Umzug - wenn nur Kinder alg2 - Hilfe benötigt

  • Hallo liebes Forum.
    Ich hoffe hier Hilfe zu bekommen.


    Ich bin Alleinerziehende Mutter von drei Kindern.
    Ich selbst beziehe Bafög, und Falle somit aus dem ALG raus. Erhalte aber den Alleinerziehenden Mehrbedarf.
    Zwei meiner Kinder beziehen alg2.


    Nun wollen wir umziehen.
    Ich meine gehört zu haben das die Kinder ja ohne frage mit müssen, und ein Umzug somit gar nicht abgelehnt werden darf.
    Ist das korrekt? Gibt es dazu Paragraphen?
    Es würde mir sehr helfen wenigstens anteilig für die Kinder umzugskosten zu erhalten.
    Oder habe ich auch ein Anspruch darauf (wenn begründet-was es ist, und zudem über 100€ günstiger!) weil ich den Mehrbedarf erhalte?


    Würde mich sehr über Infos freuen, wie ich am "besten" an Bewilligung des Umzugs komme, oder ob es tatsächlich so ist, das es für die Kinder genehmigt werden muss.


    Ebenso wie das mit dem Darlehen für eine Kaution aussieht.
    Das wollen die Vermieter schriftlich das es das Amt übernimmt.


    Vielen dank im voraus.


    Sollten wichtige Infos fehlen, bitte ich um Entschuldigung und Nachfrage.

  • Nö. Sie als Azubi bekommt weder Umzugskostenbeilhilfe noch Kaution. Ob für die Kinder etwas gewährt würde, wäre zu klären. Allein mit der Behauptung, dass der Umzug begründet ist, kann man eh nichts anfangen. Das denken viele, weil sie denken, wenn für sie selbst der Grund wichtig ist, müsste er fürs Amt auch wichtig sein.