Versagungsbescheid...Hilfe!!

  • Hallo,


    es könnte etwas länger werden...aber ich hoffe trotzdem auf Hilfe. Erstmal zu meiner Person. Ich bin 31 Jahre, alleinerziehen und ahbe 2 Kinder (10 und 5 Jahre)


    Ich bekomme seid dem 01.10.2011 Hartz 4 und habe seitdem viele Probleme mit meiner Sacharbeiterin. Am 01.07.2012 ist mein Freund bei uns vorrübergehend eingezogen. Dieses wurde der Arge mitgeteilt. Ich habe dann kein Geld mehr erhalten. War auch ok. Am 28.11.2012 ist mein Freund ausgezogen. Ich bin dann zum Amt habe einen neuen Antrag gestellt usw. Mir wurde dann von der Dame gesagt: Kein Problem wir nehmen Ihren alten Antrag (hat sich ja nichts geändert) und sie bekommen weiterhin Leistungen. Gut. Am 01.12.2012 war KEIN Geld auf dem Konto. Nach gefühlten 100 Telefongesprächen mit der SB kam dann: Geld ist raus. Am 08.01.2013 (!!!) war es dann auf meinem Konto. Das von DEzember und Januar. Am 09.01.2013 habe ich ein Schreiben bekommen das mir Leistungen vorläufig bis zum 28.02.2013 bewilligt werden. Am 13.01.2013 bekam ich ein Schreiben in dem stand das ich bis zum 19.02.2013 Zeit habe alles von meinem Freund nachzureichen. Ich habe dann dort angerufen und gesagt das ich in der Zeit in der er hier gelebt hat doch garkeine Leistungen bekommen habe. Wäre Ihr egal ich soll es einreichen. Ich habe es aber nicht gemacht da auch ein anderer SB gesagt hat das ich es nicht brauche. Heute bekomme ich ein Schreiben von meiner SB das mir ab dem 01.02.2013 alle Leistungen versagt werden da ich die Sachen nicht eingereicht hätte. Ich hätte meine Mitwirkungspflicht nicht eingehalten. Bei dieser Entscheidung würde Sie von Ihrem Ermessen Gebrauch machen. Ja Hallo?? Die schicken mir diesen Brief heute...in 2 Tagen ist meine Miete fällig. Ich bin alleine mit 2 Kindern. Wie stellt die Dame sich das vor. Morgen früh bin ich die erste beim Amt. Aber habe ich überhaupt Chancen noch diesen Monat an mein Geld zu kommen? Ich bin doch seit dem 28.11.2012 alleine mit meinen Kindern hier in der Wohnung gemeldet. Also steht mir doch auch Geld zu oder etwa nicht?

  • Sofern man nicht in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt brauchst Du gar nichts angeben. Aber ich kenne diese Menschenschänder, da wird Dir nichts übrig bleiben 10 €uro zu investieren und einen Beratungsschein, die meisten Rechtsanwälte beantragen für Dich beim Amtsgericht den Schein, da Dein Eimkommen geringfügig ist. Die Menschenschänder bezweifeln Deine Glaubwürdigkeit und verhindern Dein zu stehendes Hartz IV Geld mit immer wieder neueren fadenscheinigen Ausreden. Aus eigener Erfahrung schrecken die Beamten noch nicht mal vor einen Tötungsdelikt zurück, wie in meinen vorliegenden Bericht zu lesen ist. Bei dem Anwalt Deiner Wahl kannst Du jeden Monat eine einstweilige Verfügung beim Gericht erwirken lassen, daß die Menschenschänder zahlen müssen. Ich wünsche Dir viel Glück und gute Nerven, der Abschaum klebt solange an Deine Hacken, bist das Gericht Dir Recht zugesprochen hat.

  • Als erstes geht der Anwalt gegen die eheähnliche Lebensgemeinschaft vor gegen den ALG II Bescheid und erhebt notfalls Klage beim Sozialgericht. Bei Erfolg werden Deine Bezüge zurückgerechnet als wenn keine eheänliche Lebensgemeinschaft existiert hat, die Differenz, das könnte in die Tausende gehen solange wie man dort eingegliedert wurde, darf man für sich selber behalten ohne Anrechnung selbst bei einer Insolvenz.
    Sollte der Existenzminimum monatlich gefährdet sein, hat man die Möglichkeit mit einer einstweiligen Verfügung und das alles kostet Dir läppische 10 €uro gegen den letzten Abschaum der Menschheit vorzugehen.

  • Ich würde erstmal versuchen die ganze Sache mit der SB zu klären und notfalls verlangst du ihren Vorgesetzten.In der Zeit wo du gar keine Leistungen bekommen hast müßtest du auch nichts einreichen und außerdem ist ja dein Freund wieder ausgezogen also hast du doch gar keine Zugriff mehr auf seine Sachen.

