kindesunterhalt nur über jugendamt prüfen lassen??

  • hallo ich schildere einfach ma meine situation und hoffe das mir jemand weiter helfen kann.
    habe mit meinem ex freund eine zwei jährige tochter zusammen.nach unserer trennung hat er noch ein zweites mit einer anderen bekommen die aber auch schon nicht mehr zusammen sind.habe bis jetzt immer unterhaltsvorschusss bekommen da sein einkommen nie ausgereicht hat um unterhalt zuzahlen.er hat jetzt seit september neue arbeit und muss dem anderen kind schon unterhalt zahlen aber nicht viel weil ich weiss das es schon durch zwei kinder geteilt ist.habe guten kontakt zu der mama des anderen kindes.bin deswegen zum jugendamt weil ich wissen wollte ob ich dann jetzt auch unterhalt für meine tochter bekomme.hatten im august die jährliche prüfung vom jugendamt wo scheinbar sich nichts ergeben hatte.hatte der jugendamts mitarbeiterin dann heut aufgesucht und habe ihr mehrmals erzählt das er jetzt neue arbeit hat und für das andere kind unterhalt schon zahlt.sie meinte immer nur müssen nächsten lohnscheine abwarten was meiner meinung nach ja erst nächstes jahr zur nächsten prüfung wäre.war total unfreundlich die frau und es hat sie überhaupt nicht ineteresiert das ich ihr erklärt habe das er aber JETZT neue arbeit hat.hab auch in anderen foren schon gelesen dass das jugendamt nur einmal im jahr sich die lohnscheine anfordern darf und ich weiss grad garnicht wie ich mich verhalten soll oder was richtig ist.hoffe mir kann jemand hier weiter helfen

  • Hallo,


    Zitat

    schon gelesen dass das jugendamt nur einmal im jahr sich die lohnscheine anfordern darf


    Das ist nicht richtig. Nach § 1605 BGB hat der Auskunftspflichtige, auf Verlangen, die Auskunft alle 2 Jahre zu leisten.


    Da der Auskunftspflichtige hier aber eine wesendliche Erhöhung seiner Einkünfte haben dürfte, ist Absatz 2 dieses genannten § zutreffend.


    Deu Unterhaltspflichtige müsste also Auskunft erteilen.


    Ist beim JA eine Beistandschaft eingerichtet? Notfalls musst Du Dich beim Abteilungsleiter des JA beschweren.


    LG chico

  • nein habe ich nicht eingerichtet weil die nette frau auch glaub keine lust hatte mich zu beraten oder so..kann man das auch alles über anwalt machen??kann ja nicht sein das ein kind geld bekommt und das andere nicht.weiß auch das er dicke für meine tochter noch zahlen könnte

  • Na ja, bekommst du denn für dein Kind derzeit Leistungen vom Jugendamt (Unterhaltsvorschuss)? Wenn ja: warst du dann jetzt bei einer Sachbearbeiterin für UVG oder warst du bei einem Mitarbeiter dort, der für die Beistandschaft (Beitreibung des Unterhaltes) zuständig ist?


    Lies dazu mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Beistandschaft#Jugendamt_als_Beistand


    und hier:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschuss


    Wenn du UVG bekommst, dann kannst du nicht einfach einen Anwalt beauftragen, denn das Jugendamt muss einer Rückübertragung der Ansprüche zustimmen. Diese sind durch die UVG Zahlung bis zur Höhe dieser Zahlungen ans Jugendamt übergegangen, d. h.: das Jugendamt hat derzeit allein das Recht, bis zu dieser Höhe den Unterhalt geltend zu machen. Du bist nicht dazu legitimiert ("Aktivlegitimation").
    Wenn du doch die Beistandschaft beantragt hast, dann steht ja im Wikipedia Artikel, wie du verfahren musst.

  • ja ich bekomme unterhaltsvorschuss.unsere prüfung war ja grad und einen monat später hat er die neue arbeit angefangen sprich jugendamt hat diese neuen lohnscheine noch nicht.die tante vom jugendamt hat das aber garnicht interesiert das einzigste was ich immer zu hören bekommen habe müssen nächsten lohnscheine abwarten.also versteh ich das so das die jetzt nicht noch ma prüfen bzw bis zur nächsten prüfung abwarten da unsere grad war

  • Nein, du kannst durchaus einen Anwalt beauftragen. Ehe der aber tätig werden kann (ansonsten kann er nur den Unterhalt über dem UVG Betrag einklagen), braucht er die Erklärung der Rückübertragung.


    Oder du beantragst Beistandschaft beim Jugendamt. Das sind andere Personen, die verpflichtet sind, alles Erdenkliche zu tun, damit das Kind seinen Unterhalt bekommt.

  • Vom Jobcenter? Deine Kinder auch? Dann ist der restliche Unterhaltsanspruch auf das JC übergegangen, d. h. du kannst ohne Rückabtretung vom JC und vom Jugendamt gar nichts machen. Bzw. der Anwalt kann nichts machen. Können schon, aber ohne Aktivlegitimation siehst dann düster aus mit der Bezahlerei. Und ein Anwalt will ja von seinen Jobs leben.

  • also jobcenter hat soweit ich das weiss noch nicht bei mir geprüft.gut also heißt es muss jetzt die beistandschaft machen...weil will ja die 72 monate unterhaltsvorschuss unterbrechen solang wie er grad ma zahlen kann.sonst steh ich ja nachher da wenn die 72 monate um sind und er da grad vllt mal wieder keine arbeit hat.will ja auch def so schnell wie möglich arbeiten gehen aber als verkäuferin verdient man ja nie soviel das man darauf verzichten kann