes geleistet?


    @Grunert


    siehste, wir brauchen doch ausländische Fachkräfte! Gut dass sie Spanier schon zu uns unterwegs sind!:-)

  • Du kennst meine Geschichte nicht, also kannst du es auch nicht beurteilen. Ich bin alles Andere, als erfreut darüber, aber momentan geht es nicht anders. Also einfach mal die Fresse halten, wenn man keine Ahnung hat :)

  • Du kannst zeitgleich einen Antrag auf ALG2 bei deinem JC stellen.Dort mußt du auch mit angeben was für Leistungen du sonst noch beantragt hast.Du brauchst also keine Angst haben das du etwas falsch machst.Die Behörden tauschen sich eh untereinander aus.Im JC solltest du auch gleich eine Wohnung beantragen.Sobald du weißt wie hoch die Kosten sein dürfen kannst du auf die Suche gehen und dann läßt du dir die Wohnung genehmigen und beantragst die Erstausstattung.

  • Wird im Anschluss nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (max. 1 Monat danach) ein BFD gemacht, dann: Bei den Beiträgen zur Sozialversicherungen gibt es beim BFD Sonderregelungen: Arbeitgeber zahlt alles alleine. Sozialversicherungsplichtig ist das Taschengeld max. 6% der BBG der Rentenversicherung, also 330€ UND der Wert der Sachleistungen Verpflegung/Unterkunft. Ein Sonderfall ist der Beitrag beim BFD in der Arbeitslosenversicherung. Hier werden relativ hohe Beiträge eingezahlt in monatlicher Höhe der Bezugsgröße ( 2011 = 2555 €/Mon.)§344 Abs.2 SGB III. Da du jetzt arbeitslos bist, hast du Anspruch auf Leistungen in dieser Höhe, also etwa 900 €/monatlich Überweisung, RV-Beiträge als hättest du 80% von 2555€ verdient, und eventuell Krankengeld zu DIESEN Bedingungen.
    Wenn du vor dem BFD nicht gearbeitet hast, bemisst sich das Arbeitslosengeld 1 natürlich nur an den dann nicht erhöhten Beiträgen. Beiträge wurden dann nur vom Taschengeld+Sachleistungen gezahlt. Entsprechend - natürlich- die Gegenleistungen. Damit dürftest du sicherlich ALG2-Aufstocker werden und kannst auch alleine eine angemessene Wohnung suchen.
    Die ganze BFD-Branche kämpft auch mit den Kosten. Da alle SV-Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, stellen die lieber die billigeren Bewerber ein, die keinen erhöhten Arbeitslosenbeiträge verursachen, idealerweise auch nicht den Kinderlosenzuschlag in der Plegeversicherung ab 23. Lebensjahr.
    Zumindest weisst du jetzt was die Frage ( was haben Sie vorher gemacht?) beim Vorstellungsgespräch für einen Hintergrund hatte.

  • Ich hab ein BFD gemacht und davor ein Halbjahrespraktikum, um an meine Traumstelle zu kommen. Leider hat die Klinikverwaltung es bis heute nicht geschafft, meine Planstelle zu schaffen, nach vielen guten Aussagen und mündlichen Zusagen, die sich am Ende doch als Falsch herrausstellten, muss ich zu dem Schritt leider greifen. Davor hatte ich noch nie was mit H4 oder Sonstigen Leistungen zutun. Ich hab 1,5 Jahre dafür gekämpft und doch verloren.. das zu Lacki.

  • ich hatte mit 25 jahren schon 9 jahre in die rentenversicherung eingezahlt.
    ! :-(


    Ich auch genauso !!! Und die paar Monate Schulzeit seit ich 16 wurde bis zum Ausbildungsbeginn durfte ich auch noch selber freiwillig nachzahlen. Wollte ja kein Rentenloch haben. Irgendwelche Politiker haben das streichen lassen. Gibts heute erst ab 17. Lebensjahr. Leider gabs da keinen Besitzschutz. Ich war WIEDER MAL der Dumme. OK. die max. Nachzahlung bringt mehr als die gestrichene bewertete Anrechnungszeit. Hoffendlich werde ich sehr alt, dann bin ich wenigstens am Ende nicht der Dumme. Die durch diesen Vorgang erhöhte mögliche EM-Rente will ich lieber nicht. Gesund bleiben ist besser.

  • @ mxz:
    Das liegt alles auch am Jahr 2012 mit dem irgendwie durchschlagen, das Lebensalter ist nicht Schuld. Ich selbst hatte einen Lebenslauf nach "Plan": Ausbildung, Wehrdienst, 21 Jahre durchgearbeitet. Dann kam Krise. Ich arbeitslos, Weiterbildung, Befristung, arbeitslos, und jetzt Hartzi...demnächst Leiharbeiter. Die paar Jahre bis zur Rente schaff ich noch, aber diese Scheiße seit Anfang meines erwerbsfähigen Alters blieb mir erspart. Nutz Deine Chance. Deine altersähnliche Konkurrenz kegelt sich doch mit Komasaufen, Schlägereien, Handysucht, Schulden, Ausbildungsabbrüche usw. selber aus dem Rennen.

  • Zitat

    Deine altersähnliche Konkurrenz kegelt sich doch mit Komasaufen, Schlägereien, Handysucht, Schulden, Ausbildungsabbrüche usw. selber aus dem Rennen.


    nun stell mal die mit-zwanziger nicht alle unter generalverdacht. 90 prozent derer stehen mit beiden beinen im berufsleben oder haben schon einige semster studiert.
    wenn man sich aber als personalverantwortlicher dann einen derartigen lebenslauf wie der des fragestellers einziehen muss, dann legt man den beiseite und nimmt sich die nächste bewerbermappe.

  • Hallo zusammen ich bin hier neue und weiß leider nicht wie ich meine frage hier Posten kann desswegen versuche ich es jetzt einfach hier vielleicht antwortet mit ja jemand drauf ;-) Hallo ich habe mal eine frage und zwar habe ich bin August 2012. Geld vom Jobcenter bekommen... Nun habe ich eine Ausbildung gefunden ich bin schon über 25 Jahre also habe ich keinen Anspruch auf Kindergeld.. Nun haben die von der familienkasse gesagt das sie Möglichkeit besteht rückwirkend Kindergeld von Februar bis Juli zu beantragen da ich mich da um einen Ausbildungsplatz bemüht habe, habe auch alle Nachweise sowie Absagen.. Die von der familienkasse meinten wenn ich von Jobcenter Geld bezogen habe brauchen sie nur ein Schriftstück vom Jobcenter das ich mich. Bemüht habe einen Ausbildung zu finden nun wurde ich gerne wissen wenn ich das Kindergeld ruckwirkwnd bekomme ob ich es dem Jobcenter zurückzahlen muss?? Da i b ja von Februar bis August von dem Leistung bezogen habe.. Danke für die Antworten schonmal

  • Das Kindergeld wird dann ans Jobcenter zurückgezahlt. Wenn Du im laufenden Bezug gewesen wärst, hättest du 30 € im Monat Einkommensbereinigung behalten können. Wenn wie in Deinem Fall alles auf einmal kommt, dann weiss ich nicht, ob die genauso rechnen. Wegen Zufluss. Beantragen musst du es aber. Kindergeld ist vorrangig. Falls du eine eigene Wohnung hast, kommt vielleicht BAB oder Mietzuschuss vom Jobcenter noch infrage.