  • unfassbar.... Hallo, ja, DIR STEHT DAS GELD ZU, OHNE WENN UND ABER, hier liegen offensichtlich mehrere Ermessensfehler Deiner Sachbearbeiterin vor.
    Das Jobcenter hat auch nicht nach der Vermutensregel, im geschilderten Fall eine Versagung von Leistungen vor zu nehmen und schon überhaupt nicht auf Grund DIESER Tatsachen, davon auszugehen oder zu beabsichtigen, Deinen Freund in die BG einzubeziehen oder sein Einkommen anzurechnen. Das solltest Du mir glauben können. Nimm es bitte nicht hin, was bisher geschehen ist und zu Unrecht nun verlangt wird. !!!


    Schon allein nur die Tatsache, dass auf Grund dessen, dass Dein Freund für einen kurzen Zeitraum bei Dir wohnte und Du während dieser Zeit keine Leistungen nach dem SGB II erhalten hast ist absolut und 100 % eine rechtswidrige Entscheidung, ( wenn sogar mit Bescheid ), ein rechtswidriger, also fehlerhafter Verwaltungsakt, gegen den Du sofort einen schriftlichen Überprüfungsantrag stellen solltest !!! Die Einlegung eines Rechtsmittels in Form des Widerspruchs ist nicht mehr fristgemäß. Aber einen ÜBERPRÜFUNGSANTRAG kannst Du JEDERZEIT und in Bezug auf jegliche Entscheidungen stellen, schriftlich gegen Empfansbestätigung bitte ! Auf Deinen vorherigen Bewilligungsantrag verweisen, prüfe bitte genau, für welchen Zeitraum Du keine Leistungen bekommen hast und fordere sie unverzüglich nach. Scheu diese Mühe nicht, so, wie Du schilderst, wurden Dir zu Unrecht für 5 Monate keine Leistungen bewilligt. ( ? )
    GEGEN den den VORLÄUFIGEN Bescheid, den Du am 09.01.13 bekommen hast, und bezugnehmend auf das Schreiben zur Mitwirkung vom 13.01.13 lege fix WIDERSPRUCH ein, kurz und knapp. ....bist Deiner Mitwirkung nachgekommen, indem Du die Änderung in Deinen Verhältnissen --- Ein-und Auszug Deines Freundes --- bekannt gegeben hast.
    Der Tipp von dms zum ansehen der §§ 60 ff SGB I , ( ff = folgende ) hilft Dir zu rechtfertigen....wenn Du Dir den § 65 ansiehst, Du würdest Dich sogar strafbar machen......


    Alles hier zu erklären und zu schreiben, wäre zu umpfangreich, DU hast ein Stück Arbeit vor Dir, aber solltest es aufnehmen, denn was da mit Dir gemacht wird ist nicht rechtens, da kannst Du gern jeden Experten fragen. Ich kann Dir nur wenig und nur so versuchen, Dir zu helfen, geh auf den link und guck es Dir
    bitte an, i Ruhe, dann siehst Du es schon.....


    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&sqi=2&ved=0CEkQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.winkelmeier.de%2Fzirkel.htm&ei=rEoJUb_5NJHIswbxvIHoAQ&usg=AFQjCNGaFBKnMexwyFQUQhb_VMlEoHVp6A&bvm=bv.41642243,d.Yms&cad=rja


    also bitte : 1. Überprüfungsantrag
    2. Widerspruch
    Die Rechtsgrundlagen kennen sie zwar, aber , auch Du kannst eine Anlage beifügen, denn diese haben sie Dir ja ganz sicher nicht in
    die Hand gedrückt oder angehangen.


    diese Schreiben heute noch kurz und bündig verfassen und die Rechtsgrundlagen, wenn Du die links öffnest, gleich als Ausdruck zur Anlage anheften, alles zusammen kopierst Du Dir BEVOR Du das abgibst, Du kannst das ohne große Diskussion jedem Mitarbeiter am Sprechtag, falls Du nicht zu der zuständigen SB kommst, gegen Empfangsbestätigung abgeben. Zur sofortigen Klärung, Bewilligung bzw. auch Durchsetzung der Auszahlung Deines laufenden Bedarfs, Grundsicherung, Existenzminimums, verlange die Vorsprache des Teamleiters !!! Leg Deine Hilfebedürftigkeit für Dich und Deine Kinder dar und erwähne eindringlich, dass Dein Lebensunterhalt, Wohnraum gefährdet sind, eine möglicherweise Kindeswohlgefährdung verursacht wird und Ihr keinen Krankenversicherungsschutz habt, insofern keine ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen könnt. Mach aufmerksam, was es für Euch bedeutet !!!


    Du schaffst das, alles Gute !!!