HILFE! Ich ziehe um und hab da einige Probleme!!!

  • Hallo Ihr Lieben, ich bin neu hier und bitte net böse sein, dass ich nicht das ganze Forum erst einmal durchsuche. Es sind so viele Fragen, die ich hab, daher bitte kurz meinen Roman lesen und ich hoffe, man kann mir Tipps geben.


    Ich wohne zurzeit in Hessen und habe eine Wohnung mit 350 kalt und 180 NK. Bezahlt bekomme ich nur 306,- warm, da die Wohnung zu groß ist und bewilligt wurde, weil ich aufstockend H4 habe und die Mehr-QM mein Büro waren.


    Schon seit einem Jahr möchte ich wieder in meine alte Heimat (Umkreis Düsseldorf) zurück und suche wie eine Bekloppte. Im Dezember war der psychologische Dienst da und ich hatte da schon einen Antrag auf Umzug gestellt, da in meiner alten Heimat meine sozialen Kontakte, Rest-Familie und Sohn sind. Ich habe mir sämtliche KDU's von Harald-Thome gezogen und den Immoscout eingestellt. So gut wie nie kam was innerhalb einer KDU hoch, zumal ich nur EG beziehen kann, da ich seit letztem Jahr an OCDP erkrankt bin und zusätzlich abe ich auch einen sehr alten Hund, den ich nicht mal eben die Treppe hochtragen kann.


    Einige Vermieter von Wohnungen,die in Frage kommen, haben meine Vermieterin angerufen und die hatte nun Spitz, dass ich ausziehen will. Die aktuelle Wohnung ist voll mit Schimmel und darum kümmert sie sich auch nicht. Wenn man Wohnungen anruft und sobald man sagt H4 aufstockend, ist man raus aus dem Rennen. Hinzu kommt meine schlechte Schufa seit meiner Arbeitslosigkeit.


    Nun habe ich im Februar die Kündigung bekommen, da hier am 1.6. ihr Enkel einziehen soll, der wohnungslos geworden ist. Leute, ich weiß nicht wieviel Wohnungen ich angerufen und besichtigt habe. Paar Mal hatte ich die Hoffnung, ich bekomme die Wohnung und fahre extra 450 km /hin und zurück) und wieder Absage.


    Durch die Kündigung habe ich die Bewilligung zum Umzug. Vorletzte Woche war ich wieder auf Wohnungsbesichtigungstour und es warenauch Wohnungen innerhalb der KDU dabei. Alles nix.... bis auf eine in Krefeld für 340,- kalt und 140,- NK. Für Düsseldorf wäre das innerhalb der KDU, auch für Willich oder Meerbusch. Aber nicht für Krefeld, weil Krefeld wohl nur 240,- kalt hat. Es ist nicht ganz so eine Asi-Ecke, aber ich hatte die Chance, die Wohnung zu bekommen unter der Voraussetzung, dass ich die Courtage sofort zahle und meine Freundin für die Miete bürgt. Freitagnachmittags hat das Arbeitsamt leider nicht auf und ich bat drum, dass ich vorher zum Amt müsse und er sagte mir, dass er nicht lange Rücksicht nehmen könne, da es genügend Bewerber gibt.


    Was hätte ich tun sollen? Meine Freundin hat mir die Courtage geliehen und ich habe den Mietvertrag unterschrieben. Die Wohnung ist zum 1.5.2013. Die Wohnungsverwaltung hat mir auch ein Wohnungsangebot zugeschickt... welches sich mit 340,- kalt, 80,- BK und 60 Hzg. zusammensetzt. Immerhin ist die Wohnung 50,- billiger wie meine aktuelle, nur mit dem Unterschied, dass es nun 50 qm sind, die auch im Rahmen sind.


    Nun habe ich das Problem, dass ich zum AA Krefeld muss für den Antrag. Für Mai bekomme ich hier noch mein H4, ab Juni muss das AA Krefeld und dafür muss ich angeblich jetzt zum AA Krefeld fahren. Ich habe aber nicht das Geld, jetzt schon wieder nach Krefeld zu fahren.


    Jetzt meine Fragen.


    Es geht ja für Mai nur um die Miete.


    1. Wer zahlt für Mai die neue Miete, das alte oder das neue, weil ich ja jetzt eine doppelte Miete habe
    2. Geht es, so lange ich hier noch die Wohnung habe, dass ich das Geld für Mai schriftlich beantrage?
    3. Ich habe unterschrieben, weil ich mich auf diese Sonderregelung verlassen habe
    4. Ich bin auch bereit, weiterhin nach einer günstigeren Wohnung zu suchen, weil ich es selber gerne billiger hjätte, da ich die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen möchte
    5. Ich bekomme auch erst den Schlüssel zur Wohnung, wenn die Kaution gestellt ist, auch als Bürgschaft



    Kann mir mal einer einen Tipp geben, wie ich jetzt am besten vorgehe?


