Unterhalt Vater - mit Vermögen

  • Hallo Zusammen,


    ich habe einen Mann geheiratet, der ein Kind hat.


    Lange war er Arbeitslos und hat keinen Unterhalt gezahlt, nun zahlt er seinen Unterhalt und in Raten (mit dem Kreis vereinbart) seine Unterhaltsschulden zurück.


    Nun haben wir ein Grundstück gekauft und wollen ein Haus bauen, bzw. bauen schon.


    Kann die Kindsmutter nun für das Kind Grundstück und Haus einklagen?


    Oh man ich bin echt verzweifelt und würde mich sehr über eine Antwort freuen.

  • Locker bleiben. Dein Mann zahlt den Unterhalt und Unterhaltsrückstand. Das Haus dürfte finanziert werden? Sprich es ist lange Zeit von der Bank.
    Das Kind hat erst bei Tod Deines Mannes ein Erbrecht. Gehe Davon aus das Ihr Beide im Grundbuch steht,Vertrag auf Euch Beide. Somit dürfte
    eine Klage der Kindsmutter ohne Sinn oder Erfolg sein. Idealerweise würdest Du allerdings " Alleiniger Besitzer." Gruß

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    nee das Haus wird von seinen Eltern finanziert, er ist bisher nur alleniger Besitzer ... ist es sinnvoll mich mit rein zunehmen?
    Grundstück wurde lange vor meiner Zeit mit ihm erworben..


    Wir vermuten nur, dass die Kindsmutter jetzt alarm schlägt, da sie leider von Hartz iv lebt und mein Mann auch kein Kontakt zu dem
    Kind möchte.

  • Es besteht mit den Ämtern ein Schriftstück ( Urteil?) das der rückständige Unterhalt in Raten gezahlt wird. Die Exfrau hat keinen Unterhaltstitel? Wenn das Kind über 3 Jahre ist,
    muss Sie nach heutigem Recht alles unternehmen um sich selbst zu unterhalten. Wie ich schon sagte, das Kind hat bei Tod einen Erbanspruch, Wenn Ihr Beide das Haus besitzt,
    dann ist eine Hälfte grundsätzlich von Dir. Die andere Hälfte von Deinem Mann.Im Erbfall gibt es immer den sogenannten Pflichtteil, sprich 25% des Vermögens ob man will oder
    nicht. Bin allerdings nicht ganz auf neuestem Stand, liegt bei mir mit diesen Dingen schon lange zurück. Gruß

  • Hallo blubblubb,


    wie Mr. Ahnungslos schon schrieb, keine Panik.


    Die KM des Kindes kann in keinster Weise auf euer Haus Zugriff nehmen. Warum auch?


    Um absolute Gewissheit zu haben, dass auch im Todefall Deines Mannes, kein Pflichtteil ausgezahlt werden muss, solltet ihr bei einem Notar Folgendes notariell beurkunden lassen. Haben meine Frau und ich auch so gemacht.


    Ihr lasst das Haus auf komplett auf Dich umschreiben. Weiter wird in dem Vertrag vereinbart, dass die Umschreibung rückgängig gemacht wird, solltet ihr euch trennen.


    Sollte Dein Mann versterben, wenn ihr noch verheiratet seid, dann gibt es nichts zu erben für das Kind. Und Du musst Dich nicht mit dem Kind und der Verflossenen rumschlagen.


    LG chico

  • Hallo BB,


    Ich bin jetzt nicht sicher was du genau meinst,


    also die KM kann nicht etwas vom Haus einfordern solange der KV noch lebt, Chico hat ja dazu etwas geschrieben.


    Was allerdings gehen würde, wäre das man evtl. einen Wohnwerten Vorteil berechnet, damit der KV mehr Unterhalt zahlen muß, dies würde dann wohl der KM durch den Kopf gehen, aber da müßte die Km klagen denn das Recht hat nur en Gericht unter abwägung aller Umstände.


    Das Sinnvollste wäre das Haus auf die Eltern deines Mannes zu überschreiben, den Kostenfreies Wohnen liegt im ermessen des jenigen dem das Haus gehört, so kann man auch keinen Wohnvorteil hinzurechnen. Alles andere kann man per Notar klären, wem das Haus zufällt im Falle des Todes, sowohl der Schwiedereltern als auch deines Mannes.


    gruß sundown