nebenkostenerhöhung--vermieter besteht auf mon.mehrzahlung anstatt jährlicher

  • hilfe
    -weiss nicht mehr was ich machen soll!:confused:
    habe vor 5monate eine erhöhung der nebenkosten bekommen,-da ich harzIV bekomme und jetzt schon auf meine miete drauf zahle, kann ich die erhöhung monatlich nicht bestreiten und wollte deshalb weiterhin einmal jährlich die nachzahlung begleichen da in diesem falle das amt die mehrkosten übernimmt(monatlich aufgrund unangemesener wohnungsgröße aber nicht).
    ich muss noch erwähnen das ich 13jahre in der wohnung wohne und immer pünktlich miete und natürlich auch die jährlich anfallenden nachzahlung d.nebenkosten beglichen habe. trotz mehrmaligem erklären meines problemes(schriftlich u persönlich),-bitte u bettel für verständniss meiner situation,-besteht er auf monatliche begleichung. das traurigste für mich ist das er sofort in der ersten email die er geschickt hat mit klage,-mietrecht und paragraphen gedroht hat. ich bin eifrig auf der suche nach einer neuen wohnung,-habe aber jetzt total angst das er vor gericht geht und ich dann noch die ganzen anwalts sowie gerichtskosten tragen muss!?! jetzt habe ich schon überlegt beim amt um einen zinslosen kredit zu bitten,-habe darum den vermieter nochmal schriftlich darum gebeten das er mir deshalb bitte einen beleg ausstellt über die erhöung d.nebenkosten. nun habe ich als antwort erhalten das er das nicht für nötig hält da er mir ja solch einen beleg schon mit der nachzahlung vor 5 monaten erstellt hat. diesen habe ich aber leider verlegt u hab es auch nicht für ein problem gehalten kurz 3beträge auf ein blatt zu schreiben(wobei er warsch.ja auch noch den beleg v vor 5monaten im pc gespeichert hat). jetzt sind meine nerven echt am ende,-hab total angst bald noch ne klage und den dementsprechenden kosten am hals zu haben. ich hab doch immer jeden pfennig gezahlt,-13 jahre lang,-und er soll mir ja auch nix schenken,-nur das er sein geld nicht mon.sondern wie sonst auch järlich erhalten hätte. bitte bitte,-gebt mir einen rat!!!


    viele dank im vorraus und freundlich grüße
    alassia:(


  • ...uuuuppssss....hab mich total mit der schrift u.textform verhauen....peinlich...hoffe ich bekomm trotzdem viele tipps...!!!

  • Ob du nun monatlich oder jährlich zahlst nimmt sich doch nichts.Das JC wird dir auch am Jahresende nicht alles begleichen wenn deine Miete zu hoch ist.Die rechnen doch auch nach.Wenn du einen Mieterhöhung bekommen hast dann gilt die natürlich monatlich denn dies hat doch nichts mit der Endabrechnung deiner Nebenkosten zu tun.

  • Zunächst einmal kann Dein Vermieter mit seinen Wohnungen im Grunde machen was er will. Die Miete zu erhöhen ist ihm auch erlaubt, sofern sich dies im Rahmen der jährlichen Beträge hält. Allerdings kann er eine zu gering bemessene Miete eigentlich nicht am Jahresende auf den Tisch bringen, oder in die Nebenkostenabrechnung einfließen lassen. Hat er ja wohl auch nicht wenn er Dir schriftlich Notwendigkeit der Erhöhung der mtl. Miete mitgeteilt hat. - Eines muss Dir klar sein, die Nebenkosten werden dadurch ja am Jahresende nicht wegfallen, oder ??? Somit musst Du die Mieterhöhng, so zusagen den neuen Grundwert auch spätestens mit dem neuen (Weiter-)Bewilligungsantrag auf Leistungen nach SGB, dem Job-Center vorlegen, aufgrund der Meldepflicht (Mitwirkung) eigentlich sogar sofort und die prüfen dann das Fortbestehen der Angemessenheit.


    In den ursprünglichen HARTZ IV Reformen war vorgesehen das niemand aus seinem Sozialen Umfeld gerissen werden darf, nur weil die Mietkosten im Wohnbezirk unangemessen hoch sind ( Ich bringe da immer das Beispiel von Dieter Bohlen der ja bekanntlich in Tötensen lebt und würde der in HARTZ IV fallen kann ihn kein JC in Deutschland zum Umzug nach Hamburg Altona oder auf St.Pauli zwingen nur weil dort Wohnungen im Rahmen der Leistungen die man üblicher Weise für einen ALG II Bezieher vorgesehen hat zu Hauf bestehen ! Einen alten Baum verpflanzt man eben nicht mehr, weil in seinem Sozialen Umfeld natürlich auch Gewohnheiten bestehen die er anderen Orts nicht hat oder die ihm dorrt fremd vorkommen. Diese Regelung gab es und wie alles bei Frau Merkel wird in den Phasen des abgelenkt Seins dann klamm heimlich sowas aus den Vorschriften entfernt, was nicht heisst das man sich darauf nicht mehr berufen darf oder kann. Schon aus diesem Grund wäre, würde das JC die neue Miete nicht anerkennen wollen, zu überlegen ob man nicht weitere Schritte hin bis zum Sozialgericht geht um die Wohnung behalten zu können, sofern die Mieterhöhung im Rahmen sonstiger anderen Orts üblicher Erhöhungen liegt. Sozialgerichtsverfahren sind solange ALG II Bezug besteht noch (!) kostenfrei und das Job-Center versucht lediglich die Fakten so zu verändern das viele Leute auf Ihre Rechtsansprüche unverständlicher Weise verzichten! Wer die Musik bestellt hat, der zahlt sie in der Regel auch und so sollte man auch die HARTZ IV Bestimmungen sehen. Eine Bundesregierung die den Arbeitgebern zuträglich auf Kosten vieler Arbeitnehmer eine gewisse Marktsicherheit zu erkaufen versucht, sollte dann auch die Kosten für die Sozialen Belange abdecken, letztlich gehört nämlich ein Gesamtkonzept zu solchen Paketen und keine Vogel-Strauß-Politik einer Frau Merkel, die sich um die Belange der EU-Staaten mehr Gedanken macht wie um die Menschen die sie gewählt haben! (Das gilt aber auch für andere Politiker)!


    Du musst also schon nach dem Stück Papier das Du vor 5 Monaten erhalten hast suchen, aber ebenso kann man von deinem Vermieter auch verlangen das er Dir eine Kopie zur Verfügung stellt. Abgesehen davon wird nach 6 Monaten dann sowieso ein Weiterbewilligungsantrag fällig und da wird ja nach den Veränderungen gefragt, womit wir lediglich nur noch für einen Monat dieser Problematik unterstellt sind! Das Job-Center wird Dir dann einen Bewilligunsgbescheid erstellen den Du tunlichts prüfen solltest und gegen den Du dann in Widerspruch gehen musst wenn die mtl. Mieterhöhung nicht berücksichtigt wurde. Solange müsstest Du dann in Vorleistung gehen! Da Du aber nicht sanktioniert bist, sind diese Mittel durchaus gegeben, richtig ??? Thema erledigt!