    Problem ist auch, hier in der alten Wohnung steht ein Einbaukleiderschrank, ich bräuchte einen Kleiderschrank
    Der Herd, der hier stand, gehört auch nicht mir, den bräuchte ich auch neu


    Auszugsrenovierung brauche ich nicht, aber eine kleine Einzugsrenovierung, da im WZ nur ein ganz dünner hellgrauer und versüffter Bodenbelag ist, möchte mir Laminat drauflegen, ansonsten ist alles in Ordnung


    Ich weiß bald nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Bin am Packen und Entsorgen, am arbeiten (bin Online-Redakteur). Ich kann natürlich notfalls das Zuviel selber stemmen, sehe ich aber nicht ein.


    Ich habe hier de Fakto die Kündigung und wäre ab 1.6.2013 obdachlos. Ich habe so lange gesucht und ein heiden Geld für die ganzen Besichtigungen ausgegeben und das alles für die Katz. Es kann doch keiner von mir verlangen, dass ich da noch zappel, wenn es endlich mal klappt. Vor Ort habe ich es sicherlich auch leichter, etwas zu finden. Aber aus der Entfernung war es verdammt schwer. Vor allem als H4-Empfänger (früher waren die ja eher beliebt) und mit schlechter Schufa, in der übrigens keine Mietschuldensind,die ich auch nnoch nie hatte.


    Wenn mir einer Tipps geben könnte, wie ich jetzt vorgehen sollte, her damit. Normal hätte ich es heute versucht, nach Krefeld zu fahren, aber ich brauche einen neuen Auspuff und der wird erst dieses WE eingebaut.


    LG Asurella

  • Erstmal hast du den Mietvertrag unterschrieben ohne ihn vorher vom Jobcenter absegnen zu lassen. Das gibt schon Probleme und doppelte Mieten werden sowieso nicht übernommen. Am besten gehtst du sofort zum Jobcenter, schilderst dort dein Problem und hoffst auf einen netten Sachbearbeiter, wobei ich nicht weiß, ob die doppelte Miete für Mai Ermessen des SB ist oder es generell nicht gezahlt wird.

  • Da ist so ziemlich alles schief gelaufen. Wenn die Wohnung tatsächlich unangemessen für Krefelder Verhältnisse ist, dann gibt es keinerlei mit der Wohnung verbundene Kosten. Also keine Umzugkosten, keine Renovierung, nix. Natürlich auch keine Doppelmiete. Wohnt die TE zum 1.5. schon in Krefeld, gibt es vom alten JC nichts mehr. Wohnt sie erst zum 1.6. in Krefeld, wird sie zusätzlich dazu zusehen müssen, wie sie die erste Miete in Krefeld selbst zahlt. Den "versifften" Teppichboden wird sie säubern müssen oder aber das gewünschte Laminat selbst zahlen dürfen. Woher, ist mir angesichts der jetzt auflaufenden Schulen ein Rätsel.


    Die TE scheint keine 18 mehr zu sein. Wie sie in solch unüberlegtem Maße agieren konnte, ist mir ein Rätsel. Wenn ich kein Geld habe, ist es doch wohl logisch, dass ich -bevor ich vollendete Tatsachen schaffe- denjenigen frage, der die ganze Sache bezahlen soll. Der Kleiderschrank und der Herd dürfte da wohl noch das kleinste Übel sein. Sowas wird gern auch mal verschenkt bei Wohnungsauflösungen.

  • Ich staune auch über so viel Naivität. Wenn die 1963 hinter dem Namen das Geburtsjahr ist, sind wir gleich alt. Dann ist die Dame 50. Mir kommt sie vor als wenn sie 15 wäre. Sie wird wohl nicht umhin kommen, sich nun auch noch das Geld für die Doppelmiete zu leihen und den Umzug auf eigene Kosten zu wuppen, wenn sie nicht auf einen sehr sehr netten SB beim Jobcenter trifft (soll es ja auch geben).

  • Nein, ich bin keine 18, sondern fast 50.... Ich suche schon sehr lange und habe ohne Ende Besichtigungen, Telefonate und Fahrerei hinter mir. Durch die Kündigung wurde es langsam brenzlig.


    Ich habe auch Nachweise über Bemühungen um Wohnungen. Ich habe in Krefeld angerufen und auch gesagt, dass es nicht anders ging, sonst wäre ich wieder ohne Wohnung heimgefahren und es war Freitagnachmittag. Es gibt nämlich einen Paragraphen für Härtefälle. Habe denen auch gesagt, dass ich bemüht bin, weiterhin nach einer günstigeren Bleibe zu suchen, da ich selber möchte, dass es günstiger wird. Die haben gesagt, ich solle nach dem Einzug vorbei kommen und die Anträge abgeben, nur dann gelten sie. Soweit so gut...


