Wichtig wegen Hartz 4 für Sohn (Bedarfsgemeinschaft?? )

  • Hätte eine Frage und zwar geht es um meinen psychisch kranken Sohn der nach 26 Monate Haft Heute entlassen wurde und in der Haft Depotspritzen bekam. Da er ja nach der Haft ohne Krankenversicherung da steht und Morgen schon einen Arzttermin hat mussten wir schnellstens mit ihm ins Jobcenter. Das mit der Krankenversicherung klappte gleich der Sachbearbeiter meldete ihn gleich telefonisch in der AOK an und von denen bekam er bis seine Karte kommt einen Ersatzschein. Morgen gibt es dann ein Gespräch im Krankenhaus wegen stadionären Aufnahme zur Einstellung der Medikamente, so weit so gut sobald das dann gemacht ist kommt er zwei Jahre auf Therapie. Bis dahin ist er bei uns besuchsweise, wir haben nur eine Zweizimmerwohnung, für ihn eine Wohnung mieten wegen vielleicht einen Monat bis er auf Therapie weg ist lohnt sich nicht. Nun bekamen wir einen Packen Formulare mit darunter auch wieviel Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben, wir sind doch keine Berdarfsgemeinschaft sehe ich das richtig muss nämlich am 26. den Antrag abgeben ( Sohn ist 34 Jahre alt) Was soll ich jetzt mit den Fragebögen Bedarfsgemeinschaft machen denke länger wie 3-4 Wochen braucht er Hartz4 ja nicht, die Therapie zahlt ja dann der Bezirk Schwaben.
    Wäre dankbar für eine Antwort