Mindert Tilgung von allgemeiner Kredit das Einkommen?

  • Hallo zusammen!


    Mein Freund hat im Haus seiner Mutter einen Stockwerk aufgebaut, das er mit einem allgemeinen Kredit finanziert hat. Da wohnen wir zusammen. Ich bin zur Zeit arbeitslos, und da dieser Kredit die Hälfte allen Geld frisst und uns sehr wenig fürs Leben bleibt, habe ich mir überlegt, einen ALG II- Antrag zu stellen. Nun ist die Frage, ob die Tilgung bei der Berechnung berücksichtigt wird?


    Ich danke im voraus für eure Hilfe!

  • Im H4-Antrag wird nicht nach Schulden gefragt. Soweit ich weiß, werden bei selbst genutztem und kreditfinanzierten Wohneigentum nur die Kreditzinsen bezahlt, quasi als Kaltmiete. Die Tilgung und die Korrespondenzkosten mit der Bank nicht. Guck doch mal im Web dir die Anlage KDU an. Die Tilgungsraten würden Vermögensbildung bedeuten, dafür ist das SGB II nicht zuständig.

  • Hallo! Danke für eure Antworten!


    an Chico, Lacki: klar, dass wären günstige Konditionen und vielleicht hätten mehrere Hartz4 -Empfänger einen Kredit aufgenommen. Von andere Seite, der Freund hat der Kredit aufgenommen längst bevor wir uns kennengelernt haben, und ich kann ja nichts dafür. Geld haben wir trotzdem fast zu wenig.


    Was ich hier allerdings hören wollte, war eine kompetente Antwort, deswegen einen separaten Dank an Bla!


    Ich habe noch zusätzlich Info gesammelt, und festgestellt, dass man tatsächlich die Kreditzinsen und Nebenkosten als Mietaufwand geltend machen kann. Besser als nichts!


    Wünsche euch noch einen schönen Tag!

  • Nebenkosten und Heizkosten fallen immer an und werden übernommen, ob einem das Gemäuer nun gehört oder nicht. Bei Eigentum werden auch manche Reparaturen übernommen. Nachfragen könnte sich lohnen...

  • Zitat

    Ich habe noch zusätzlich Info gesammelt, und festgestellt, dass man tatsächlich die Kreditzinsen und Nebenkosten als Mietaufwand geltend machen kann. Besser als nichts!


    Nö. Jedenfalls nicht so, wie du den Fall hier schilderst. Denn der Kredit war nicht zweckgebunden für die Anschaffung eines Hauses oder einer Wohnung oder eben für Bauvorhaben, du schreibst doch selbst, dass es ein "allgemeiner" Kredit war.