    Und ich sollte bezüglich der Wohnungszusage mich an mein Arbeitsamt in Weilburg wenden, das habe ich auch gerade getan, aber der braucht wiederum die Bescheinigung vom künftigen Arbeitsamt, dass die die Wohnung erst einmal übernehmen. Er wäre bereit, mir dann die Miete für die neue Wohnung auch zu zahlen.


    Mir bleibt, so wie es aussieht, nichts anderes über, als am Montag nach Krefeld zu fahren, den Antrag für Juni abgeben und mir die Bude absegnen lassen. Dann hier vorlegen und mein Umzugsgeld sowie die doppelte Miete beantragen und von Krefeld darf ich hoffen, dass die mir die Kaution schon vorher bürgen, ist gott sei dank nur eine Bürgschaft.


    Mein Hauptproblem ist die Entfernung. Mal eben zum Arbeitsamt fahren sind nämlich nur 450 km hin und zurück. Die KDU-Bestimmungen kenne ich, aber es war einfach nichts zu finden und die paar Wohnungen, die ich gefunden hatte, die Vermieter wollten mich nicht. Und am 1.6. zieht der Enkel nämlich schon hier ein.


    Wenn mir nicht die Wohnung gekündigt worden wäre, dann hätte ich auch in aller Arsch Ruhe weiter gesucht. Notfalls kann ich das "Mehr" von 100 Euro auch selber tragen, aber nach den letzten MOnaten bin ich finanziell richtig gebeutelt.


    Und noch schlimmer, jedes Arbeitsamt sagt was anderes, da kann man wirklich die Pimpernellen bekommen.

  • Hallo Birgit,


    naiv bin ich ganz und gar nicht und es gibt den Paragraphen 2 oder Absatz aus dem Paragraphen 22, der es erlaubt, wenn es nicht anders geht, auch vorher zu unterschreiben.


    Es war ein Freitagnachmittag, als ich die Chance hatte, endlich eine Wohnung zu bekommen. So irre bin ich auch grad noch, dass ich dann noch rumzappel und jemand anderes die Wohnung bekommt und ich mitsamt Hund und Möbel auf der Straße hocke. Ich bin mir auch im Klaren, dass die das in der Höhe höchstens bis zu einem halben Jahr bewilligen und ich möchte ja selber auch noch günstiger wohnen. Da ich eh nicht vor habe, weiterhin bei der Arge zu bleiben, sondern eben die Rente durchsetzen möchte.


    Hinzu kommt das Problem, dass ich zurzeit in Hessen wohne und nicht in Krefeld oder Umkreis. Es sind immer 400-450 km, die ich fahren muss. Ich habe auch nur aufstockend Hartz IV.


    Naiv wäre es gewesen, zu glauben, auf die letzten vier Wochen doch noch etwas anderes zu finden, nachdem ich schon über ein halbes Jahr suche wie eine Bescheuerte.


    Ich habe sogar meinen Lebenslauf an die Vermieter geschickt, damit die sehen, dass ich nicht ganz freiwillig in die H4-Ecke geschuppst worden bin. Ich war bis Anfang 2006 Führungskraft des zweitgrößten Verlags in Deutschland und ich glaube kaum, dass ich eine naive Nuss bin.


    Ich find das ziemlich unschön, ich bitte hier um Hilfe und Tipps. Stattdessen wird sich über mein Alter unterhalten und ob ich naiv bin.

  • Ich weiß ja nicht, was du von dem, was dir in den Jobcentern erzählt wurde, richtig begriffen hast, aber so manches kann überhaupt nicht stimmen.


    Das Gesetz ist doch eindeutig:


    Zitat

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.


    Du hast
    a) eben NICHT vor Abschluss des Mietvertrages die Zusicherung eingeholt
    b) deine neuen Wohnung ist NICHT angemessen
    und
    c) das Krefelder JC ist bisher NICHT beteilgt worden und bringt auch nichts mehr, da du den Mietvertrag bereits abgeschlossen hast.


    Unter den Umständen kannst du KEINE Zusicherung bekommen, ergo auch keine Doppelmiete, Umzugskosten, volle Miete am neuen Wohnort etc.


    Denn es geht im Gesetz dann so weiter:


    Zitat

    (6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Und den Absatz im 22, wonach man auch vorher schon einen Mietvertrag abschließen darf, den zeig mir doch mal bitte... Du kannst soviele Mietverträge abschließen, wie du willst, das kann dir ja eh keiner verbieten. Wenns aber eine unangemessen teure Wohnung ist, dann ist das nunmal dein alleiniges Problem. Die damit verbundenen Kosten (Kosten für den Erhalt einer unangemessenen Wohnung) muss dir niemand zahlen.


