ALG II und Urlaub

  • Hallo,
    Ende April wollte ich eine Woche Urlaub nehmen. Mein SB war damit einverstanden. Ca. zwei Wochen vor dem Urlaub habe ich beim JC einen Mitarbeiter gebeten, meinen Urlaub ins System einzutragen. Der hat mir gesagt, es sei noch zu früh, ich soll am nächsten Dienstag, also heute, kommen, da er eine Ortsabwesenheit erst 10 Tage vor dem Urlaubsbeginn eintragen kann. Wie abgesprochen, bin ich heute zum zweiten mal gekommen. Eine andere Mitarbeiterin hat mir nett und höfflich erklärt, dass ich wieder viel zu früh da bin, sie könne dies erst 7 Tage vor dem Urlaubsbeginn machen. Alle beide Male habe ich ca. 2 Stunden warten müssen und bin total darüber empört, dass jeder Mitarbeiter des JC was anderes sagt. Bin gespannt, was kommt als Nächstes, wenn ich zum dritten Mal komme. Vielleicht, dass ich gar keinen Urlaub bekomme.
    Weiß jemand, wann der Urlaub ins System eingetragen werden kann? Wie viel Urlaub steht uns zu? Muss man erstmal mit dem SB darüber reden, wenn man Urlaub nehmen will oder können wir den uns zustehenden Urlaub einfach nehmen, wenn wir gerade nicht in einer Maßnahme sind?
    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Im Alg II (und auch Alg I) gibt es keinen Urlaubsanspruch. Das JC kann aber einer Ortsabwesenheit bis zu insgesamt drei Wochen im Kalenderjahr zustimmen, wenn dadurch die Eingliederung in Arbeit nicht gefährdet wird.


    Das Problem besteht nun darin, dass der SB kein Hellseher ist. Er kann nicht vorausahnen, wann sich ein zumutbares Arbeitsangebot für dich ergibt. Deshalb soll die Genehmigung so kurzfrsitig wie möglich erfolgen. Eine genaue Vorschrift gibt es dazu nicht. Das liegt im Ermessen des SB.


    s.Pkt. 6.3: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

  • Wenn ich dies so alles lese muss man ja denken sitze im warmen hawai bei meinem onkel auf dem balkon gucke aufs meer
    verdiene meine kohle noch so nebenbei und schön stütze meine miete wird gezahlt schöne grüsse aus hawai es grüsst


    winfighter 78

  • ...und das fällt Dir ein um Ortszeit 23.51 Uhr. Hoffendlich siehst Du das Meer auch bei der Dunkelheit.


    Ist eigentlich die Schreibweise für den Inselstaat auf den Inseln eine andere?


    Auf welcher Insel biste denn gerade? Aber wenigstens hast ´ne deutsche Tastatur dabei. :rolleyes:

  • Wenn ich dies so alles lese muss man ja denken sitze im warmen hawai bei meinem onkel auf dem balkon gucke aufs meer
    verdiene meine kohle noch so nebenbei und schön stütze meine miete wird gezahlt schöne grüsse aus hawai es grüsst


    winfighter 78


    naja, ist schon skurril wenn man hier mitliesst und sieht, welche sorgen die angeblich bedürftigen in diesem lande haben. aber die Dubravka ist nun 56 Jahre alt, das wird ehedem nichts mehr mit einem sozialpflichtigen Arbeitsplatz. da kann sie ruhig mal ein paar tage wohlverdienten Urlaub machen.

  • an winfighter78, chico und Danielo



    Sehr witzig! Ja, ich kann mir eine Woche Urlaub nehmen, denn ich habe über 35 Jahre gearbeitet. Ich glaube nicht, dass ihr alle zusammen so lange gearbeitet habt. Und in eurem Alter war ich noch nicht beim JC !

  • Warum denn jetzt so aufgebracht? Ich habe mich lediglich auf den bekloppten Beitrag von winfighter bezogen, dem ich nicht abnehme, dass er sich auf Hawaii befindet.


    Ob Du Urlaub machen kannst, dass kann ich Dir nicht sagen, da ich noch nie mit den JC zu tun hatte. Mein beruflicher Werdegang ist seit 1987 ohne Unterbrechung.


    LG chico

  • ich war auch noch nie beim jobcenter. und lese doch mal richtig
    ich habe geschrieben:


    Zitat

    aber die Dubravka ist nun 56 Jahre alt, das wird ehedem nichts mehr mit einem sozialpflichtigen Arbeitsplatz. da kann sie ruhig mal ein paar tage wohlverdienten Urlaub machen.


    eins ist sicher, du wirst bis zur rente durchhartzen. na und!!!! also ab in den urlaub mit dir. besser als irgendwelche sinnlosen maßnahmen von jobcenter!