Aus der Sozialhilfe raus!

  • Hallo liebe Community,


    ich hoffe ihr könnt mir helfen. Aus persöhnlichen Gründen möchte ich den ganzen Sachverhalt jetzt nicht hier schildern, jedoch hätte ich eine für mich sehr wichtige Frage.


    Mein letzter Betreuer hat für mich einfach einen Weiterbewilligungsantrag für Sozialhilfe eingereicht, der auch genehmigt wurde, jedoch ohne meine Zustimmung. Ich möchte lieber aus der Sozialhilfe raus!


    Da der Betreuer mich nur aufgehalten hat und sein Wort nie gehalten hat, von wegen "Einstieg ins Arbeitsleben", habe ich beim Gericht die Beendigung beantragt und die Verhandlung auch gewonnen.


    Nun habe ich aber die Sozialhilfe noch am Hals und das Jobcenter nimmt mich nur, wenn ich keine Leistungen mehr vom Sozialamt bekomme.


    Jetzt die Frage: Wie kann ich mich vom Sozialamt abmelden? Kann ich mich darauf verlassen, das ich mit dem Gutachten vom Arzt (der vom Gericht angeortnet wurde ein Gutachten zu schreiben, in dem steht, dass ich gesund bin und alles alleine regeln kann) mich da irgendwie raus boxen kann? Oder brauche ich ein neues Gutachten?


    Hoffe ihr könnt mir helfen.


    Grüße

  • Das kommt darauf an, was mit "gesund" gemeint ist. Wenn damit nur gemeint war, dass du deine Rechtsgeschäfte selbst regeln kannst, es aber nichts über erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig aussagt, hilft es dir nicht.


    Es muss ja mal irgendjemand gesagt haben, dass du erwerbsunfähig bist, sonst wärst du doch nicht in der Sozialhilfe.

  • Hallo,


    erstmal Danke für die Antwort.


    Ich habe früher an Depression gelitten, jedoch bin ich in letzter Zeit bemüht mich wieder zu intigrieren und was zu machen. Werde einfach mal morgen beim Sozialamt nachfragen ob es da eine möglichkeit gibt.


    Falls jemand noch was weiss, einfach schreiben.


    danke

  • Hallo,
    ich weißzwar nicht, was heute bei Deiner Nachfrage rausgekommen ist,
    jedoch wäre evtl. eine berufliche Rehabilitation nicht abwegig.
    Solltest Du noch keine Ausbildung erfolgreich absolviert haben, beträfe dies die Erstausbildung;
    soweit bereits eine Ausbildung vorhanden, käme eine adäquate Förderung für Erwachsene evtl. in Frage.
    Auch gibt es verschiedene Wege, welche im Rahmen der beruflichen Rehabilitation noch evtl. angesagt wären.


    Ich schreibe viel mit Andeutung und hätte und wäre und evtl; aber dies nur, weil eben eine Reihe von
    teilweise persönlichen Informationen hier nicht vorliegen oder nur zu vermuten sind.
    Ganz speziell, weil Du folgende Aussage getroffen hast, woraus u.U. zu Vermuten ist,
    dass die Gründe für die fehlende Erwerbsfähigkeit (Siehe Beitrag von Turtle) wegfallen könnten.

    ...
    Ich habe früher an Depression gelitten, jedoch bin ich in letzter Zeit bemüht mich wieder zu intigrieren und was zu machen. ....



    Den Antrag kannst Du bei der Agentur für Arbeit stellen.


    dms

  • Hey,


    danke für deinen Ratschlag, dms! Morgen ist leider Feiertag hier in Hessen aber am Freitag werde ich mal der Agentur für Arbeit einen Besuch abstatten und mich darüber Informieren.


    Habe heute leider meine Bearbeiterin nicht mehr erreicht, jedoch bekomme ich Unterstützung vom Jugendamt. Diese meinten auch, dass ich einfach mit dem Gutachten vom Gericht bei meiner Bearbeiterin auftauchen soll und einfach mal fragen ob der Antrag zurück genommen werden kann.


    Gruß


    Ach und eine Ausbildung habe ich leider noch nicht.

  • ...
    Habe heute leider meine Bearbeiterin nicht mehr erreicht, jedoch bekomme ich Unterstützung vom Jugendamt. Diese meinten auch, dass ich einfach mit dem Gutachten vom Gericht bei meiner Bearbeiterin auftauchen soll und einfach mal fragen ob der Antrag zurück genommen werden kann.
    ....


    Hallo,
    die einfache Rücknahme des Antrages wird voraussichtlich nicht so richtig funktionieren.
    Du würdest dann von heut auf morgen ohne finanzielle Mittel da stehen.
    Insoweit wäre ein Rechtsübergang von der Sozialhilfe zu AlgII anders anzuleiern.


    Wieso das Jugendamt nicht darauf hingewiesen hat - ist nicht ersichtlich.


    Evtl. sagt Turtle noch was zu dem nahtlosen Übergang und wie er anzukurbeln ist,
    vorausgesetzt natürlich, dass Du wieder Erwerbsfähig bist.


    dms

  • Von SGB XII nach SGB II geht es nur über den medizinischen Dienst. Falls du meinst, über 3 Std./Tag arbeitsfähig zu sein und nicht sowieso schon 1x/Jahr zur Prüfung dorthin musst, so bitte das Sozialamt um diesen Termin. Sobald das ärztliche Ergebniss "Über 3 Std./Tag" ausfällt, bekommst du einen Einstellungsbescheid von der Sozialhilfe. Mit diesem BEANTRAGST DU dann ALG 2. Das ist keine Automatik!