Berechnung vom Arbeitsamt richtig?

  • Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und hoffe das mir irgendjemand behilflich sein kann. Und zwar.....


    Ich (39) und meine Tochter (18) leben in einer Bedarfsgemeinschaft und bekommen Alg 2.
    Meine Tochter hat am 05.09.12 ein BSL Projekt begonnen und bekommt monatlich 216€ dafür.
    Jetzt hat das Arbeitsamt sie aus der berechnung raus genommen,weil sie mit 184€ Kindergeld demnach 400€ Einkünfte hat.
    Ich habe für Oktober jetzt 469€ bekommen. Die Miete von 340€ inkl.NK musste ich davon bezahlen,demnach bleiben 129€ für meinen (unseren) Lebensunterhalt übrig. Anfang Oktober hätten die 216€ für meine Tochter ausgezahlt werden müssen,sind sie aber nicht.Somit kommt das erste Geld dann erst Anfang November und dann doppelt.
    Kann mir jemand sagen wieviel uns jetzt genau zusteht? Ich glaube nämlich das mit der ganzen berechnung etwas nicht stimmt.
    Ich habe inkl NK 340€ Miete + 85€ HK.


    Lieben Gruß
    Cori73

  • Normalerweise müßte deine Tochter in der BG verbleiben und sie hätte den Freibetrag von ihrem Einkommen für sich und der Restbetrag würde dir zugerechnet werden.Hast du mal auf deinen Bescheid geschaut ob auch das KIndergeld rausgenommen worden ist?Wenn deine Tochter laut JC mit dir dann eine HG bildet müßtest du bzw. deine Tochter Wohngeld beantragen.

  • Wenn die 216 Euro BAB sein sollten, gibt es keinen Freibetrag. Allerdings ist der Zufluss zu beachten, d. h.: wenn in diesem Monat die 216 Euro nicht kamen, dürfen sie auch nicht angerechnet werden. Dafür dann halt nächsten Monat doppelt. Das Geld deiner Tochter ist übrigens nicht nur für sie, sondern für Miete und Lebensmittel.


    Trotzdem stimmt was nicht mit der Berechnung. Deine Tochter hat einen Bedarf von 511,50 Euro. Vom Einkommen (so die 216 Euro BAB sind) wären 370 Euro anrechenbar. Damit hat sie immer noch einen ungedeckten Bedarf von 141,50 Euro. Oder bekommt sie Unterhalt?

  • Nein Unterhalt bekomm ich auch keinen. Laut A-amt hab ich einen Bedarf von 584,50 wovon noch die 85€ HK abgezogen werden und noch monatlich 30€ rate für eine heizkostennachzahlung die das Aamt übernommen hat. Somit hab ich 469€ bekommen.Und wir sind eine BG.

  • Gerade nochmal auf den bescheid geguckt vom 1.10 bis 31.10
    Bei mir steht 374€ +210,50 für unterkunft und heizung,sind 584,50 davon wie gesagt wird dann 85€+30€ abgezogen(HK)
    Bei meiner Tochter steht nur 0,00

  • Vielleicht ist dieses "BSL-Projekt" aber eine BvB und da gibt es natürlich BAB. 216 Euro, wenn man zuhause wohnt.


    Cori, deine Tochter hat noch mind. den obig von mir genannten Anspruch. Sie ist nicht nach § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 ausgeschlossen, sondern fällt unter § 7 Abs. 6 SGB II. Hol dir einen Termin mit deinem SB, notfalls mit dessen Vorgesetzten und kläre das.

  • Ja BSL geht ein Jahr und ist Schule und Praktikum in einem. Ich weiß das von den 216€ nichts anrechnungsfrei ist und das,das Geld auch für Miete und Lebensmittel sind. Nur das sie keine Leistungen mehr bekommt fand ich fraglich. War heute morgen ja bei der JC bei der Anmeldung,weil ich ja keinen Termin bei meiner SB hatte! Ich hatte im Internet einige Hartz4 Rechner ausprobiert und bei jedem stand das ich 374€ bekäm und meine Tochter 299€. Die Tuse bei der JC meinte das meine Tochter wenn dann 286€ bekäm. Gilt das nicht für 17 jährige?
    Bei einem Hartz4 Rechner stand folgendes:


    374€ für mich
    299€ für meine Tochter
    ------
    673€


    425€ Miete+HK
    ------
    1098€


    -216€ Einkommen
    -184€ Kindergeld
    -------
    -400€ und das von den 1098€ abgezogen wären dann doch 698€ oder nicht?

  • Hallo nochmal....wollte jetzt kein neues Thema anfangen,weil das noch mit BAB zu tun hat.


    Ich hab da noch ne Frage zu den Fahrtkosten bei BAB. 216€ bekommt meine Tochter ja dafür monatlich und die Fahrkarte kostet 50,60.Angerechnet werden ihr also bei der JC nicht nur die 216€ sondern 267€. Ist das so normal?

  • Hallo nochmal....wollte jetzt kein neues Thema anfangen,weil das noch mit BAB zu tun hat.


    Ich hab da noch ne Frage zu den Fahrtkosten bei BAB. 216€ bekommt meine Tochter ja dafür monatlich und die Fahrkarte kostet 50,60.Angerechnet werden ihr also bei der JC nicht nur die 216€ sondern 267€. Ist das so normal?


    Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG, BAB, Abg) sind
    als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt nicht für die Fahrkos-
    ten und die sonstigen ausbildungsbedingten Aufwendungen, die
    nach den §§ 67 bis 69 SGB III erstattet werden; dieser Anteil ist als
    zweckbestimmt anzusehen.


    Vielleicht habt Ihr nur die erste Seite vom Bescheid eingereicht und nicht die Anlage.
    Denn nur dort steht, wie sich der Betrag zusammensetzt.


    dms