Hallo, ich muß einfach meinen Unmut mal freien lauf lassen.
Ich bin seit kurzer zeit in einem 1Euro-Job.
naja es macht spass dort zu arbeiten und die Kollegen und Vorgesetzten sind klasse, kurz um ein super Team!!!!!
Doch was ich nen Hammer finde ist:
Wenn ich in einem festen Arbeitsverhältniss stehe und Krank werde,
bekomme ich meinen Lohn weiterhin bezahlt!
Doch bei einem 1Euro-Job bekommst du "nasenpopel" nähmlich nichts! Ist das etwa gerecht????
Denn immerhin haben wir 1Euro-Jobber die gleichen Pflichten wie jemand der eine Festanstellung hat.
Wir müssen ebenfalls sofort bescheid sagen wenn wir aus Krankheitsgründen nicht zur Arbeit kommen können und bis spätestens zum 3.krankheitstag eine Krankenmeldung abgeben.
Müssen pünklich sein, die selbe Arbeit verrichten wie ein Festangestellter?
Doch wenn wir Krank werden und deshalb nicht zur arbeit können, eine Krankenmeldung abgegeben haben,
bekommen wir kein Geld???????
Das kann es ja wohl nicht sein!
Wir haben die gleichen Pflichten
Aber die gleichen RECHTE nicht??????
Was zum Henker soll das denn?
Da sollten doch mal die Politiker was ändern.
Dann würden die 1Euro-Jobber wenigstens gerecht behandelt.
Es ist erniedrigend, wie hier verfahren wird!
Ich finde man sollte da etwas tun anstatt immer nur auf dem 1Euro-Jobber rum zu hacken!!!!!
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Klar bekommst du Geld. Oder hat man dir dein ALG 2 gestrichen? Wohl kaum. Die "Entlohnung" für einen Ein-Euro-Job ist eine AUFWANDSentschädigung. Wenn man aber wegen Krankheit keinen Aufwand hat, kann man auch nicht für irgendwas entschädigt werden.
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Okay ist ja auch richtig aber gerecht finde ich es nicht!!!
das meine ich damit. -
Wo ist bitte das Problem, für sein monatliches ALG 2 eine Gegenleistung zu erbringen? Die regulär Beschäftigten mögen zwar Lohnfortzahlung und Co. bekommen, bezahlen aber letztendlich mit ihrem Steuerabzug auch dein ALG 2.
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Das hier:
Müssen pünklich sein, die selbe Arbeit verrichten wie ein Festangestellter
dürfte wohl nicht richtig sein. Ein 1-€-Jobber DARF nicht die gleiche Arbeit machen, wie ein Festangestellter. Das ist dann vom Arbeitgeber Betrug und Sozialbetrug- Der Arbeitgeber weigert sich Lohn zu zahlen und die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben zu zahlen.
Hier dürfte es sehr interessant sein, welche Arbeiten erfolgen und dann Krankenkasse und Sozialfahnder über diesen Betrug zu informieren. Hier sollte auf jeden Fall auch das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg über diesen Betrug informiert werden, sowie die Öffentlichekeit über den Sozialbetrug des Arbeitgebers. Hierbei spielt es keine Rolle, ob hier ein öffentliches Amt diesen Betrug begeht.
WEIT über 90% aller 1-€-Jobs sind rechtswidrig, sie ersetzen nämlich tatsächliche Arbeitsstellen, was gesetzlich zwingend 1-€-Stellen NICHT dürfen!
Gruß
Ernie -
Hallo Hexe,
ich möchte dir gerne in allem, was du schreibst, Recht geben.
Nur: Ein 1-Euro-Job ist kein Arbeitsverhältnis.
Das ist vom Gesetzgeber im Rahmen der Hartz-4-Reformen nicht gewollt gewesen.
Der 1-Euro-Job helfen Vermittlungshemnisse in den 1. Arbeitsmarkt zu beseitigen. Es handelt sich daher um eine Maßnahme, die diesem Ziel entsprechen soll. Der 1 Euro oder 1,50 Euro je Stunde ist ein pauschalierter Satz für Fahtkosten, Abnutzung von privat eingebrachten Arbeitsmitteln u.a., die in Verbindung mit der Ausübung der Tätigkeit stehen. Daher wird die Mehraufwandsentschädigung auch nicht für eine konkrete Gegenleistung (Arbeit) bezahlt. Der Ein-Euro-Jobber (MAE) ist weiterhin arbeitslos.
Ein Arbeitsverhältnis zeichnet sich dadurch aus, daß:
- ein Gehalt durch den Arbeitgeber bezahlt wird.
- der Arbeitnehmer über diesen Lohn verhandeln kann.
- der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch hat.
- der Arbeitnehmer Pflichtbeiträge in die gesetzliche Arbeitslosen- und Rentenversicherung bezahlt.
- der Arbeitnehmer bei Betriebsrats- oder Personalratswahlen gewählt werden kann und gewählt werden kann.
- im Krankheitsfall Lohnfortzahlung gewährt wird.
- der Arbeitnehmer grundsätzlichen die Koalitionsfreiheit (Gewerkschaften) hat.
- u.a.m.Im Rahmen des Betriebsvserfassungsgesetzes sind Betriebs- oder Personalräte bei der Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern zu hören bzw. deren Zustimmung ist einzuholen. Das ist bei MAEs nicht der Fall.
Wenn ein Jobcenter oder ein Arbeitgeber der Auffasung ist, dass ALG 2 und MAE von einer Gegenleistung des Hilfebedürftigen abhängig sein soll, dann steht es ihm frei mit dem Arbeitslosen einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Dann gilt „Gehalt gegen Arbeit“ und beide haben ihren Beitrag gegen Arbeitslosigkeit geleistet.
Beste Grüße
Franz Ballhueber
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also, wer sich schon bei einem 1-Eurojob krank schreiben lässt, der taugt für den sogenannten ersten Arbeitsmarkt auch nichts. wieder typisch, nichts tun wollen, aber die hand aufhalten!
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WEIT über 90% aller 1-€-Jobs sind rechtswidrig, sie ersetzen nämlich tatsächliche Arbeitsstellen, was gesetzlich zwingend 1-€-Stellen NICHT dürfen!
Kannst du dafür auch eine offizielle Quelle nennen ?
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also, wer sich schon bei einem 1-Eurojob krank schreiben lässt, der taugt für den sogenannten ersten Arbeitsmarkt auch nichts. wieder typisch, nichts tun wollen, aber die hand aufhalten!
Du hast recht! Warum soll sich ein Krebskranker wegen eines 1-Eurojobs Krankschreiben lassen?
Beim Krankschreiben kommt es doch auf die Krankheit und nicht auf die Höhe der Bezahlung an!
Je höher der Verdienst, desto größer die Arbeitsunfähigkeit?
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also, wer sich schon bei einem 1-Eurojob krank schreiben lässt, der taugt für den sogenannten ersten Arbeitsmarkt auch nichts. wieder typisch, nichts tun wollen, aber die hand aufhalten!
schade das ich es erst jetzt lese!!!!
aber Danielo: auch bei einem 1-€-job MUSST du eine AU abgeben da ist es egal ob 1-€-job oder reguläre Arbeit. -
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