Behördenwillkür?

  • Als ALG-2 Bezieher plane ich umzuziehen. Die neue Whg. wurde vom Jobcenter
    genehmigt, ist aber noch nicht bewohnbar, muß noch renoviert werden.


    Auch der Umzugswagen ist noch nicht genehmigt.



    Obwohl die neue Whg. noch nicht bewohnbar ist, und deshalb auch noch keine Ummeldung stattfand,



    ändert das Jobcenter, gegen meinen Willen, die Postanschrift, und fängt an, die Post an die neue Whg. zu schicken.



    Beschwerdebriefe, dies zu unterlassen, werden ignoriert.


    Dies war kein Irrtum oder Fehler, sondern geschah mit Ansage: die Änderung der Postanschrift wurde in einem Schreiben des Jobcenters angekündigt.



    Nicht mal ein gesetzlicher Betreuer darf gegen den Willen des Betreuten handeln (es sei denn dieser wäre nicht geschäftsfähig).



    Handelt es sich hier um eine unzulässige Bevormundung, um Amtsmißbrauch, Entmündigung von Amts wegen, oder welche Rechtsverstöße liegen vor, bzw. wie wäre das strafrechtlich zu bewerten?



    Wie kann ich mich dagegen wehren?




    Gruß, Cappucino

  • Was hältst du denn von normalem menschlichen Versagen oder hast du vergessen, dass im Amt keine Maschinen arbeiten? Wenn die einfache Ansage "Bis zum soundsovielten bitte die Post noch dorthin." nicht reicht, hole dir halt einen Termin beim Vorgesetzten und beschwer dich.


    Beachte aber auch, dass deine neue Miete erst ab dem Umzugsdatum berücksichtigt wird und dass du auf alle Fälle postalisch erreichbar sein musst.

  • Du hast diese Frage vor zwei Wochen doch schon in einem anderen Forum gestellt und dort ausreichend Antwort erhalten, die allerdings nicht deiner Erwartung entsprachen.


    Es steht dir jederzeit frei, dich zu beschweren oder Klage einzureichen. Natürlich kannst du auch klagen, weil du dein Grundrecht in Artikel GG 1,2,3 verletzt siehst. Ob dieser Klage stattgegeben wird, zweifle ich allerdings an.


    In deiner ganzen Aufstellung oben vermisse ich einfach Daten. Zu welchem Termin wurde die neue Wohnung gemietet, zu welchem Termin wird die alte abgegeben? Das Jobcenter wird sicherlich nicht zwei Mieten übernehmen. Ist denn die neue Wohnung bereits angemietet? Was spricht denn dann dagegen, dass die Post dorthin versendet wird? Auch wenn du dort noch nicht wohnen kannst, hast du erstens Mietpflichten und zweitens kann ja durchaus die ein oder andere Post dorthin versendet werden. Eine Übernahme von Umzugskosten ist nicht automatisch an die Genehmigung einer neuen Wohnung gebunden.


    Eine Beschwerde hat eh wenig Sinn, denn eine Postadresse ist nicht identisch mit der Meldeadresse bei einem Amt.