So schnell wie möglich ausziehen?!?!

  • Erstmal zu meiner Person: Ich werde in weniger als einem Monat 24, mache derzeit mein Fachabitur in Richtung Wirtschaft um dann nächstes Jahr zu studieren (habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung).


    Derzeit wohne ich bei meiner Mutter. Das Verhältnis war nie gut, aber seit einem Jahr verschärft sich die Lage Woche für Woche. Vor 2 Wochen wurde ich sogar rausgeschmissen und seither schnorre ich mich bei Freunden durch. Das Kindergeld wird nämlich auf das Konto meiner Mutter überwiesen, welches ich nie bekam. BaföG (letzte Woche den Bescheid bekommen) erhalte ich auch nicht, da meine Vater mir Unterhaltspflichtig ist aufgrund seines Einkommens. Da er nicht bereit ist für mich aufzukommen, musste ich bereits in meiner Ausbildungszeit Geld einklagen. Es hat mir nicht nur Zeit, sondern auch Nerven gekostet. Eh es zu einem Gerichtstermin kam, war bereits über 1 Jahr vergangen, Zeit die ich eben nicht habe.


    Ich muss ausziehen. Nicht nur weil ich 3 mal die Woche 2 Stunden am Tag Fahrweg habe, sondern eben weil ich die Verhältnisse zu Hause für unzumutbar halte. Ich habe mir bereits eine Wohnung gesucht, bin zur ARGE gegangen in der Hoffnung, dass mir die Wohnung und das Ausziehen unter 25 gewährt wird. Nach deren Meinung ist das Haus meiner Mutter groß genug um ihr aus dem Weg zu gehen. Allerdings kann ich nicht mal die Küche benutzen, nicht einmal den Kühlschrank um Zeug zu lagern. Ich bin Vegetarier seid vielen Jahren und meine Mutter nimmt noch nicht mal annähernd Rücksicht. Ich darf nie länger als 10 min ins Bad, ich darf keine Freunde mit nach Hause bringen, meine Mutter schaltet nicht einmal die Heizung an obwohl es mittlerweile schon so kalt ist, dass einem nicht mal mehr Plüschsocken und dicke Pullover reichen. Und das ist noch die humane Seite, denn wenn ich nicht da bin durchwühlt sie meine Zimmer, öffnet meine Briefe etc. Wenn ihr irgendwas nicht passt oder sie von Arbeit mit schlechter Laune nach Hause kommt, schreit sie mich an und was sie sagt, grenzt schon lange nicht mehr an Humanität. Dies hat direkten Einfluss auf meine schulischen Leistungen, denn sobald sie rumschreit kann ich mich nicht mehr konzentrieren.


    Die Frage also wie schaffe ich es so schnell wie möglich auszuziehen?
    Oder Bafög neu beantragen, nachdem ich den Mietvertrag unterschrieben habe?

  • Nun ich hatte meinen Vater den Ablehnungsbescheid (in Kopie) zugeschickt, wo ja auch oben steht, dass er für mich unterhaltspflichtig ist. Ich selbst rede nicht mit ihm, habe auch keinen Kontakt, er hat sich nur meiner Mutter gegenüber geäußert, dass er nicht bereit ist Unterhalt für mich zu leisten und dass wenn ich es drauf anlegen würde, er wieder zum Anwalt gehen würde. Ich glaube nicht, dass das zählt oder ausreicht um eine Vorausleistung zu erhalten.

  • Dann wirst du etwas unternehmen müssen, das reicht. Zettel, Stift, Versendungsart mit Nachweis (Einschreiben etc.), hinsetzen "Lieber Papa, ich gehe ab .... wieder zur Schule, bitte zahle mir den Regelunterhalt von 600 Euro und ein paar Zerquetschten. Ich erwarte die erste Zahlung zum ....". Und wenn Papa nicht zaht, gehst du mit dem Nachweis, dass du dich um deinen Unterhalt bemüht hast zur Bafögstelle und stellst einen Antrag auf Vorausleistung.