    Kein JC wird eine Bürgschaft oder ein Kautionsdarlehen für eine nicht erhaltenswürdige Wohnung geben!


    Dein Rumreiten auf den 450 km bringt dich auch nicht weiter. Das ist ja allein deine Entscheidung, so weit weg umzuziehen, du könntest dir auch eine Wohnung in der Nähe suchen. Genausogut interessiert es niemanden, was du bis 2006 gemacht hast. Allein das hier und jetzt zählt. Und danach hast du einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen, die aus sozialrechtlichem Sinne viel zu teuer ist. Denn 100 Euro/Monat sind immerhin über ein Viertel des Regelsatzes!


    Und solch ein Verhalten kann man nur als naiv bezeichnen. Wenn du leitende Angestellte eines großen Verlages warst, dann mag das daran liegen, dass du dich wohl noch nicht daran gewöhnt hast, dass ALG 2 lediglich das Überleben garantieren soll. Und nicht einen sich irgendwann mal angeeigneten Lebensstandard. Wobei 2006 nicht gerade eben vorgestern war...


    In Krefeld musst du übrigens einen Neuantrag stellen.

  • Hallo Turtle 1972,


    ich bin vor vier Jahren nach Weilburg gezogen, weil ich michvon meinem Ex getrennt hat, ich in meiner Heimat nix fand und hier aber zufällig fündig wurde. Ich komme ursprünglich aus der Ecke, habe dort meine Mutter zu Grabe getragen und das aus Weilburg raus, dort lebt mein Sohn und mein soziales Umfeld. Hier war ich eine Weile mit einem Mann zusammen.


    Und als ich hier damals hingezogen bin, habe ich Reste meiner aufgelösten Hundeboutique (ja, ich hatte es mit Selbstständigkeit versucht) mitgenommen, habe ein halbes Jahr auf einer effen Hundekudde geschlafen und habe bis heute keinen Herd, nur ein kleines Kochfeld. Also erzähl mir bitte keiner was von angeeignetem Lebensstandard, den habe ich schon sehr lange verloren. Mir hat damals auch keiner bei Courtage geholfen und auch nicht bei Kaution. Ich hatte alles selber berappt, meine Küche war ein Notbehelf mit loser Arbeitsplatte. Als meine WaMa (ne olle gebrauchte) kaputt war, hatte ich nicht einmal Anspruch auf eine neue Waschmaschine. In Krefeld wäre das so schlimm nicht, in Weilburg schon, weil der nächste Waschsalon schlappe 90 km entfernt ist.


    Den Paragraphen suche ich Dir gleich raus. Bei mir zieht momentan auch die Härtefallregelung, weil ich eben nicht selber meine Wohnung gekündigt habe, sondern mir gekündigt wurde und ich ab 1. Juni 2013 auf der Straße stehen würde. Ich habe mir die Situation hier gerade nicht ausgesucht.

  • und meine jetztige Wohnung hat knapp 80 qm inklusive ellenlangem Flur. 350,- kalt und 180 NK... 306 hat man mir vom Amt gegeben und wenn meine Umsätze stiegen, wurde auch abgezogen. Die 224 Differenz habe ich aus meiner Selbstständigkeit heraus gezahlt, daher komme ich auch irgendwie nicht aus dem Bezug heraus.


    Diese 224 habe ich natürlich auch als Bürokosten wieder abgezogen, was aber dann künftig nicht mehr geht, weil ich nur noch 50 qm mit einem Zimmer habe. Künftig wird nur noch schlichtweg am Schreibtisch gearbeitet und ich werde mir wohl wegen der Stromkosten einen Zwischenzähler anbringen, damit ich sehen kann, was mich der berufliche Strom (PC, Funzel, Scanner, Drucker, Festplatte) monatlich kostet.

  • (1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.
    (2) Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Übersteigen unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur den Bedarf für die Unterkunft nach Satz 1, kann der kommunale Träger zur Deckung dieses Teils der Aufwendungen ein Darlehen erbringen, das dinglich gesichert werden soll.
    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.
    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
    (5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn


    1.
    die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
    2.
    der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    3.
    ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


    Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

  • Schön zitiert. Du weißt schon, dass dieser Absatz NUR für unter 25jährige gilt?! Von unter 25 Jahren bist du doch lt. eigener Aussage meilenweit entfernt.


    Zitat

    (5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen,


    So, also dann nochmal: wonach sollte dir das alte oder das neue Jobcenter für eine unangemessene Wohnung auch nur irgendwas (bis auf die angemessene Miete) zahlen müssen? Und wie kann man in dem Alter nur so unüberlegt handeln (bitte diesmal ohne den ganzen Sermon, was dir im Leben schon alles passiert ist und was du vor x Jahren mal gemacht hast)?!