  • Nun ich habe den Vorausleistungsantrag gestellt, mein Vater hatte sich auch beim Bafögamt geäußert, dass er nicht für mich zahlt und es auch begründet. Nun nachdem ich jetzt zum Wiederholten male dort angerufen habe, sagte man mir, dass ich so oder so keine Vorausleistungen bekommen würde, weil ich ein Dach übern Kopf hab und nicht hungern muss. Und so lange ich zu Hause wohnen würde, wäre wohl meine Ausbildung nicht gefährdet. Aber das ist sie nun mal, da ich ja zur Schule kommen muss, was ja auch nicht umsonst ist. Ich kann meine Handyrechnungen nicht bezahlen, ich kann mir nicht mal die Pille holen, geschweige denn irgendwelche kulturellen Sachen leisten.


    Die Frage ist, was mach ich nun?!?!

  • Nun ich habe den Vorausleistungsantrag gestellt, mein Vater hatte sich auch beim Bafögamt geäußert, dass er nicht für mich zahlt und es auch begründet. Nun nachdem ich jetzt zum Wiederholten male dort angerufen habe, sagte man mir, dass ich so oder so keine Vorausleistungen bekommen würde, weil ich ein Dach übern Kopf hab und nicht hungern muss. Und so lange ich zu Hause wohnen würde, wäre wohl meine Ausbildung nicht gefährdet. Aber das ist sie nun mal, da ich ja zur Schule kommen muss, was ja auch nicht umsonst ist. Ich kann meine Handyrechnungen nicht bezahlen, ich kann mir nicht mal die Pille holen, geschweige denn irgendwelche kulturellen Sachen leisten.


    Die Frage ist, was mach ich nun?!?!

  • Nun ich habe den Vorausleistungsantrag gestellt, ......


    Die Frage ist, was mach ich nun?!?!


    Aktuell machst Du dir zuviel Gedanken.
    Mit dem Vorausleistungsantrag ist für Dich erstmal alles erledigt.
    Das Amt wird nun / bzw. hat den Vater ebenfalls nochmal angehört.
    Soweit Vater "hart" bleibt, erhälst Du vorerst vorläufig BAföG ohne
    angerechnetes Vatereinkommen.


    Was das Kindergeld betrifft, so steht es nicht Dir zu sondern den Eltern.
    Allerdings kannst Du bei der Familienkasse nachfragen, weil deine Mutter
    dich rausgeschmissen hat, ob das Kindergeld nicht an Dich abgezweigt werden kann.
    Darum musst du dich kümmern.


    dms

  • Nun das Problem ist nur, dass ich keine Vorausleistungen erhalte, obwohl mein Vater sich weigert. Die Begründung ist, dass ich noch zu Hause gemeldet bin und keine eigene Wohnung habe.


    Aktuell bist Du ja auch versorgt (ob die Unterbringung dir passt oder nicht, ist eine andere Frage).


    Leider sind wir durch das Thema Vorausleistung ein wenig vom eigentlichen Ansinnen abgekommen.
    Ein neuen Antrag BAföG brauchts Du eigentlich nicht stellen, solange du im laufenden Bewilligungszeitraum
    eine eigene wohnung beziehen solltest. Da reicht eine Veränderungsanzeige.


    Allerdings, wer sollte Dir eine Wohnung vermieten, wo du keinerlei Einkünfte nachweisen kannst.
    Mir wäre auch nicht bekannt, welche Behörde/ welches Amt Dir da weiterhelfen kann.


    Allerdings weiß ich nicht, ob du auch mal nachgefragt hast, ob dir auch weiterhin BAföG zustehen würde,
    wenn Du ausgezogen bist.
    BAföG wird u.a. in Abhängigkeit der Schulform, Schulart berechnet bzw. bewilligt.
    Viele Schüler haben dann eine eigene Wohnung an der Backe, aber nur das BAföG wie bei Wohnen bei den Eltern,
    weil eben die Schulart oder -form es nicht anders zu ließen.


    dms

  • Nun ja es ist ja nur Fachabitur, welches ich an einem Oberstufenzetrum mache. Mir wurden 391 Euro berechnet die mir wohl zu stehen würden. Sie meinten auch, dass sich der Satz erhöht auf 500 irgendwas wenn ich nicht zu Hause wohnen würde. Und nächstes Jahr geht es ins Studium. Und ich hatte mir bereits eine äußerst billige Wohnung gesucht und auch mit dem Vermieter geredet. Er würde mir die Wohnung schon geben, wenn ich ihm eine Bürgschaft von jemand vorlegen kann.